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Wenn ich mich recht erinnere, hattest Du 3 oder 4 Verbindungen. Dass man Dir nun alle, außer der mit 33 Sec., erlassen will, scheint ein kleiner aber nicht bedeutender Fehler zu sein. Üblicher Weise werden Sessions unter 1 Minute auf berechtigtem Widerspruch storniert. Du hattest ja auch noch längere Verbindungen - Kann sein, dass da der Verfasser des Q1-Schreibens nur was verwechselt hat. Das Endergebnis dürfte für Dich das Selbe sein.

 Dass Du damals keinen EVN hattest, liegt einzig an Deinem eigenen Datenschutzgebahren. Die Verbindungen kamen unstrittig über Deinen Telefonanschluss zu stande. Die Daten des A-Teilnehmers (Deine!) werden dabei von dem Anschlussbetreiber (z. B. Telekom) nicht an den Betreiber der 0190er Nummer übermittelt. Die Abrechnung erfolgt in Volumen, so dass Deine Daten nur bei Deinem Provider verbleiben. Im Streitfall heisst das allerdings, dass der 0190er-Provider die A-Daten wegen seines berechtigten Interesses doch erhält, der A-Teilnehmer jedoch seine Verbindungen ihm gegenüber selbst zuordnen muss - wegen des Datenschutzes! Klingt bescheuert ist aber so, oder zumindest so ähnlich!

Dass was bei der Anwendung der sauteuren Nummern stinkt wissen wir hier ja nun alle. Du hast Dich mit dem Thema wirklich sehr intensiv auseinander gesetzt und bist zumindest für die Zukunft vor diesem Gestank sicher. Aber jetzt denke mal an Deine Kids:

 Die Rückerstattung bekommst Du natürlich erst, wenn Du den ausstehenden Betrag zuvor bezahlt hattest. Das ist das mit der Gutschrift, von der ich öfter mal schreibe. Die Q1 hat Dir ja nun schriftlich mitgeteilt, dass man Dir das Geld zur Verfügung stellen wird - das ist eine Willensbekundung, der sich Q1 nicht entziehen wird. Du musst denen lediglich den bestätigten Überweisungsträger in Kopie vorlegen. Leider dauert es dann noch einmal 3-4 Wochen, bis der Betrag bei Dir eingeht.

Du kannst es Dir aber auch weiterhin schwer machen und Deine Kids weiterhin Deines Kontaktes berauben - dann nämlich, wenn Du diesen außergerichtlichen Vergleich nicht akzeptierst und es wirklich wissen willst. Das ist verbundnen mit weiteren Schreiben, geht dann zum Mahnbescheid und wenn Du dem widersprichst bis vor ein Gericht. Hier kommt dann oft eine Überraschung (siehe Torgau!) Dabei wiederhole ich hier mal einen Punkt, den Comedian in dem Torgau-Thread geschrieben hatte:

1) die die technische Seite des Vorgangs betreffende und im Rahmen des Telefondienstvertrags zu erbringende Dienstleistung des Telekommunikationsunternehmens (vgl. § 3 Nr. 16, 19 TKG)

In meinen zweiten Absatz habe ich auch erwähnt, dass die Verbindungen unstrittig zu stande gekommen waren und genau das wird die Gegenseite in erster Linie einbringen. Die Gegenseite ist aber nicht Q1 sondern wahrscheinlich die Talkline und die zeigen sich nicht für den Inhalt sondern nur für die Verbindung verantwortlich. Du müsstest einräumen, dass diese Verbindungen da waren und dann entscheidet ein Richter, wie das weiter geht - bist Du wirklich so streitsüchtig, hast das im Kreuz und vor allem noch so viel Puste? Außerdem sollte spätestens bei Gericht ein Anwalt eingeschaltet werden und den bezahlst erstmal Du!

Also Kosima - DerKapitulierte war genau so weit wie Du. Jetzt hat er sein Geld (zumindest das Meiste) und das blaue Auge ist auch längst geheilt. Selbst Duc ließ sich zähneknirschend bekehren und hat nun seine Ruhe und viele Erfahrungen und Freunde hier aus dem Forum noch dazu. Es ist Ferienzeit - gönne Dir und den Kids ein bischen Spaß und lass diese Belastung hinter Dir! Aber die Entscheidung selbst, was Du nun tun sollst, nimmt Dir hier niemand ab.


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