Schon wieder ein neues verbraucherfreundliches Urteil.
Lebensnah urteilt das AG Dortmund
Aber bitte lest selbst
Veruschka
Lebensnah urteilt das AG Dortmund
Das Gericht verkennt dabei nicht, dass die Einwahl ins Netz grundsätzlich auch willentlich über 0190-Nummern erfolgen kann. Bestimmte Anbieter weisen ausdrücklich daraufhin, dass die Nutzung ihres Angebots nur über eine 0190-Einwahl möglich ist und stellen den Nutzer vor die Alternative, ob er dies will oder nicht. In diesem Fall erfolgt die Nutzung auf Grund vertraglicher Vereinbarungen. Dass auch hier später Kunden den Vertragsschluss bestreiten, weil sie die Nutzung entsprechender Angebote ggf. gegenüber dem Lebenspartner peinlich ist, kommt sicher auch vor.
Auf der anderen Seite darf das Gericht nicht die Augen vor den gerade in diesem Bereich sich tummelnden vielen schwarzen Schafen verschließen. Es gibt unzählige Angebote im Internet, die mit versteckten Dialer-Einwahlen verknüpft sind. Solche Dialer werden zur Zeit sogar als Anhang zu e-mails verschickt. Es bedarf keiner weiteren Ausführungen, dass natürlich die vom Nutzer nicht gewollte und gar nicht bemerkte Einwahl über eine 0190-Nummer zu keinem Vertragsschluss führt.
Es handelt sich bildlich gesprochen schlicht um einen Diebstahl, also den Griff einer fremden Person in die Geldbörse des Nutzers. Beim Diebstahl ist bisher auch niemand auf die Idee gekommen zu behaupten, dass hier ein Vertrag mit dem Bestohlenen zustande gekommen ist.
Aber bitte lest selbst
Veruschka