Nexnet EVN ohne Kosten?

hans12

Frisch registriert
Hallo zusammen!

Nach nunmehr über einem Jahr Stille hat Nexnet wieder geschrieben (ich hatte vermutet, sie hätten die Sache einfach stillschweigend ausgebucht):

Sie möchten nun "den Nachweis zur Entgeltforderung durch eine Aufschlüsselung einzelner Verbindungensdaten" erbringen und habe mir ein entsprechendes Antragsformular zugesandt.

Von Kosten ist da nirgends die Rede. Von "kostenlos" aber auch nicht.
Kann das eine Falle sein, mit der mir hintenrum noch ein paar Kosten aufgedrückt werden, oder bekomme ich nach Einsendung dieses Antrages tatsächlich einen EVN, wie er in der TKV §16 (?) gefordert wird.
Als ich vor 1,5 Jahren diesen EVN haben wollte, sollte der ca. 23 Euro kosten. Was ich natürlich abgelehnt habe.

Mich interessiert eigentlich ja nur der Nachweis, dass hinter meinem Dialer die Firma Interfun steckt. Denn diese Auskunft hat weder Nexnet, noch dtms, noch SAF jemals erteilt.
(Sitzt der Herr H. von Interfun eigentlich noch im Knast?)
Mit der Bestätigung der Verbindung zu Interfun und den Ermittlungen gegen diese Firma sollte der Hinweis auf Geldwäsche etc. entsprechend den div. Schreiben hier im Forum doch auf fruchtbaren Boden fallen, oder?

Was meint Ihr dazu? Antragsformular zurück schicken?

Ciao,
H.
 
hans12 schrieb:
Von Kosten ist da nirgends die Rede. Von "kostenlos" aber auch nicht.
Kostenlos wird auch i. d. R. nirgends propagiert - wenn es was kostet, dann würde es dort stehen.
hans12 schrieb:
Sitzt der Herr H. von Interfun eigentlich noch im Knast?
Nein.
hans12 schrieb:
Mit der Bestätigung der Verbindung zu Interfun und den Ermittlungen gegen diese Firma sollte der Hinweis auf Geldwäsche etc. entsprechend den div. Schreiben hier im Forum doch auf fruchtbaren Boden fallen, oder
Es ist zwar sehr gut, dass es dieses Forum gibt aber so weitreichend ist der fruchtbare Boden dann doch nicht. Nachdem i. S. Interfun bereits hinreichend ermittelt wird, braucht es keine weiteren "Hinweise", es sei denn sie sind spektakulär.
Was die Rolle der Inkassofirmen betrifft, so ist die Tatbestand der Geldwäsche dort zumeist unfruchtbar, da bestimmte, zwingende Merkmale fehlen - die wissen bei den Dialersachen überhaupt nicht, wofür sie das Geld haben wollen oder die Forderung eingekauft haben. Gut für die Geschädigten - sollte es tatsächlich mal vor Gericht gehen, dann haben die nichtmal die Hosen an, die sie ggf. herunter lassen könnten.
 
Reducal schrieb:
hans12 schrieb:
Von Kosten ist da nirgends die Rede. Von "kostenlos" aber auch nicht.
Kostenlos wird auch i. d. R. nirgends propagiert - wenn es was kostet, dann würde es dort stehen.
na, warten wir´s ab. Ich schick das Ding mal los.

Reducal schrieb:
hans12 schrieb:
Sitzt der Herr H. von Interfun eigentlich noch im Knast?
Nein.
schade eigentlich. Gibt es irgendwo eine detailliertere Zusammenfassung dieses Sachverhaltes?

Reducal schrieb:
hans12 schrieb:
Mit der Bestätigung der Verbindung zu Interfun und den Ermittlungen gegen diese Firma sollte der Hinweis auf Geldwäsche etc. entsprechend den div. Schreiben hier im Forum doch auf fruchtbaren Boden fallen, oder
Es ist zwar sehr gut, dass es dieses Forum gibt aber so weitreichend ist der fruchtbare Boden dann doch nicht. Nachdem i. S. Interfun bereits hinreichend ermittelt wird, braucht es keine weiteren "Hinweise", es sei denn sie sind spektakulär.
Ich meinte nicht, das SAF und Co. sich von diesem Forum beeindrucken lassen, sondern daß ich mit der hier mittlerweile reichlich vorhandenen Munition ein "beeindruckendes" Schriftstück verfassen kann.

Reducal schrieb:
Was die Rolle der Inkassofirmen betrifft, so ist die Tatbestand der Geldwäsche dort zumeist unfruchtbar, da bestimmte, zwingende Merkmale fehlen - die wissen bei den Dialersachen überhaupt nicht, wofür sie das Geld haben wollen oder die Forderung eingekauft haben. Gut für die Geschädigten - sollte es tatsächlich mal vor Gericht gehen, dann haben die nichtmal die Hosen an, die sie ggf. herunter lassen könnten.
Also bzgl. Interfun betreiben sie in meinem Falle nun 1 Jahr lang Nachforschungen. Wenn sie nun nicht wissen, wofür sie Geld eintreiben sollen, wann denn dann???
Einer gerichtlichen Auseinandersetzung sehe ich auf jeden Fall gelassen entgegen.

Ciao,
H.
 
nexnet ...

mich würde mal interessieren wie man nexnet dazu bringt, einen ungekürzten EVN rückwirkend zu erstellen.

mir wurde der EVN zwar kostenlos erteilt, aber die gewählte Nummer wurde nicht vollständig aufgelistet.

bei mir steht: 0900 9000019xxx

telekom sagt mir, die daten seien bei ihnen nicht mehr vorhanden, ich müsse mich an den drittanbieter wenden. der sagt mir wiederum, man könne nur die verkürzten daten liefern, da ich bei t-com ja auch die verkürzte speicherung hätte.
 
Re: nexnet ...

gueder schrieb:
...telekom sagt mir, die daten seien bei ihnen nicht mehr vorhanden, ich müsse mich an den drittanbieter wenden. der sagt mir wiederum, man könne nur die verkürzten daten liefern, da ich bei t-com ja auch die verkürzte speicherung hätte.
Die T-Com speichert die Daten seit dem 01.02. definitiv - fragst Du bei der Hotline oder hast Du die Nichtspeichernaussage schriftlich? In welcher Stadt/Region lebst Du?

Die Datenspeicherung bei der T-Com hat nur einen hypothetischen Haken - sollte dort mal wieder ein Softwarecrash eingetreten sein, so könnte deren Aussage der Nichtspeicherung an Bestand gewinnen.
 
reducal, jurist

@reducal

meine beiden einwahlen waren leider am 25. und 26. januar 04, da war dieser artikel 2 des änderungsgesetzes dingsbums noch nicht in kraft.

@jurist

das habe ich schon gelesen, aber es bringt mir ja nichts. da müsste ich die telekom verklagen, solch einen nachweis zu erbringen und ich hatte ja damals die standart speicherung um drei stellen gekürzt. es gibt ja keine grundsatzentscheidung, die die telekom dazu veranlassen würde, mir einen solchen evn nachträglich und vollständig zu erstellen. ich müsste also eine klage einreichen. zudem weiß ich nicht mal ob das überhaupt nocn wichtig ist im moment.
 
gueder schrieb:
@reducal

meine beiden einwahlen waren leider am 25. und 26. januar 04, da war dieser artikel 2 des änderungsgesetzes dingsbums noch nicht in kraft.

Dann siehts echt problematisch aus - ohne Nummer wird es schwierig. Halte Dich an die Empfehlungen des Juristen!

Du kannst aber auch (da Du nicht viel zu verlieren hast) auch meinem früheren Rat folgen und einfach behaupten, dass es die Nummer ****300 mit einem illegalen Dialer war - lass´ doch die Telkos das Gegenteil beweisen.
 
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