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Ein Hausübergabepunkt  ist in aller Regel quasi öffentlich (meist im  Gemeinschafts/keller zu dem jeder Mieter (und Eigentümer ) Zutritt hat und damit nicht mit dem Zutritt  zur privaten Wohnung  zu vergleichen. Es ist eine zivilrechtliche Angelegenheit  und  keine strafrechtliche. Das müßte demnach   wohl noch gerichtlich zu klären sein, da es IMHO keinen  Präzedenzfall   gibt.


Damit  lehnt  es sich m.E. weit aus dem Fenster.


Was ich als Ringverkabelung bezeichnet habe, wird Busstruktur genannt

[URL unfurl="true"]https://www.lawerence.de/map/struktur.php[/URL]


Eine einzelne Sperung kann nur durch "Verplomben" der Dose erfolgen,   was letzendlich ein Witz.  ist. Niemand  kann das Entfernen der "Plombe" überprüfen ohne  erneuten Zugang


[URL unfurl="true"]https://www.lawerence.de/map/struktur.php[/URL]


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