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....das Massenphänomen wird zerfleddert und auf den Einzelfall minimiert. Wenn das Einzelverfahren dann aber nicht (voreilig) eingestellt wird, dann beschränkt die jeweils für den Anzeigenerstatter zuständige Staatsanwaltschaft die Ermittlungen immerhin darauf, so einen Vorgang einer anderen Staatsanwaltschaft zu übertragen, bei der sich letztlich die Fallbearbeitung konzentriert.


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