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Nein, das ist Zivilrecht, da müsste erst ein Gerichtsvollzier ran. Auch wird an manchen Internetecken über Schadenersatz von Schwarzsehern fabuliert, doch das kann ich mir gar nicht vorstellen, ohne Messeinrichtung für den Glotznachweis.


Aber Spaß beiseite, man kann doch bestimmt das TV-Signal an der Hausverteilung splitten, oder?


Meine Eigentümergemeinschaft hat den Sammelvertrag zum 30.6. gekündigt und will eine Versorgungsvereinbarung abschließen. Was das bedeuten mag, da bin ich erst noch gespannt. Mich beschleicht der Eindruck, dass die Hausverwaltung den Eigentümern etwas vorgaukelt.


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