Oberster Gerichtshof in Ö: Preisverstecken verboten

Wembley

Tyrolean
help.orf.at - NEWS - Aus für versteckte Preisangaben im Internet

orf.at schrieb:
Die AK hatte Anfang 2007 eine Klage gegen die IS Internet Service AG, vormals Xentria, eingebracht, die etwa mit vermeintlich kostenlosen SMS und Lebensprognosen warb. Sie entpuppten sich als Kostenfallen. "Das Urteil gilt für alle Internetanbieter, die mit solchen unfairen Tricks arbeiten", sagt AK-Konsumentenschützer Robert Mödlhammer.

orf.at schrieb:
Der Oberste Gerichtshof stellt nun klar, dass irreführend gestaltete Webseiten mit versteckten Preisangaben gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen. Kostenpflichtige Webdienste sind also irreführend, wenn sie die Preisangaben nur im Kleingedruckten oder in den Geschäftsbedingungen haben. Preis, Leistung und Rücktrittsbelehrung müssen vor Vertragsabschluss klar vermittelt werden. Eine E-Mail mit einem Link auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist zu wenig und auch rechtswidrig.
Auch hier: AK WIEN - Kostenfallen im Internet

Vor ein paar Monaten wurde hier schon über dieses Verfahren berichtet. Ich finde aber den Thread nicht mehr.

Nun, helfen wird es leider nicht viel und das Urteil ist für niemanden hier eine Überraschung.

Aber zumindest gibt es "schwarz auf weiß" eine Bestätigung vom Obersten Gerichtshof in Österreich.
 
AW: Oberster Gerichtshof in Ö: Preisverstecken verboten

und hier:
Österreichisches Urteil gegen "Gratis"-Abzocker rechtskräftig - heise online
Österreichisches Urteil gegen "Gratis"-Abzocker rechtskräftig

PS: Die 3. Empfehlung der AK ist nur bedingt sinnvoll. Einschreiben an Postfächer in Dubai oder den Vereinigten Arabischen Emiraten machen IMHO keinen Sinn
3. Haben Sie sich auf einer vermeintlichen Gratisseite angemeldet oder haben Sie eine Zahlungsaufforderung bekommen, nutzen Sie sofort Ihr Rücktrittsrecht laut Konsumentenschutzgesetz. Tun Sie das schriftlich und eingeschrieben.
 
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