Brückennutzer
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Hallo!
Und heute gleich noch was: DAs Amtsgericht Nettetal hat laut Dialer und Recht folgendes entschieden:
"Der Anscheinsbeweis, der für normale Telefon-Verbindungen gilt, ist auf Internet-Verbindungen (Dialer) grundsätzlich übertragbar. Aufgrund einer
Einzelverbindungsübersicht durch den Netz-Betreiber, die auf automatischen Gebührenerfassungseinrichtungen basiert, ist ein solcher Anscheinsbeweis anzunehmen. Dieser Anscheinsbeweis wird nicht dadurch erschüttert, dass der Telefon-Kunde pauschal behauptet, eine Dialer habe sich unbemerkt auf seinem Rechner installiert und sich nach der Nutzung wieder gelöscht."
Hier der Link dazu:
http://www.dialerundrecht.de/aktuell.htm
Und heute gleich noch was: DAs Amtsgericht Nettetal hat laut Dialer und Recht folgendes entschieden:
"Der Anscheinsbeweis, der für normale Telefon-Verbindungen gilt, ist auf Internet-Verbindungen (Dialer) grundsätzlich übertragbar. Aufgrund einer
Einzelverbindungsübersicht durch den Netz-Betreiber, die auf automatischen Gebührenerfassungseinrichtungen basiert, ist ein solcher Anscheinsbeweis anzunehmen. Dieser Anscheinsbeweis wird nicht dadurch erschüttert, dass der Telefon-Kunde pauschal behauptet, eine Dialer habe sich unbemerkt auf seinem Rechner installiert und sich nach der Nutzung wieder gelöscht."
Hier der Link dazu:
http://www.dialerundrecht.de/aktuell.htm