Netzagentur gegen Rufnummern-Spam

Der Jurist

Teammitglied
http://www.heise.de/newsticker/meldung/80136

Heise schrieb:
Bundesnetzagentur bekämpft Rufnummern-Spam

Wenn das Telefon nur einmal klingelt und eine Rufnummer mit der Vorwahl +49137 oder +49900 erscheint, handelt es sich um so genanntes Rufnummern-Spamming. Eine andere Form sind Gewinnanrufe, bei denen ein angeblicher Gewinn versprochen wird, zu dessen Auszahlung man einen Anruf tätigen müsse, natürlich zu einer teuren Rufnummer. Die so generierten Anrufe dienen nur einem Zweck: Die Kasse des Betreibers klingeln zu lassen.
......
 
AW: Netzagentur gegen Rufnummern-Spam

Bin tief beeindruckt. Nach fast vier Jahren klare Worte, denen aber das Sahnehäubchen fehlt.
Inkassoverbote sind zahnlose Drohungen und Maßnahmen, wie die jüngste Vergangenheit zeigt.
Warum der einfachste Weg nicht beschritten wird, die (völlig sinnlose, außer für Spammingzwecke)
Rufnummernübertragung für Mehrwert/Televotingnummern zu untersagen, bleibt weiterhin
das ungelöste Rätsel und tiefe Geheimnis der BNetzA
Jede einzelne Beschwerde erleichtert der Bundesnetzagentur das Vorgehen gegen Spam
das möchte ich nicht kommentieren...
 
AW: Netzagentur gegen Rufnummern-Spam

"Spamming ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine rechtswidrige Belästigung, die große ökonomische Schäden verursacht", stellt der Behördenchef Matthias Kurth dazu fest.
Hallo? Herr Kurth? 0137-Rückruftricks sind Betrug, nicht nur irgendeine rechtswidrige Belästigung. Falls die Bundesnetzagentur das anders sieht (was man annehmen kann angesichts der Tatsache, dass solche Vorfälle unter Missachtung von TKG §67 Abs. 3 nicht routinemässig der Staatsanwaltschaft übergeben werden), dann wundert mich, wieso man dann bei den Diskussionen um die stärkere Regulierung von 0137 dem Argument von BITKOM nicht scharf widersprochen hat, da diese ja klar gesagt haben "schärfere Regulierung bei 0137 braucht es nicht, da bestehende Missbrauchsformen bereits geahndet werden können (Betrug)".
Oder verstehe ich es wieder nicht? Fehlt mir halt wieder die Erfahrung als Verantwortlicher für Regulierungsfragen bei COLT Telekom?
 
AW: Netzagentur gegen Rufnummern-Spam

und, @CP: genau! Warum diese Massnahmen erst jetzt? Wenn jetzt diese Massnahmen "drin" sind ohne geänderte Gesetze, hat man es eben jahrelang nicht gemacht. Dann besteht meines Erachtens dringender Klärungsbedarf, warum man es nicht gemacht hat. Hat man seine Pflichten nicht erfüllt?
Ich bin echt verblüfft...
 
AW: Netzagentur gegen Rufnummern-Spam

http://www.heise.de/newsticker/meldung/80136
Mit dieser Masche soll nun Schluss sein, die Bundesnetzagentur geht mit einem ganzen Maßnahmenbündel gegen die lästigen Spammer vor. Insgesamt 80 Netzbetreibern und Serviceprovidern hat die Bundesnetzagentur nun Inkasso und Rechnungslegung für solcherart missbrauchte Rufnummern untersagt. Seit Mai sind insgesamt 237 Rufnummern per Anordnung der Bundesnetzagentur abgeschaltet worden.
heise , tagesschau
http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID6040446_TYP6_THE_NAV_REF1_BAB,00.html
und alle weiteren Publikationen scheinen den Wald vor Bäumen nicht zu sehen...
http://news.google.de/news?ie=UTF-8...esnetzagentur+Rufnummern-Spam&btnG=News-Suche

Die Frage warum das Spamming überhaupt möglich ist, stellt niemand, jeder betet nach,
was er nicht versteht
 
AW: Netzagentur gegen Rufnummern-Spam

Das Unterbrechen des Geldflusses zu den Spammern ist meines Erachtens der wirkungsvollste Weg, diese Form der missbräuchlichen Rufnummernnutzung wirtschaftlich unattraktiv zu machen und damit letztlich Spam einzudämmen, erklärte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur.
Es geht nicht darum, diesen Rufnummermißbrauch zu verhindern, man will ihn eindämmen!
Dies wird dann als Verbraucherschutz deklariert, aber zurecht? Dieses Katz und Maus Spiel ist nicht in Ordnung.




Hervorhebung von mir
 
AW: Netzagentur gegen Rufnummern-Spam

Das offizielle Statement der BNetzA ist ja noch gar nicht erwähnt worden. An sich kein Verlust
aber der Vollständigkeit halber: Google Treffer Nr. 1 (z.Z) für Rufnummernspam
http://www.bundesnetzagentur.de/enid/b8f85b6bf56c0a42c3648d6d181645e6,0/1ch.html
bei Überlastung aus dem Googlecache
http://209.85.135.104/search?q=cach....html+rufnummernspam&hl=de&gl=de&ct=clnk&cd=1
BNetzA schrieb:
*) Bei Ping-Anrufen wird gezielt nur ein einmaliges Rufzeichen
übertragen und danach die Anwahl umgehend beendet. Dies reicht aus, um
über die sogenannte Clip-Funktion z. B. eine hochpreisige Mehrwertdienstrufnummer
zu übertragen. Diese Rufnummer wird automatisch in die Liste der entgangenen
Gespräche eingetragen und soll zu einem Rückruf provozieren.
BNetzA ist offensichtlich informiert, was Pinganrufe sind
BNetzA schrieb:
Die Maßnahmen der Bundesnetzagentur ergehen - außer in den Bußgeldverfahren -
in der Regel in Form von sofort vollziehbaren Verwaltungsakten.
wow, Verwaltungsakte, ein echt wirksamer Weg, Rufnummernunterdrückung ist bei der BNetzA
bis heute anscheinend unbekannt. Merkt die BNetzA eigentlich nicht, wie absurd das ganze Theater ist?

hier auch so ein wohlmeinender aber völlig naiver Zeitgenosse
http://www.burseg.net/blog/Rufnummernspam-durch-Lockanrufe-mit-0088-Vorwahl-79.html
Falls es ähnliche Erfahrungen gibt, empfiehlt sich eine E-Mail an [email protected]. Dort ist man sehr interessiert an solchen Verstößen - braucht aber möglichst viele schriftliche Beschwerden, um gegen den/die Anbieter vorzugehen.
Man mag es nicht glauben, wie viele Wälder vor einem Baum nicht gesehen werden
 
AW: Netzagentur gegen Rufnummern-Spam

Die Bundesnetzagentur hat aufgrund von § 67 des neuen TKG die Befugnis gegen eine derartige, rechtswidrige Bewerbung von Rufnummern vorzugehen.
(...)
Erlangt die Bundesnetzagentur von derartigen Sachverhalten, z.B. in Form von schriftlichen Beschwerden, Kenntnis ergreift sie unter bestimmten Voraussetzungen Maßnahmen gegenüber Letztverantwortlichen und Netzbetreibern, in deren Netzen die entsprechende Rufnummern geschaltet sind
welche Voraussetzungen das sind, ist offenbar nirgends operationalisiert. Also sind es keine "bestimmten Voraussetzungen".
Das macht die BNetzA immer so... "Verantwortliche für Dialer müssen eine ladungsfähige deutsche Anschrift angeben" - so hiess es früher. Auf die Nachfrage, warum dann ausländische Anschriften zugelassen werden, hiess es damals "Da steht zwar deutsche Anschrift, aber ladungsfähig reicht". Und auf die Nachfrage, ob die Ladungsfähigkeit überprüft werde, hiess es schlicht: Nein.

Und dann mit den BEFUGNISSEN nach TKG §67 kommen - die sind ja echt drollig... Es stimmt schon, der §67 heisst so, aber ich kann nur immer wieder zitieren, was da steht:
Die Regulierungsbehörde teilt Tatsachen, die den Verdacht einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit begründen, der Staatsanwaltschaft oder der Verwaltungsbehörde mit.

Da steht nichts von "unter bestimmten Voraussetzungen" - da steht "teilt mit". Basta. Wenn sie das nicht tut (0137!!!), ist es aber auch egal.

Man stelle sich einen Schwarzfahrer in der U-Bahn vor. Er wird erwischt und dann sagt man ihm "steigen sie bitte aus und tun sie das nie wieder"? Wenn man ihn dann das fünfunddreissigste Mal erwischt hat, heisst es dann wohl "Steigen Sie aus, gehen sie zum Automat und kaufen sich eine Fahrkarte, wenn sie das nicht tun, reden wir nächstes Mal drüber"

edit nach unten - Mal mit ganz schlichtem Geist betrachtet: Ohne Übertragung der gefälschten Caller-ID 0137xxxxxxx gäbe es keine 0137-Abzocke. 0137-Abzocke ist Betrug. Wider besseren Wissens diese Übertragung nicht zu unterbinden ist technisch betrachtet mit der Ermöglichung der Fortsetzung des Betruges geleichzusetzen. Richtig?
Auf die Frage an die BNetzA, ob es denn überhaupt irgendeine legale Einsatzmöglichkeit von 0137-Anrufen gäbe (also von anrufenden 0137-Nummern), antwortete man mir, dass es diese Einsatzmöglichkeit nicht gibt. Auf die Nachfrage, warum das dann nicht einfach verboten wird, hiess es "das geht technisch nicht".

Ihr sagt mir hier, dass es anders ist. Wenn ihr Recht habt, wird die Geschichte um 0137/0190-Rückrufspam endgültig zum Skandal.
 
AW: Netzagentur gegen Rufnummern-Spam

@Aka

deine Argumente sind überzeugend und schlüssig, gehen aber trotzdem an der eigentlichen
Problematik und damit an der Lösung vorbei.
Nochmal zum Mitschreiben: Warum ist es nicht möglich die Provider zur Unterdrückung der Caller-ID
zu verpflichten? Es gibt keinen einzigen sinnvollen Grund die Rufnummern von Mehrwertdiensten zu übertragen.
Sollte es gesetzliche oder andere Hindernisse geben, warum die Unterdrückung nicht
als Vorschrift gelten könnte, mögen diese von der BNetzA genannt werden.
Nicht ein einziges Mal ( seit fast vier Jahren! ) hat sich die BNetzA zu dieser einfachen technischen Lösung
den Pinganrufen ein für alle Mal den Garaus zu machen geäußert.
Solange diese Antwort/Begründung nicht erfolgt, ist für mich die BNetzA unglaubwürdig
in ihren vorgeblichen Bemühungen Pinganrufe zu stoppen.

PS: Vielleicht sollte man besser Techniker als Verwaltungsbeamte mit der Problemlösung
beauftragen....

PS:
Auf die Nachfrage, warum das dann nicht einfach verboten wird, hiess es "das geht technisch nicht". .
das ist Quatsch mit Soße
Ihr sagt mir hier, dass es anders ist. Wenn ihr Recht habt, wird die Geschichte um 0137/0190-Rückrufspam endgültig zum Skandal.
ein vier Jahre andauernder Skandal
 
AW: Netzagentur gegen Rufnummern-Spam

Passt so schön hierhin, tauchte eben zufällig aus zitate.net auf:

An allem Unfug, der passiert, sind nicht etwa nur die schuld, die ihn tun, sondern auch die, die ihn nicht verhindern.

Erich Kästner
 
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