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Auch die grundsätzliche Bereitschaft ist mehr als die Aufforderung zur Angebotsabgabe (invitatio ad offerendum).

Das  Wort " Bereitschaft" würde ich nicht benutzen, auch nicht die Worte "grundsätzliche Bereitschaft" , das scheint mir schon zuviel.


Ich würde formulieren: " Gebe ich  Ihnen die Gelegenheit die vermeintliche Forderung in das Entgelt für die Verbindung und in das Entgelt für den Mehrwertdienst aufzuteilen."


Das wird sofort wütend abgelehnt. Nexnet meinte bei mir, das sei eine rein interne Angelegenheit zwichen ihr und dem Dienstanbieter.


Im nächsten Schritt habe ich diese Haltung bedauert, weil ich deshalb nicht hätte prüfen können, ob ich das Entgelt für die Verbindung entrichte.


Immer schrittweise vorgehen, den Fall abschichten. Dann lässt die andere Seite keine Fallgrube aus.


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