Neues Urteil

Talkline verliert aber nicht nur

Talkline hat bereits am 30.7.2003 vor dem Amtsgericht Elmshorn (AZ 59 C 19/03) einen Dialer-Prozess gewonnen. In der Urteilsbegründung heißt es: "Der Kläger hat keinen Beweis für seine Behauptung angetreten, er habe die streitgegenständlichen Verbindungen nicht hergestellt. Der Kläger hat lediglich Beweis dafür angeboten, dass für die Anwahl der abgerechneten Telefonnummern jedenfalls Dritte nicht in Frage kommen. Sein Beweisangebot (Zeugenvernehmung der Eltern) vermag nicht zu beweisen, dass der Kläger selbst die Telefonverbindung nicht hergestelt haben kann. Diese tatsächliche Unklarheit fällt zu Lasten des Beklagten aus. Denn ihn trifft vorliegend die Beweislast, dass die Beklagte die ihr
zugeflossenen Vermögensvorteile ohne Rechtsgrund eingezogen hat. Die
entgegengesetzte Rechtsauffassung des Klägers teilt das Gericht nicht."
Und weiter heißt es: "Daher ist die vom Kläger für sich ins Feld geführte Entscheidung des LG Kiel (AZ 11 O 433/02) ohne Bedeutung.
 
Re: Talkline verliert aber nicht nur

Scanner schrieb:
Talkline hat bereits am 30.7.2003 vor dem Amtsgericht Elmshorn (AZ 59 C 19/03) einen Dialer-Prozess gewonnen. In der Urteilsbegründung heißt es: "Der Kläger hat keinen Beweis für seine Behauptung angetreten, er habe die streitgegenständlichen Verbindungen nicht hergestellt. Der Kläger hat lediglich Beweis dafür angeboten, dass für die Anwahl der abgerechneten Telefonnummern jedenfalls Dritte nicht in Frage kommen. Sein Beweisangebot (Zeugenvernehmung der Eltern) vermag nicht zu beweisen, dass der Kläger selbst die Telefonverbindung nicht hergestelt haben kann. Diese tatsächliche Unklarheit fällt zu Lasten des Beklagten aus. Denn ihn trifft vorliegend die Beweislast, dass die Beklagte die ihr
zugeflossenen Vermögensvorteile ohne Rechtsgrund eingezogen hat. Die
entgegengesetzte Rechtsauffassung des Klägers teilt das Gericht nicht."
Und weiter heißt es: "Daher ist die vom Kläger für sich ins Feld geführte Entscheidung des LG Kiel (AZ 11 O 433/02) ohne Bedeutung.


Da hätte er doch besser zusätzlich so argumentiert: http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?t=2545
 
Talkline hat bereits am 30.7.2003 vor dem Amtsgericht Elmshorn (AZ 59 C 19/03) einen Dialer-Prozess gewonnen

Alles schon durchgekaut. Ein schlecht vorbereitetes (beratenes?) Opfer, ein in der Materie vermutlich nicht sehr vertrauter Richter - da kann das schon mal passieren, auch wenns ärgerlich ist. Ansonsten würde ich zur Veranschaulichung der mittlerweile fast schon gängigen Rechtssprechung eher darauf verweisen:

http://www.dialerundrecht.de/Entscheidungen/agvelbert150803.htm
http://www.dialerundrecht.de/Entscheidungen/agsteinfurt070803.htm
http://www.dialerundrecht.de/Entscheidungen/aggelsenkirchen190803.htm
http://www.dialerundrecht.de/Entscheidungen/agberlinwedding010903.htm
http://www.dialerundrecht.de/Entscheidungen/agreinbek270803.htm
http://www.dialerundrecht.de/Entscheidungen/agfrankfurt100703.htm
http://www.dialerundrecht.de/Entscheidungen/agbuende270503.htm

Kurzzusammenfassung aller aktuellen Urteile:

1. Der Netzbetreiber ist angesichts der Dialer-Problematik beweispflichtig für die Inanspruchnahme von Leistungen.

2. Pauschales Bla-Bla bezüglich Vertragsabschluss überzeugt angesichts der Dialer-Abzocke keinen Richter mehr. "In Anbetracht der allgemein bekannten Missbräuche mit den sogenannten "0190-Nummern" muss das Gericht schon im Interesse eines effektiven Verbraucherschutzes auf einem entsprechend substantiierten Vortrag der Klägerseite bestehen." (AG FFM)

3. Bildschirmausdrucke und irgendwelche "Verbindungsübersichten" locken auch keinen Richter mehr hinter der Bank hervor. Wer Geld haben will, muss Leistung nachweisen. Punkt.
 
Verbraucherfreundliches Urteil im AG Münster

hallo,
Die serie der Verbraucherfreundlichen Urteile reissen nicht ab

Kein Geld für 0190

Amtsgericht Münster

Ein verbraucherfreundliches Urteil fällte jetzt das AG Münster: ein Mann, der Opfer von sogenannten Internet-Dialern wurde, die sich "heimlich" und unseriös in den Computer einwählen und teure 0190 Verbindungen nutzen, braucht die Rechnung im dreistelligen Euro-Bereich nicht zu bezahlen.
Das Gericht wies eine Klage des Netzanbieters Talkline zurück, weil Beweise für einen vorher geschlossenen Vertrag über eine wissentliche Nutzung der 0190-Verbindung nicht vorgelegt werden konnten.(AG Münster, AZ 5 c 1775/03)

Quelle: Ruhrnachrichten

Ein weiteres Urteil im AG Kitzlingen unter den AZ 1 C 198/ 3 v. 18.09.03
läßt ebenfalls auf die Weiterführung der Serie hoffen

Die Klage wurde wegen fehlender Aktivlegimitation abgewiesen .

Quelle : aus privater Hand

Ich hoffe, die Meldungen reissen nicht ab, wer irgendwo derartige Meldungen liest, soll hier posten
Gunnar
 
Glücklicherweise gehören Richter nicht zu den organisierten Mitverdienern und können frei von Teilhabe am Gewinn verstandes- und rechtmäßig urteilen.

Im neuen MWD-Gesetz ist die Selbstverständlichkeit, dass Geschäftsleute den Nachweis der behaupteten Leistung zu erbringen haben, leider noch nicht vollständig enthalten.

Die durch Legitimierung unbeschränkt Gebührenhöhen sind nur mit der vollständigen Übernahme der Beweislast durch den Anbieter möglich. Da darf man mal gespannt sein, ob solche Angebote überhaupt auftauchen und was dann vor Gericht als Beweis verlangt wird.

Manipulierbar sind Dialereinwahlen trotz Registrierung im bisher bekannten Umfang, wie er z.B. auch beim BSI aktenkundig ist. Es gibt keinen Zusammenhang zwischen dem wirklichen Hashwert und einer erfolgten Verbindung.

Soll heißen, die Verbindung kann immer auch mit einem modifizierten Dialer erfolgen, der später durch ein registriertes Exemplar ersetzt wird, oder der registrierte Dialer wird durch Windows-Fernsteuerung automatisiert oder geheime Parameter zur Selbstwahl gebracht. Beides ist, speziell bei selbstlöschenden Zusatzkomponenten, praktisch nicht nachweisbar.

Dietmar Vill
 
Es kommt auch immer wieder anders

Es gibt ganz offensichtlich mehr Gerichte, die in Dialer-Fragen leider zuungunsten der Internet-Nutzer entscheiden, als gemeinhin angenommen wird.

So hat bereits am 19. Juni das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg einen Internet-Nutzer zur Zahlung verurteilt (Aktenzeichen 15C505/02). In dem Urteil heißt es „Der Kläger trägt zudem nicht substantiiert vor, inwieweit die nunmehr streitige Rechnung von den bisherigen Rechnungen abweicht und sich somit nicht mehr in der üblichen Schwankungsbreite bewegt. Allein der Verdacht des Klägers, die Gebühren seien für nicht erbrachte, durch betrügerische Manipulationen in Rechnung gestellt worden, ist nicht ausreichend, zumal er nicht durch einen konkreten Tatsachenvortrag belegt wird. Insoweit trägt der Kläger jedoch die Darlegungs- und Beweislast. Allein der Vortrag, dass solche Manipulationen immer mehr um sich greifen würden und dass es nicht vollkommen ausgeschlossen sei, das auch der Kläger davon betroffen sei, stellt keinen ausreichenden Beweisantritt dar.“
 
Re: Es kommt auch immer wieder anders

Scanner schrieb:
Es gibt ganz offensichtlich mehr Gerichte, die in Dialer-Fragen leider zuungunsten der Internet-Nutzer entscheiden, als gemeinhin angenommen wird.
So hat bereits am 19. Juni das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg einen Internet-Nutzer zur Zahlung verurteilt (Aktenzeichen 15C505/02).“

Welchen Jahres??????

Nach dem Aktenzeichen handelt es sich um ein Verfahren aus dem Jahre 2002 ist als , um es
schlicht zu sagen nicht ganz taufrisch. Es wäre hilfreich eine Quelle anzugeben, da weder mit Google noch
bei Dialerundrecht ein solches AZ zu finden ist. Anonyme Zitate ohne Quellenangabe sind nicht gerade
das was zur Klärung beiträgt. Bei einem einzigen möglicherweise nicht erfaßten Urteil
von offensichtlich mehr Urteilen zugunsten der Dialerlobby zu sprechen
ist ohnehin etwas hoch gegriffen.

tf
 
Es kommt immer wieder genau richtig

Scanner schrieb:
Es gibt ganz offensichtlich mehr Gerichte, die in Dialer-Fragen leider zuungunsten der Internet-Nutzer entscheiden, als gemeinhin angenommen wird.

So hat bereits am 19. Juni das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg einen Internet-Nutzer zur Zahlung verurteilt (Aktenzeichen 15C505/02). In dem Urteil heißt es „Der Kläger trägt zudem nicht substantiiert vor, inwieweit die nunmehr streitige Rechnung von den bisherigen Rechnungen abweicht und sich somit nicht mehr in der üblichen Schwankungsbreite bewegt. Allein der Verdacht des Klägers, die Gebühren seien für nicht erbrachte, durch betrügerische Manipulationen in Rechnung gestellt worden, ist nicht ausreichend, zumal er nicht durch einen konkreten Tatsachenvortrag belegt wird. Insoweit trägt der Kläger jedoch die Darlegungs- und Beweislast. Allein der Vortrag, dass solche Manipulationen immer mehr um sich greifen würden und dass es nicht vollkommen ausgeschlossen sei, das auch der Kläger davon betroffen sei, stellt keinen ausreichenden Beweisantritt dar.“

Ad 1:
Rechtszitate, die unvollständig sind und keine Quellenangabe haben, sind grundsätzlich mit Vorsicht zu genießen. Hier kann ja jeder posten, also vielleicht auch die, die uns und euch verscheuchen möchten ...

Ad 2:
Soooooooooooooooooo falsch ist das zitierte Urteil aber auch nicht.
Da ist ein Internetuser, der offensichtlich immer recht hohe Telefonrechnungen hat, und diese entweder mit vielen 0190-Nummern oder ohne EVN. Das unterscheidet diesen Fall sicherlich von den meisten hier sonst vertretenen.
Wenn so ein User dann mal nach dem Gießkannenprinzip ("mal sehen, wohin es so regnet!") einfach behauptet, die Gesamthöhe sei ungewöhnlich, daher müsse ein unerlaubter Dialer im Spiel sein - nun, das ist wirklich recht dürr, oder?!
Denn - wenn das Zitat stimmt - mehr als diesen Satz kann der Kläger eigentlich nicht gesagt haben - kein Beweisantritt, keine Vorlage bisheriger Rechnungen zum Vergleich, nur die lapidare Behauptung:
"Meine Rechnung ist recht hoch - es gibt Möglichkeiten zur Manipulation."
Liebe Leute - DAS REICHT NIE!
 
Ich sehe das genauso wie KatzenHai. Da hat jemand versucht unter allgemeinen Hinweisen auf möglicherweise vorhandene Manipulationen durch Dialer versucht, einen Rabatt vor Gericht zu bekommen.

Wer vortragen kann, dass ein Dialer die Kosten verursacht hat und dann damit den Vortrag ergänzt: http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?t=2545

Hat schon ganz gute Karten. Wenn er dann noch den Dialer oder Log-Dateien hat, hat er einen Grand mit vieren

Allerdings auch bei einem sehr guten Blatt kann man verlieren. Denn auf hohe See und vor Gericht ist man allein in Gotts Hand.
 
Neues Urteil, aber aus welcher Hand????

im teltarifforum tummelt sich ein da Vinci
und gleichzeitig hier ein scanner
was postet er ? gut informiert, alte Urteile!

Was willst Du damit bezwecken???

>>Wieder<< heißt wohl nicht gerade

Wieder hat ein Amtsgericht die Klage eines Internet-Nutzers gegen einen Netzbetreiber in einem Dialer-Prozess abgewiesen. Das AG Limburg (Aktenzeichen 4C1448/02 (15))hat kürzlich einen Kunden zur Zahlung verurteilt. Das Gericht schreibt in der Urteilsbegründung: „Zwar behaupten die Kläger, sie hätten Verbindungen nicht bewusst veranlasst, sondern es habe sich vielmehr ein sogenannter Dialer unbemerkt auf dem Computer der Kläger installiert und so die Verbindung ins Internet aufgebaut... Hierfür sind die Kläger jedoch beweisfällig geblieben. Weder haben sie Bildschirmausdrucke – so genannte ScreenShots – von dem Dialer bzw. der Website, von der das Programm heruntergeladen worden sein soll, angefertigt, noch zu Beweiszwecken eine Kopie des Festplatteninhaltes angefertigt... Schließlich spricht die Tatsache, dass lediglich 2 Verbindungen moniert werden, welche mit unterschiedlichen Verbindungen zustande kamen, gegen die Installation eines Dialer.“


Gebe mal dazu eine Erklärung ab!

Gunnar :roll: :roll:
 
Re: Neues Urteil, aber aus welcher Hand????

Gunnar Arthus schrieb:
im teltarifforum tummelt sich ein da Vinci
und gleichzeitig hier ein scanner
was postet er ? gut informiert, alte Urteile!

Was willst Du damit bezwecken???


Gebe mal dazu eine Erklärung ab!

Gunnar :roll: :roll:

Da gibt es noch so einen seltsamen Poster bei Dialerschutz.de namens Insider (der hat mit nahezu 100%
Sicherheit nichts mit dem User "Insider" in diesem Forum zu tun...
http://forum.webmart.de/wmmsg.cfm?id=1461578&d=90&a=1&t=1621360

der genau die gleiche Masche reitet , uralt Urteile , die längst überholt sind!
Hier läuft offensichtlich eine "konzertierte" Aktion ab. Alle "User" sind erst seit wenigen Tagen angemeldet

tf
 
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