Nexnet droht mich zu verklagen!!!

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NEXNET GmbH Postadresse;
Postfach 270 247 . 13472 Ber!in

Rae Leitzke & Partner

EINGEGANGEN
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Te!.; 0800 - 063 96 38 Fax. 0180 - 263 9638 te! efon rechn unQ@ nexnet.de

Commerzbank AG Kto-Nr.: 178 746402 . BLZ 100 400 00

NEXNET GmbH Postfach 270247 13472 Ber!in

Berlin, 10. Dezember 2002

Ihr Schreiben vom 15.11.2002 Ihr Zeichen: 02100410-S-hz ..... .1. Interfun GmbH Buchungskonto: 4764610511 (bitte stets angeben)

Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin Sudendey,

wir haben Ihr 0. g. Schreiben zur Kenntnis genommen.

Auch nach nochmaliger Prüfung des von Ihnen dargelegten Sachverhaltes halten wir an der von uns vorgetragenen Auffassung fest.

Die Verbindungen über die dtms AG sind nachweislich von dem Anschluss Ihrer Mandantin zustande gekommen. Gründe, die ihre Zahlungspflicht als Anschlussinhaberin entfallen ließen, sind nicht ersichtlich.

Wir sehen keine Veranlassung, auf unsere berechtigten Forderungen zu verzichten und fordern Ihre Mandantin auf, nunmehr Zahlung bis spätestens

24.12.2002

auf unser 0. g. Konto bei der Commerzbank Berlin zu leisten.

Nach fruchtlosem Verstreichen dieser Frist werden wir gegen Ihre Mandantin klagen.

Mit freundlichen Grüßen

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Sachbearbeitung Recht NEXNET GmbH


Gesch„ftsführer; Dr. Reiner Caspar Finanzamt für Körperschaften I

Amtsgericht Berlin Charlottenburg HRB 74625 FA-Nr 1127

USt-!dNr.; DE 813106013 St-Nr 494/245

NUN MEINE FRAGE AN EUCH:WURDE SCHON JEMAND VON NEXNET VERKLAGT?WÄRE ÜBER BERICHTE SEHR DANKBAR:
 
Tinka schrieb:
Nach fruchtlosem Verstreichen dieser Frist werden wir gegen Ihre Mandantin klagen.

hört sich immer gut an: "wir verklagen Sie"
Allein diese Formulierung läßt auf wenig fachliches Wissen schließen oder auf Einschüchterung.
Vor einer Klage muß erstmal ein (gerichtlicher) Mahnbescheid erwirkt werden.
Gegen diesen kann dann (ohne Angabe von Gründen) innerhalb 14 Tagen Widerspruch eingelegt werden.
Und dann erst käme es zu einer normalen Hauptverhandlung, bei der die fordernde Seite ihre Ansprüche bergründen muß.

Urteile sind bisher in ganz Deutschland nur ganz wenige (unter 10) und die wenigsten
im Zusammenhang mit Dialern erfolgt.

Rechtliche Infos bei:
http://www.computerbetrug.de/dialer/schaden.php?p=0|59|
http://www.dialerundrecht.de
http://www.dialerschutz.de/home/Recht/recht.html

Gruß
cp
 
Gut gebrüllt, aber mehr auch nicht. Es geht schliesslich ja nicht um den Sachverhalt, dass die Verbindungen von Deinem Anschluss hergestellt wurden. Das ist nachvollziehbar und sicherlich auch nicht strittig. Es geht im Kern der Angelegenheit darum, ob denn tatsächlich ein rechtswirksamer Vertrag zustande gekommen ist auf dessen Grundlage eine Zahlungspflicht entstanden ist. Das haben die Herren Rechtsverdreher, ups --- hab ich mich doch jetzt vertippt --- also die Rechtsanwälte in ihrem Schreiben nicht dargelegt. Insofern gibt es immer noch keinen hinreichenden Grund, die Zahlung zu leisten.
Ich denke mal, Deine Anwältin wird das genauso sehen. Also lehn Dich entspannt zurück und geniesse die Show. ;-)


Gruss Frank
 
interfun

Hallo Tinka, bitte melde dich noch einmal mit Email oder Fon. Hier liegt eine Klage der nexnet wg. interfun vor. Danke!
 
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