A
Anonymous
Keine Angst, Ihr müßt den Firstmedia - Masterconnector In-telegence c/o acoreus AG
Betrug nicht bezahlen.
Warum dies so ist möchte ich hier detaliert erwähnen.
1.Man ist im Internet auf der Eselfilmseite hereingefallen und die Dubiose 0190-0
Nummer wurde gewählt. Die Dialoge sind rechtlich absolut nicht O.K
Im ersten Fenster wird auf ein KOSTENLOSES Update hingewießen.
Danach bekommt man das Fenster EDonkey Verbindungsupdate.
Wo ist eigentlich hier der "Abbruch" Button ???
Danach kommt ein Satz: Um die gewünchte Seite zu besuchen "Weiter" drücken.
Wie gehabt kein Button "Abbruch"
Nach einer Leezeile folgen teschnische Angaben:
89 Eur., ISDN, 56K
War hier klar das 89 Euro gemeint sind ???
Ist 89 Eur. überhaupt eine offizielle Abkürzung für Euro ???
Danach findet die Einwahl statt und man ist 89 Euro los.
Dies hält in einem Prozess keinesfalls stand und ist nach BGB Gesetzeswiedrig.
Hier ein Auszug von Gesetzestexten:
§ 138 BGB Sittenwidriges Rechtsgeschäft, Wucher
(1) Ein Rechtsgeschäft, dass gegen die guten Sitten verstösst, ist rechtswidrig.
(2) Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in auffälligem Mißverhältnis zu der Leistung stehen.
Dabei wurde der Nutzer in einem Fenster auf die entstehenden Kosten hingewiesen. Diese Rechtsgeschäfte sind ohne Zweifel gem. § 138 BGB sittenwidrig und nichtig. Das Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung ist so auffällig, daß weitere Tatbestandsmerkmale (Abs. II) nicht mehr erforderlich sind. Die Grenze, die den Vertrag allein wegen des hohen Preises sittenwidrig und nichtig macht, kann bei etwa 6 EURO / Minute angenommen werden. Handelt es sich um einen selbstinstallierenden Dialer ("Ausnutzung der Unerfahrenheit") womöglich noch weit darunter..........
Der Netzbetreiber hat also zunächst darzulegen und zu beweisen, daß dem hohen Entgelt eine adäquate Leistung gegenüberstand.........
2. Zum Thema Leistung des Netzbetreibers.
Bei vielen kam es erst gar nicht zu einer Leistungserbringung, da viele den Verbindungsaufbau abgebrochen haben.
Es gibt alo keine Gegenleistng des Netzbetreibers.
Man hat ganz offiziell eine Willenserklärung beurkundet das man dies nicht möchte,
man hat die Verbindung unterbrochen !!!
3. Das Produkt, das man erwirbt wird überhaupt nicht beschrieben.
Es gibt keine Produktbeschreibung was man für sein Geld erhält, dies ist voraussetzung für einen
rechtsgültigen Vertrag.
4. Viele bezahlen weil die Freiwillige Selbstkontrolle Telefonmehrwertdienste (FST) sagt:
"Die Seite von Eselfilme ist rechtens", du Depp hast halt einmal zu viel geklickt, Pech gehabt !!!
Dies ist wiederum nicht richtig.
Man sollte mal die Internetseite besuchen und schauen wer diese Organisation finanziert
http://www.fst-ev.org/ger/mitglieder.html
Aha, jetzt finden wir die uns bekannten Namen wieder, als wird diese Organisation
von den Netzbetreibern bezahlt und kann keinesfalls als "Neutral"
angesehen werden.
5. Firstmedia wird keinesfalls vor Gericht gehen.
Der Grund ist ganz einfach, Sie werdem in jeden Fall verlieren.
Dies würde, dank des Internet, bedeuten das innerhalb von wenigen Stunden sich diese
Nachricht verbreiten würde. Niemand an dem die gleiche Forderung von
In-telegence c/o acoreus AG gestellt bekommen hat würde bezahlen.
Der Gerichtsstand ist im Wohnort des Verbrauchers, also müßte In-telegence c/o acoreus AG
einen Anwalt
in der Nähe beauftragen der sich erst Stundenlang mit dem Fall beschäftigen müßte.
Das Honorar für diesen Anwalt ist Festgeschrieben da es sich nach dem Streitwert richtet.
Dies beläuft sich auf ca. 100 Euro.
6. Ausgaben In-telegence c/o acoreus AG
Diese Gesellschaft hat recht hohe Ausgaben durch das ganze Mahnverfahren.
z.B. Lohnkosten, Schreibausgaben, u.s.w.
Wenn keiner Zahlt lassen die diese Mahnerei zukünktig sein da es sich einfach nicht mehr
rechnet. Angeblich hat auch schon Firstway seine Geschäfte eingestellt, das haben
die bestimmt nicht gemacht weil das Geschäft so lukrativ ist.
Die setzen mit Ihrer masche hauptsätzlich auf Betrogene, die lieber zahlen weil
Sie Angst haben sich Ärger einzuhandeln oder das Telefon abgeklemmt zu bekommen.
STELLT IN JEDEM FALL STRAFANZEIGE WEGEN BETRUGES, AUCH AN GELDWÄSCHE DENKEN !!!
Dies kostet euch keinen Cent, Ihr müßt nur einen Brief Schreiben.
Wenn das alle von uns machen bekommt die Sache eine ganz andere Dynamik und hat
Signalwirkung !!!!
Auch werde ich versuchen eine Sammelklage über den Verbraucherschutz zu erwirken
Betrug nicht bezahlen.
Warum dies so ist möchte ich hier detaliert erwähnen.
1.Man ist im Internet auf der Eselfilmseite hereingefallen und die Dubiose 0190-0
Nummer wurde gewählt. Die Dialoge sind rechtlich absolut nicht O.K
Im ersten Fenster wird auf ein KOSTENLOSES Update hingewießen.
Danach bekommt man das Fenster EDonkey Verbindungsupdate.
Wo ist eigentlich hier der "Abbruch" Button ???
Danach kommt ein Satz: Um die gewünchte Seite zu besuchen "Weiter" drücken.
Wie gehabt kein Button "Abbruch"
Nach einer Leezeile folgen teschnische Angaben:
89 Eur., ISDN, 56K
War hier klar das 89 Euro gemeint sind ???
Ist 89 Eur. überhaupt eine offizielle Abkürzung für Euro ???
Danach findet die Einwahl statt und man ist 89 Euro los.
Dies hält in einem Prozess keinesfalls stand und ist nach BGB Gesetzeswiedrig.
Hier ein Auszug von Gesetzestexten:
§ 138 BGB Sittenwidriges Rechtsgeschäft, Wucher
(1) Ein Rechtsgeschäft, dass gegen die guten Sitten verstösst, ist rechtswidrig.
(2) Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in auffälligem Mißverhältnis zu der Leistung stehen.
Dabei wurde der Nutzer in einem Fenster auf die entstehenden Kosten hingewiesen. Diese Rechtsgeschäfte sind ohne Zweifel gem. § 138 BGB sittenwidrig und nichtig. Das Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung ist so auffällig, daß weitere Tatbestandsmerkmale (Abs. II) nicht mehr erforderlich sind. Die Grenze, die den Vertrag allein wegen des hohen Preises sittenwidrig und nichtig macht, kann bei etwa 6 EURO / Minute angenommen werden. Handelt es sich um einen selbstinstallierenden Dialer ("Ausnutzung der Unerfahrenheit") womöglich noch weit darunter..........
Der Netzbetreiber hat also zunächst darzulegen und zu beweisen, daß dem hohen Entgelt eine adäquate Leistung gegenüberstand.........
2. Zum Thema Leistung des Netzbetreibers.
Bei vielen kam es erst gar nicht zu einer Leistungserbringung, da viele den Verbindungsaufbau abgebrochen haben.
Es gibt alo keine Gegenleistng des Netzbetreibers.
Man hat ganz offiziell eine Willenserklärung beurkundet das man dies nicht möchte,
man hat die Verbindung unterbrochen !!!
3. Das Produkt, das man erwirbt wird überhaupt nicht beschrieben.
Es gibt keine Produktbeschreibung was man für sein Geld erhält, dies ist voraussetzung für einen
rechtsgültigen Vertrag.
4. Viele bezahlen weil die Freiwillige Selbstkontrolle Telefonmehrwertdienste (FST) sagt:
"Die Seite von Eselfilme ist rechtens", du Depp hast halt einmal zu viel geklickt, Pech gehabt !!!
Dies ist wiederum nicht richtig.
Man sollte mal die Internetseite besuchen und schauen wer diese Organisation finanziert
http://www.fst-ev.org/ger/mitglieder.html
Aha, jetzt finden wir die uns bekannten Namen wieder, als wird diese Organisation
von den Netzbetreibern bezahlt und kann keinesfalls als "Neutral"
angesehen werden.
5. Firstmedia wird keinesfalls vor Gericht gehen.
Der Grund ist ganz einfach, Sie werdem in jeden Fall verlieren.
Dies würde, dank des Internet, bedeuten das innerhalb von wenigen Stunden sich diese
Nachricht verbreiten würde. Niemand an dem die gleiche Forderung von
In-telegence c/o acoreus AG gestellt bekommen hat würde bezahlen.
Der Gerichtsstand ist im Wohnort des Verbrauchers, also müßte In-telegence c/o acoreus AG
einen Anwalt
in der Nähe beauftragen der sich erst Stundenlang mit dem Fall beschäftigen müßte.
Das Honorar für diesen Anwalt ist Festgeschrieben da es sich nach dem Streitwert richtet.
Dies beläuft sich auf ca. 100 Euro.
6. Ausgaben In-telegence c/o acoreus AG
Diese Gesellschaft hat recht hohe Ausgaben durch das ganze Mahnverfahren.
z.B. Lohnkosten, Schreibausgaben, u.s.w.
Wenn keiner Zahlt lassen die diese Mahnerei zukünktig sein da es sich einfach nicht mehr
rechnet. Angeblich hat auch schon Firstway seine Geschäfte eingestellt, das haben
die bestimmt nicht gemacht weil das Geschäft so lukrativ ist.
Die setzen mit Ihrer masche hauptsätzlich auf Betrogene, die lieber zahlen weil
Sie Angst haben sich Ärger einzuhandeln oder das Telefon abgeklemmt zu bekommen.
STELLT IN JEDEM FALL STRAFANZEIGE WEGEN BETRUGES, AUCH AN GELDWÄSCHE DENKEN !!!
Dies kostet euch keinen Cent, Ihr müßt nur einen Brief Schreiben.
Wenn das alle von uns machen bekommt die Sache eine ganz andere Dynamik und hat
Signalwirkung !!!!
Auch werde ich versuchen eine Sammelklage über den Verbraucherschutz zu erwirken