Nexnet, Intrum und wie geht es weiter

A

Anonymous

Wie schon viele vor mir, hab auch ich eine Mahnung von intrum justitia bekommen. Forderung vom 6.5.2002 von Nexnet, mittlerweile 16,62 Euro. Damals wollte ich mein Auto verkaufen und hatte auf meinem Anrufbeantworter jemand, der um Rückruf bat. Ok, die 0137 Nummer hat mich schon stutzig gemacht, aber ich sollte Platz 50 verlangen. Hab ich gemacht und wurde mit einer 0190 Nummer verbunden. Das fand ich schon ziemlich ärgerlich. Da es zu der Zeit auch eine Forderung der Telekom wegen eines Dialers gab, trat Nexnet direkt an mich. Nexnet hab ich um Aufklärung gebeten, die ich auch erhielt. Dann im November, hat die Telekom die Rechnung bezahlt, weil sie eine Zahlung von mir nicht zuordnen konnte (hatte ziemlichen Ärger wegen des Dialers). Danach war das Thema erledigt. Dachte ich. Heute kommt die Mahnung von intrum justitia und die Rechnungen hab ich nicht mehr und dass die Telekom wirklich bezahlt hat, kann ich auch nicht belegen. Meine Frage ist, wie sind die Verfahren gegen euch bis jetzt verlaufen. Ich kann jetzt einen regen Schriftverkehr anfangen, auf den intrum ja aber nicht wirklich eingeht. Reaktionen sind ja offensichtlich nur Standardbriefe. Da kann ich mir ja auch jeden Brief schenken. Kommt es wegen 17 Euro zum Gerichtsverfahren oder geht es nur darum mich weich zu kochen? Welche Möglichkeiten hab ich noch?
 
1. Hier lesen. Viel. Ausführlich. Insbesondere zu den Suchwörtern Intrum, Nexnet und Geldwäsche
2. Mehr posten. Wer berechnet? Wie bist du umgeleitet worden? Welche 0137-Nummer war's denn?
3. Wie genau war die Story mit der T-Com? Dein bisheriger Thread ist nicht wirklich verständlich.
 
Naja, gelesen hab ich hier schon echt viel. Ich hab dadurch eben das Gefühl erhalten, dass egal was ich schreibe, inkl. anfordern des Einzugsberechtigungsdokuments, ich bekomme eine Aufforderung vom Gericht. Der werde ich natürlich widersprechen. Und dann? Zieht sich Intrum bei knapp 17 Euro zurück? Muss Intrum mir eigentlich Dokumente nicht per Einschreiben schicken? Bei der letzten Aufforderung gab man mir eine Woche Zeit. Genau die Woche, die ich im Urlaub verbracht habe.

Ok mehr Infos. Problem ist, es waren 2 fast zeitgleiche Ereignisse. Ich hab bei besagter "Auskunft" angerufen, die Nummer weiß ich nicht mehr, aber genau darum geht es. Und die Telekom wollte 90 Euro haben, weil mein Sohn einen Dialer installiert hat. Dadurch, dass ich Rechnungen wegen des Dialers nicht komplett gezahlt habe, ging die Rechnung für die "Auskunft" an Nexnet weiter. Wegen des Dialers, hab ich mich direkt mit der Telekom so lange gestritten, bis die sich komplett verzettelt haben, nicht mehr wussten wieviel Geld sie eigentlich von mir bekommen und dann aufgegeben haben. Das Verzetteln der Telekom führte eben auch dazu, dass die Nexnet Rechnung wohl bezahlt wurde. So sah es für mich damals aus. Jedenfalls hab ich von Nexnet seit genau dieser Zeit nichts mehr gehört und dachte, der Fall wäre erledigt. Ich habe also keinen Beweis in der Hand, dass die Rechnung auch tatsächlich beglichen wurde. Die Unterlagen von Nexnet hab ich grad neulich weggeworfen. Da ging genauer hervor, mit wem ich es zu tun hatte.
 
Jens0190 schrieb:
ich bekomme eine Aufforderung vom Gericht. Der werde ich natürlich widersprechen.
Sowas heißt Mahnbescheid:
http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?p=16468#16468
haudraufundschluss schrieb:
Es geht mir nur darum zu zeigen, womit das gerichtliche Mahnverfahren eingeläutet wird. Einige hier sind aufgrund der Schreiben von Anwaltskanzleien etwas verunsichert, aber ein Mahnbescheid wird nur auf Antrag von einem Gericht versandt.

Man beachte auch die Belehrung am Ende des Dokuments:

"Das Gericht hat nicht geprüft, ob dem Antragsteller der Anspruch zusteht."
Einem Mahnbescheid kann innerhalb von 14 Tagen ohne jede Begründung widersprochen werden.

tf
 
Einem Mahnbescheid kann innerhalb von 14 Tagen ohne jede Begründung widersprochen werden.

tf

Genau, und reicht das dann schon, damit Intrum aufhört zu nerven oder muss ich mir dann 'nen Rechtsanwalt suchen und einen Widerspruch formulieren?

[Virenscanner: Quoting korrigiert]
 
technofreak schrieb:
Wenn du einen Rechtsanwalt brauchst, um ein Kreuzchen zu machen....

Sorry, für das Kreuzchen benötige ich natürlch keinen RA, aber was passiert nach dem "einfachen" Widerspruch? Wie geht es weiter oder ist dann Ruhe?
 
Jens0190 schrieb:
aber was passiert nach dem "einfachen" Widerspruch? Wie geht es weiter oder ist dann Ruhe?

Die klassische Antwort jedes Juristen: Das kommt drauf an..

1. Du hörst nichts mehr (relativ unwahrscheinlich )
2. Es trudeln Schreiben ein , die variieren von verminderter Zahlung bis Ratenzahlung (erneute Mahnorgien)
und u.U. gekoppelt mit dem Hinweis, daß es sich bei dem Kreuzchen doch um ein "Versehen" handeln müsse.
( Diese Vermutung basiert auf Postings in diesem und im DS-Forum )
3. Es wird Klage eingereicht, dann solltest du spätestens einen Anwalt konsultieren.

tf
 
ok, Punkt 1 wäre schön und 2 kann ich vermutlich wieder aussitzen. Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit für Punkt 3 bei 17 Euro?
 
Einspruch, lieber peanuts,

die hier Beteiligten machen auch für solche "peanuts" wie 17 € ein Fass auf. Und für die Anwälte ändert sich an den Gebühren ohnehin nix, ob die Forderung nun 17 € ist oder 295 € ...

Die Chancen stehen also gut, noch Axvolk persönlich kennen zu lernen.
 
Hmm, dann möchte ich bitte noch einmal zusammenfassen. Ich bekomme von Intrum und (...) Mahnungen. Dann bekomme ich einen Mahnbescheid, dem ich einfach durch einen Haken widersprechen kann. Eine weitere Begründung meinereseits ist nicht notwendig. Axvolk wird weiter mahnen und Vorschläge unterbreiten (Teilzahlung). Dann wird Klage eingereicht. Ist das soweit korrekt?
Gut, meine Beweislage ist eher dürftig. Ich könnte vielleicht etwas von der Telekom bekommen, aber was wenn nicht? An welchem Punkt sollte ich aufhören oder sollte ich mich darauf berufen, dass es keine korrekte Forderungsabtretung gibt.
Ich bin da sehr im Zwiespalt. Einerseits kostet mich das Ganze hier Lebenszeit und -qualität, andererseits bin ich nicht bereit dieser .... auch nur einen Cent freiwillig zu geben und schon gar keine weiteren Gebühren.

aus rechtlichen Gründen editiert siehe NUB tf/moderator
 
Jens0190 schrieb:
Dann wird Klage eingereicht.
...
An welchem Punkt sollte ich aufhören oder sollte ich mich darauf berufen, dass es keine
korrekte Forderungsabtretung gibt.

1. Das ist kein zwangsläufiger Ablauf

2: das kann dir hier niemand beantworten , da es unerlaubte Rechtsberatung wäre

was du tun kannst, ist dir mal die Erste Schritte durchlesen und überlegen ,
was du davon in deinem Fall anwenden könntest
 
Jens0190 schrieb:
Ich bin da sehr im Zwiespalt. Einerseits kostet mich das Ganze hier Lebenszeit und -qualität, andererseits bin ich nicht bereit dieser M.... auch nur einen Cent freiwillig zu geben und schon gar keine weiteren Gebühren.

Nun, da musst du schon allein durch. Bist doch wahlberechtigter, mündiger Bürger oder?

Deine Alternativen lauten:
  • Aufgeben und zahlen.
  • Anwalt nehmen und Erstberatung durchführen lassen. Risiko eines Prozesses erläutern lassen. Kosten der Erstberatung vorab klären. Sollten überschaubar bleiben.
  • Selbst kämpfen ohne Anwalt. Setzt eigenes Engagement und Lebenszeitinvestition voraus. Hier viel lesen. Hier viel schreiben und allgemein diskutieren. Antworten lassen immer auch Rückschlüsse zu.
  • Zwischen vorgenannten Alternativen hin und her hopsen. Blödeste Entscheidung
Frage für's erste beantwortet?
 
... vielleicht noch die Alternative 3 ("selbst kämpfen") b:

ein Blick bei dialerundrecht.de auf die neueren Urteile (evt. auch hier im Forum Recht), die Erfolgsaussichten abschätzen, - und falls eine Klage kommt, dann einen Anwalt nehmen.

Das ist für die meisten wohl am ehesten praktikabel.
 
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