hallo,
nachdem dieses thema hier nun auch wellen schlägt (wie gesagt zwei monate nach der erstveröffentlichung von heiko, der das thema sicherlich bewusst - und meiner meinung nach auch zu recht - nicht so groß gespielt hat), hier ein paar ergänzende infos. grundlage ist ein ausführliches gespräch mit der unternehmenssprecherin von promt, das ich für dialerschutz.de geführt habe.
nach aussagen von prompt ist ein missbrauch dieser rückrufe eigentlich so gut wie unmöglich, denn
1. kann ein unseriöser anbieter nicht einfach über die 0800-nummer anrufen und um rückruf auf eine x-beliebige nummer bitten. es sei nur ein rückruf auf diejenige nummer möglich, mit der man den rückruf auch angefordert hat. auf deutsch: wenn du die nummer 089/123456 hast und bei prompt um rückruf bittest, kommt dieser rückruf auch tatsächlich nur auf die nummer 089/123456, aber auf keine andere.
2. ist es laut prompt nicht so, dass sie jemanden rückrufen und sofort 0190-gebühren abgerechnet werden. vielmehr komme zunächst eine bandansage, bei der du gefragt wirst, ob du den kostenpflichtigen service in anspruch nehmen willst. erst wenn du das mit einem bestimmten tastendruck auf deinem telefon bestätigst, beginnt die gebührenabrechnung. darum sei auch das beispiel mit dem rückruf auf einen anrufbeantworter blödsinn, meint prompt. da würdest du nur die bandansage hören, erhöhte gebühren fielen aber nicht an.
3. prompt will demnächst eine sperre bei sich einrichten, d.h. du kannst dort kostenlos deine nummer für diese rückrufdienste von vorneherein sperren lassen. angeblich hat man bereits versucht, bei der telekom in erfahrung zu bringen, welche leute ihren anschluss für servicedienste gesperrt haben, um diese automatisch auch für die rückrufdienste zu sperren. die auskundt darüber sei von der telekom aber aus datenschutzgründen verweigert worden.
4. ob der im C't-bericht geschilderte fall von est24 sich tatsächlich so zugetragen hat und wie das passieren kann, dazu wird prompt - hoffe ich -am montag bei uns stellung nehmen. ebenfalls soll dann noch geklärt werden, ob und wie sichergestellt ist, dass ein angerufener auch tatsächlich über die anfallenden kosten informiert wird.
cu,
sascha