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Beim Passwort stellen sich mir andere Fragen:

Zum einen würde ich sofort unterstellen, dass es sich um einen "normalen" Kaufvertrag handelt. Auf der anderen Seite könnte der Anbieter seine seriösen Absichten sicherstellen, indem er nur abrechnet, wenn der Kunde sein Passwort auch genutzt hat. Dann wüsste der Anbieter, dass der Kunde die Ware erhalten hat und würde sich nicht dem Risiko aussetzen, für gar nichts Geld haben zu wollen. EOPS z. B. beschäftigt sich erst gar nicht mit diesem unwesentlichen Detail, sondern teilt den Geschädigten mit, dass die Leistung für ihren 300€-Dialer lediglich in der Übermittlung eines 3-Tages-Passworts bestanden habe. Es ist also offensichtlich, dass es mit der Seriosität bei EOPS nicht weit her ist...


Kino? virenscanner?? da war was!

http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?t=531&postdays=0&postorder=asc&start=0

 :wink:


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