Neue Dialer-Regeln: Dialerschutz.de reicht Vorschläge ein
Überschattet von der Affäre um die ferngesteuerten Teleflate-Dialer (wir berichteten) ist am Dienstagabend die öffentliche Anhörung der Regulierungsbehörde zu den geplanten neuen Zustimmungsfenstern bei Dialern zu Ende gegangen. Dialerschutz.de hat sich an der Anhörung beteiligt. Der Behörde gingen vier Vorschläge zu, wie die OK-Fenster künftig für mehr Verbraucherschutz sorgen könnten.
Registrierte Dialer – und nur diese dürfen in Deutschland eingesetzt werden - müssen seit 2003 über so genannte Zustimmungsfenster verfügen. Darauf muss der Anbieter über die Kosten, die Versionsnummer des Einwählprogramms, die angewählte Rufnummer und den elektronischen Fingerabdruck („Hashwert“) des Dialers informieren. Zugleich muss der Nutzer per Eingabe der Buchstabenkombination „OK“ ausdrücklich sein Einverständnis erklären, dass er mit Download, Installation und Einwahl einverstanden ist. Das sollte eigentlich zur Rechtssicherheit beitragen – des Users, aber auch des Anbieters.
Die graue Theorie, die in der so genannten Amtsblattverfügung 54/03 festgehalten ist, hat in den vergangenen Monaten aber bunte Blüten getrieben. Viele Anbieter legten die Regeln so weit in ihrem Sinne aus, dass vom Verbraucherschutz wenig übrig blieb. Rund ein Drittel der Beschwerden über Dialer sei darauf zurückzuführen, dass Verbraucher sich der Kosten der Dialer-Einwahl nicht bewusst waren, stellte die Regulierungsbehörde selbst fest – und zog jetzt die Notbremse. Sie will nun ein neues OK-Fenster einführen (siehe Abbildung unten). Ihren Gestaltungsvorschlag stellte die Behörde der öffentlichen Diskussion – in Form einer Anhörung, bei der jeder bis zum 1. September seine schriftliche Stellungnahme abgeben konnte.
Dialerschutz.de hat genau das getan. In unserem vier Punkte umfassenden Katalog haben wir der Regulierungsbehörde Vorschläge unterbreitet, wie das geplante Zustimmungsfenster zu mehr Verbraucherschutz beitragen kann. Dabei flossen die Erfahrungen aus einem Jahr Mehrwertdienste-Gesetz mit ein – und natürlich die Erfahrungen vieler Betroffener, die sich in den vergangenen Monaten bei uns gemeldet haben.
Der nach unserer Ansicht wichtigste Faktor ist der Zeitpunkt, zu dem das neue Fenster künftig eingeblendet werden soll. Die überwiegende Zahl der Anbieter informiert derzeit erst im dritten und damit letzten Zustimmungsfenster darüber, dass durch den Dialer zum Teil sehr hohe Kosten verursacht werden. Zu diesem Zeitpunkt ist der Dialer längst auf dem PC des Betroffenen installiert. Unser Vorschlag lautet deshalb, das neue Zustimmungsfenster mit klarer Preisangabe gleich zu Beginn - also noch vor dem Dialer-Download - einzublenden. Des Weiteren schlagen wir vor, den Satz „Dieses Angebot ist nicht kostenfrei“ durch das deutlichere „Dieses Angebot ist nicht kostenlos“ zu ersetzen. Dies auch deshalb, weil viele Anbieter auf ihren Webseiten entgegen der anfallenden Kosten mit dem Wort „kostenlos“ werben. Wünschenswert wäre für uns ein ergänzender Hinweis darauf, dass der Vertragsschluss nur für Personen ab 18 Jahren, bzw. nur mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten erlaubt ist. Dies erscheint uns deshalb sinnvoll, weil sich viele Dialerangebote in ihrer Art der Bewerbung und den Inhalten gezielt an Minderjährige wenden. Zuletzt weisen wir darauf hin, dass nach unserer Ansicht fast alle Anbieter bis heute gegen § 43b des Telekommunikationsgesetzes (TKG) verstoßen. In diesem ist festgelegt, dass Anbieter von 0190- und 0900-Dienstleistungen nicht nur auf den Preis hinweisen müssen: „Bei Datendiensten ist zusätzlich der Umfang der zu übermittelnden Daten anzugeben“, heißt es wörtlich. Ein Dialer-Angebot, in dem Verbraucher tatsächlich auf den Umfang der zu übermittelnden Daten informiert wird, ist uns bisher nicht bekannt geworden.
Erste Konsequenzen aus Teleflate-Affäre
Unsere Vorschlagsliste ist fristgerecht an die Regulierungsbehörde gegangen. Ergebnisse sind wohl frühestens in den nächsten Wochen zu erwarten. Ob mit dem neuen Fenster tatsächlich mehr Sicherheit in den Dialer-Einsatz einkehrt, ist freilich spätestens seit der Teleflate-Affäre fraglich. Experten aus dem gemeinsamen Forum von Dialerschutz.de und Computerbetrug.de haben – wie gemeldet – nachgewiesen, dass die Zustimmungsfenster von Dialern auch ferngesteuert und vom User unbemerkt mit der Buchstabenkombination „OK“ ausgefüllt werden. Damit entfällt der erhoffte Schutz durch das Fenster völlig. Unser Bericht hat heute ein großes Medienecho ausgelöst – und zu ersten Konsequenzen geführt. Das Fachportal heise.de meldet, dass die von den Teleflate-Dialern genutzten Nummern umgehend nach unserem Bericht gesperrt wurden und die darüber generierten Gelder zunächst nicht an den Anbieter ausgezahlt werden. Auch die Regulierungsbehörde hat reagiert und wertet nun die von uns zur Verfügung gestellten Beweismittel aus.
cu,
Sascha
http://www.dialerschutz.de/home/Aktuelles/aktuelles.html
Überschattet von der Affäre um die ferngesteuerten Teleflate-Dialer (wir berichteten) ist am Dienstagabend die öffentliche Anhörung der Regulierungsbehörde zu den geplanten neuen Zustimmungsfenstern bei Dialern zu Ende gegangen. Dialerschutz.de hat sich an der Anhörung beteiligt. Der Behörde gingen vier Vorschläge zu, wie die OK-Fenster künftig für mehr Verbraucherschutz sorgen könnten.
Registrierte Dialer – und nur diese dürfen in Deutschland eingesetzt werden - müssen seit 2003 über so genannte Zustimmungsfenster verfügen. Darauf muss der Anbieter über die Kosten, die Versionsnummer des Einwählprogramms, die angewählte Rufnummer und den elektronischen Fingerabdruck („Hashwert“) des Dialers informieren. Zugleich muss der Nutzer per Eingabe der Buchstabenkombination „OK“ ausdrücklich sein Einverständnis erklären, dass er mit Download, Installation und Einwahl einverstanden ist. Das sollte eigentlich zur Rechtssicherheit beitragen – des Users, aber auch des Anbieters.
Die graue Theorie, die in der so genannten Amtsblattverfügung 54/03 festgehalten ist, hat in den vergangenen Monaten aber bunte Blüten getrieben. Viele Anbieter legten die Regeln so weit in ihrem Sinne aus, dass vom Verbraucherschutz wenig übrig blieb. Rund ein Drittel der Beschwerden über Dialer sei darauf zurückzuführen, dass Verbraucher sich der Kosten der Dialer-Einwahl nicht bewusst waren, stellte die Regulierungsbehörde selbst fest – und zog jetzt die Notbremse. Sie will nun ein neues OK-Fenster einführen (siehe Abbildung unten). Ihren Gestaltungsvorschlag stellte die Behörde der öffentlichen Diskussion – in Form einer Anhörung, bei der jeder bis zum 1. September seine schriftliche Stellungnahme abgeben konnte.
Dialerschutz.de hat genau das getan. In unserem vier Punkte umfassenden Katalog haben wir der Regulierungsbehörde Vorschläge unterbreitet, wie das geplante Zustimmungsfenster zu mehr Verbraucherschutz beitragen kann. Dabei flossen die Erfahrungen aus einem Jahr Mehrwertdienste-Gesetz mit ein – und natürlich die Erfahrungen vieler Betroffener, die sich in den vergangenen Monaten bei uns gemeldet haben.
Der nach unserer Ansicht wichtigste Faktor ist der Zeitpunkt, zu dem das neue Fenster künftig eingeblendet werden soll. Die überwiegende Zahl der Anbieter informiert derzeit erst im dritten und damit letzten Zustimmungsfenster darüber, dass durch den Dialer zum Teil sehr hohe Kosten verursacht werden. Zu diesem Zeitpunkt ist der Dialer längst auf dem PC des Betroffenen installiert. Unser Vorschlag lautet deshalb, das neue Zustimmungsfenster mit klarer Preisangabe gleich zu Beginn - also noch vor dem Dialer-Download - einzublenden. Des Weiteren schlagen wir vor, den Satz „Dieses Angebot ist nicht kostenfrei“ durch das deutlichere „Dieses Angebot ist nicht kostenlos“ zu ersetzen. Dies auch deshalb, weil viele Anbieter auf ihren Webseiten entgegen der anfallenden Kosten mit dem Wort „kostenlos“ werben. Wünschenswert wäre für uns ein ergänzender Hinweis darauf, dass der Vertragsschluss nur für Personen ab 18 Jahren, bzw. nur mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten erlaubt ist. Dies erscheint uns deshalb sinnvoll, weil sich viele Dialerangebote in ihrer Art der Bewerbung und den Inhalten gezielt an Minderjährige wenden. Zuletzt weisen wir darauf hin, dass nach unserer Ansicht fast alle Anbieter bis heute gegen § 43b des Telekommunikationsgesetzes (TKG) verstoßen. In diesem ist festgelegt, dass Anbieter von 0190- und 0900-Dienstleistungen nicht nur auf den Preis hinweisen müssen: „Bei Datendiensten ist zusätzlich der Umfang der zu übermittelnden Daten anzugeben“, heißt es wörtlich. Ein Dialer-Angebot, in dem Verbraucher tatsächlich auf den Umfang der zu übermittelnden Daten informiert wird, ist uns bisher nicht bekannt geworden.
Erste Konsequenzen aus Teleflate-Affäre
Unsere Vorschlagsliste ist fristgerecht an die Regulierungsbehörde gegangen. Ergebnisse sind wohl frühestens in den nächsten Wochen zu erwarten. Ob mit dem neuen Fenster tatsächlich mehr Sicherheit in den Dialer-Einsatz einkehrt, ist freilich spätestens seit der Teleflate-Affäre fraglich. Experten aus dem gemeinsamen Forum von Dialerschutz.de und Computerbetrug.de haben – wie gemeldet – nachgewiesen, dass die Zustimmungsfenster von Dialern auch ferngesteuert und vom User unbemerkt mit der Buchstabenkombination „OK“ ausgefüllt werden. Damit entfällt der erhoffte Schutz durch das Fenster völlig. Unser Bericht hat heute ein großes Medienecho ausgelöst – und zu ersten Konsequenzen geführt. Das Fachportal heise.de meldet, dass die von den Teleflate-Dialern genutzten Nummern umgehend nach unserem Bericht gesperrt wurden und die darüber generierten Gelder zunächst nicht an den Anbieter ausgezahlt werden. Auch die Regulierungsbehörde hat reagiert und wertet nun die von uns zur Verfügung gestellten Beweismittel aus.
cu,
Sascha
http://www.dialerschutz.de/home/Aktuelles/aktuelles.html