Plattenputzer
Mitglied
Um es gleich vorauszuschicken: Meiner Meinung nach ist meine Chefin geistig nicht gesund. Ausserdem liebe ich es, auf meine Rechte zu pochen, auch wenn's manchmal in's absurde gleitet.
Mit anderen Worten: Ich bin ein Querulant und Anarchist.
Trotzdem wage ich es, euch mit meinem neuesten Problemen zu unterhalten:
Ich bin Angestellter in einer Landesbehörde. Nebenher bilde ich mir ein, der bedeutenste Schriftsteller des Jahrhunderts zu sein. Da ich aber bisher weder einen Verleger für meinen Krimi noch für meine Theaterstücke gefunden habe, schreibe ich, um überhaupt etwas "zu verkaufen" unregelmäßig für Computerzeitschriften. Das gibt ein kleines Taschengeld (Ca 40 Euro pro VG-Wort-Normseite, was etwa 120 Euro pro Zeitschriftenseite entspricht) und die Kreativneuronen rosten nicht ein. Selbstverständlich bin ich in der VG Wort.
Als "Angestellter" bin ich mit TVL 5 bei ca. 1400 netto in der Hausdruckerei "angestellt" und mach da alles. Layout, Druckvorstufe, Druck. Warum ich das mache, obwohl ich ein glänzendes Architektur-Diplom in der Tasche habe und schon einigen Erfolg als Bühnenbildner und Lichtdesigner gehabt habe?
Weil ich mir eingebildet habe, bei diesem Job ne ruhige Kugel schieben zu können und nebenher Schreiben Schreiben Schreiben...
Vor ein paar Tagen habe ich dann einen Fehler gemacht: Unsere Behörde gibt ne Zeitschrift heraus, die mit einer Auflage von ca. 1500 an die Schulen im Land verteilt wird. Der Chefredakteur ist ein Freund von mir und als er gejammert hat, es fehle ihm noch ne halbe 'Seite Text, habe ich ihm in meiner Freizeit eben was geschrieben.
Nu bat meine Chefin mich zum persönlichen Gespräch, um mir ausdrücklich zu verbieten weiterhin für diese Zeitschrift zu schreiben. ("Sie werden hier nicht dafür bezahlt, diese Veröffentlichung mit Inhalten zu füllen")
Ich dachte mir meinen Teil, bis vor ein paar Tagen der Lakei meiner Chefin mich bat, doch einen Artikel für die Hauszeitschrift, die elektronisch an die ca. 300 Mitarbeiter verteilt wird, zu schreiben. (Zum Verständnis: Das eine ist ne richtige Zeitschrift, die auch in der deutschen Bibliothek vorgehalten wird und mit Herausgebertum, Verlegerei usw. richtig ernst zu nehmen ist, wenn auch die Auflage bescheiden ist. Das andere ist so ne Art verschärftes Rundmail)
Ich habe mich geweigert weil ich keinen Bock habe bei dem geringen Gehalt meine hochklassigen Texte für umsonst an meine Chefin abzutreten (Der Text für den Kumpel war wirklich ein persönlicher Gefallen), ne Abmahnung steht in's Haus und ich bin ehrlich gesagt gerade zu feige, das auf die harte Tour durch zu ziehen.
Daher jetzt ein paar Fragen:
Wenn ich schreibe, habe ich doch das Recht, meine Nennung im Impressum zu bestimmen? Oder aber darauf zu bestehen, nicht genannt zu werden?
Als Urheber habe ich doch das Recht, die Veröffentlichung zu verbieten, wenn mein Text geändert wurde? Auch als Angestellter?
Ach ja: Meine Chefin behauptet, dass sie von mir verlangen kann, was sie verlangt, obwohl mir so wenig entlohnt wird. Wie bekomme ich heraus, was ich für TVL 5 leisten muß und ab wann ich berechtigt bin, für die Ausübung einer höherwertigen Tätigkeit mehr Geld zu verlangen?
Ich frage mich ernsthaft, in welcher faschistoiden Gesellschaft wir leben, in denen sich Menschen einbilden, andere Menschen dazu zwingen zu können KREATIVE SCHÖPFUNGSPROZESSE zu vollbringen und diese dann noch nicht mal angemessen entlohnen wollen.
Wahrscheinlich schüttelt ihr jetzt den Kopf ob meiner mimosenhaften Empfindlichkeit. Es geht ja auch nur um meine Ehre und Seele als Schriftsteller ....
Mit anderen Worten: Ich bin ein Querulant und Anarchist.
Trotzdem wage ich es, euch mit meinem neuesten Problemen zu unterhalten:
Ich bin Angestellter in einer Landesbehörde. Nebenher bilde ich mir ein, der bedeutenste Schriftsteller des Jahrhunderts zu sein. Da ich aber bisher weder einen Verleger für meinen Krimi noch für meine Theaterstücke gefunden habe, schreibe ich, um überhaupt etwas "zu verkaufen" unregelmäßig für Computerzeitschriften. Das gibt ein kleines Taschengeld (Ca 40 Euro pro VG-Wort-Normseite, was etwa 120 Euro pro Zeitschriftenseite entspricht) und die Kreativneuronen rosten nicht ein. Selbstverständlich bin ich in der VG Wort.
Als "Angestellter" bin ich mit TVL 5 bei ca. 1400 netto in der Hausdruckerei "angestellt" und mach da alles. Layout, Druckvorstufe, Druck. Warum ich das mache, obwohl ich ein glänzendes Architektur-Diplom in der Tasche habe und schon einigen Erfolg als Bühnenbildner und Lichtdesigner gehabt habe?
Weil ich mir eingebildet habe, bei diesem Job ne ruhige Kugel schieben zu können und nebenher Schreiben Schreiben Schreiben...
Vor ein paar Tagen habe ich dann einen Fehler gemacht: Unsere Behörde gibt ne Zeitschrift heraus, die mit einer Auflage von ca. 1500 an die Schulen im Land verteilt wird. Der Chefredakteur ist ein Freund von mir und als er gejammert hat, es fehle ihm noch ne halbe 'Seite Text, habe ich ihm in meiner Freizeit eben was geschrieben.
Nu bat meine Chefin mich zum persönlichen Gespräch, um mir ausdrücklich zu verbieten weiterhin für diese Zeitschrift zu schreiben. ("Sie werden hier nicht dafür bezahlt, diese Veröffentlichung mit Inhalten zu füllen")
Ich dachte mir meinen Teil, bis vor ein paar Tagen der Lakei meiner Chefin mich bat, doch einen Artikel für die Hauszeitschrift, die elektronisch an die ca. 300 Mitarbeiter verteilt wird, zu schreiben. (Zum Verständnis: Das eine ist ne richtige Zeitschrift, die auch in der deutschen Bibliothek vorgehalten wird und mit Herausgebertum, Verlegerei usw. richtig ernst zu nehmen ist, wenn auch die Auflage bescheiden ist. Das andere ist so ne Art verschärftes Rundmail)
Ich habe mich geweigert weil ich keinen Bock habe bei dem geringen Gehalt meine hochklassigen Texte für umsonst an meine Chefin abzutreten (Der Text für den Kumpel war wirklich ein persönlicher Gefallen), ne Abmahnung steht in's Haus und ich bin ehrlich gesagt gerade zu feige, das auf die harte Tour durch zu ziehen.
Daher jetzt ein paar Fragen:
Wenn ich schreibe, habe ich doch das Recht, meine Nennung im Impressum zu bestimmen? Oder aber darauf zu bestehen, nicht genannt zu werden?
Als Urheber habe ich doch das Recht, die Veröffentlichung zu verbieten, wenn mein Text geändert wurde? Auch als Angestellter?
Ach ja: Meine Chefin behauptet, dass sie von mir verlangen kann, was sie verlangt, obwohl mir so wenig entlohnt wird. Wie bekomme ich heraus, was ich für TVL 5 leisten muß und ab wann ich berechtigt bin, für die Ausübung einer höherwertigen Tätigkeit mehr Geld zu verlangen?
Ich frage mich ernsthaft, in welcher faschistoiden Gesellschaft wir leben, in denen sich Menschen einbilden, andere Menschen dazu zwingen zu können KREATIVE SCHÖPFUNGSPROZESSE zu vollbringen und diese dann noch nicht mal angemessen entlohnen wollen.
Wahrscheinlich schüttelt ihr jetzt den Kopf ob meiner mimosenhaften Empfindlichkeit. Es geht ja auch nur um meine Ehre und Seele als Schriftsteller ....