AW: Netzagentur gegen Rufnummern-Spam
Die Bundesnetzagentur hat aufgrund von § 67 des neuen TKG die Befugnis gegen eine derartige, rechtswidrige Bewerbung von Rufnummern vorzugehen.
(...)
Erlangt die Bundesnetzagentur von derartigen Sachverhalten, z.B. in Form von schriftlichen Beschwerden, Kenntnis ergreift sie unter bestimmten Voraussetzungen Maßnahmen gegenüber Letztverantwortlichen und Netzbetreibern, in deren Netzen die entsprechende Rufnummern geschaltet sind
welche Voraussetzungen das sind, ist offenbar nirgends operationalisiert. Also sind es keine "bestimmten Voraussetzungen".
Das macht die BNetzA immer so... "Verantwortliche für Dialer müssen eine ladungsfähige deutsche Anschrift angeben" - so hiess es früher. Auf die Nachfrage, warum dann ausländische Anschriften zugelassen werden, hiess es damals "Da steht zwar deutsche Anschrift, aber ladungsfähig reicht". Und auf die Nachfrage, ob die Ladungsfähigkeit überprüft werde, hiess es schlicht: Nein.
Und dann mit den BEFUGNISSEN nach TKG §67 kommen - die sind ja echt drollig... Es stimmt schon, der §67 heisst so, aber ich kann nur immer wieder zitieren, was da steht:
Die Regulierungsbehörde teilt Tatsachen, die den Verdacht einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit begründen, der Staatsanwaltschaft oder der Verwaltungsbehörde mit.
Da steht nichts von "unter bestimmten Voraussetzungen" - da steht "teilt mit". Basta. Wenn sie das nicht tut (0137!!!), ist es aber auch egal.
Man stelle sich einen Schwarzfahrer in der U-Bahn vor. Er wird erwischt und dann sagt man ihm "steigen sie bitte aus und tun sie das nie wieder"? Wenn man ihn dann das fünfunddreissigste Mal erwischt hat, heisst es dann wohl "Steigen Sie aus, gehen sie zum Automat und kaufen sich eine Fahrkarte, wenn sie das nicht tun, reden wir nächstes Mal drüber"
edit nach unten - Mal mit ganz schlichtem Geist betrachtet: Ohne Übertragung der gefälschten Caller-ID 0137xxxxxxx gäbe es keine 0137-Abzocke. 0137-Abzocke ist Betrug. Wider besseren Wissens diese Übertragung
nicht zu unterbinden ist technisch betrachtet mit der Ermöglichung der Fortsetzung des Betruges geleichzusetzen. Richtig?
Auf die Frage an die BNetzA, ob es denn
überhaupt irgendeine legale Einsatzmöglichkeit von 0137-Anrufen gäbe (also von anrufenden 0137-Nummern), antwortete man mir, dass es diese Einsatzmöglichkeit nicht gibt. Auf die Nachfrage, warum das dann nicht einfach verboten wird, hiess es "das geht technisch nicht".
Ihr sagt mir hier, dass es anders ist. Wenn ihr Recht habt, wird die Geschichte um 0137/0190-Rückrufspam endgültig zum Skandal.