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Scanner schrieb:Talkline hat bereits am 30.7.2003 vor dem Amtsgericht Elmshorn (AZ 59 C 19/03) einen Dialer-Prozess gewonnen. In der Urteilsbegründung heißt es: "Der Kläger hat keinen Beweis für seine Behauptung angetreten, er habe die streitgegenständlichen Verbindungen nicht hergestellt. Der Kläger hat lediglich Beweis dafür angeboten, dass für die Anwahl der abgerechneten Telefonnummern jedenfalls Dritte nicht in Frage kommen. Sein Beweisangebot (Zeugenvernehmung der Eltern) vermag nicht zu beweisen, dass der Kläger selbst die Telefonverbindung nicht hergestelt haben kann. Diese tatsächliche Unklarheit fällt zu Lasten des Beklagten aus. Denn ihn trifft vorliegend die Beweislast, dass die Beklagte die ihr
zugeflossenen Vermögensvorteile ohne Rechtsgrund eingezogen hat. Die
entgegengesetzte Rechtsauffassung des Klägers teilt das Gericht nicht."
Und weiter heißt es: "Daher ist die vom Kläger für sich ins Feld geführte Entscheidung des LG Kiel (AZ 11 O 433/02) ohne Bedeutung.
Talkline hat bereits am 30.7.2003 vor dem Amtsgericht Elmshorn (AZ 59 C 19/03) einen Dialer-Prozess gewonnen
Scanner schrieb:Es gibt ganz offensichtlich mehr Gerichte, die in Dialer-Fragen leider zuungunsten der Internet-Nutzer entscheiden, als gemeinhin angenommen wird.
So hat bereits am 19. Juni das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg einen Internet-Nutzer zur Zahlung verurteilt (Aktenzeichen 15C505/02).“
Scanner schrieb:Es gibt ganz offensichtlich mehr Gerichte, die in Dialer-Fragen leider zuungunsten der Internet-Nutzer entscheiden, als gemeinhin angenommen wird.
So hat bereits am 19. Juni das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg einen Internet-Nutzer zur Zahlung verurteilt (Aktenzeichen 15C505/02). In dem Urteil heißt es „Der Kläger trägt zudem nicht substantiiert vor, inwieweit die nunmehr streitige Rechnung von den bisherigen Rechnungen abweicht und sich somit nicht mehr in der üblichen Schwankungsbreite bewegt. Allein der Verdacht des Klägers, die Gebühren seien für nicht erbrachte, durch betrügerische Manipulationen in Rechnung gestellt worden, ist nicht ausreichend, zumal er nicht durch einen konkreten Tatsachenvortrag belegt wird. Insoweit trägt der Kläger jedoch die Darlegungs- und Beweislast. Allein der Vortrag, dass solche Manipulationen immer mehr um sich greifen würden und dass es nicht vollkommen ausgeschlossen sei, das auch der Kläger davon betroffen sei, stellt keinen ausreichenden Beweisantritt dar.“
Gunnar Arthus schrieb:im teltarifforum tummelt sich ein da Vinci
und gleichzeitig hier ein scanner
was postet er ? gut informiert, alte Urteile!
Was willst Du damit bezwecken???
Gebe mal dazu eine Erklärung ab!
Gunnar :roll: :roll:
So isses, es kann auch hier nur einen geben und ich poste in keinem anderen Forum.technofreak schrieb:... (der hat mit nahezu 100%
Sicherheit nichts mit dem User "Insider" in diesem Forum zu tun...
Gunnar Arthus schrieb:im teltarifforum tummelt sich ein da Vinci
und gleichzeitig hier ein scanner
was postet er ? gut informiert, alte Urteile!