PS: Die Anzahl der Beschwerden soll tatsächlich einen Einfluß haben auf die Arbeitsgeschwindigkeit der Bundesnetzagentur (obwohl auch dies nicht so im Gesetz steht, da steht lediglich, dass die Bundesnetzagentur ab Kenntnis von Regelverstößen handeln kann.)
Meine langjährigen Beobachtungen der Handlungen der Bundesnetzagentur haben leider keine eindeutigen Ergebnisse gebracht, von welchen Kriterien es abhängt, ob die Bundesnetzagentur schnell und effektiv handelt, oder langsam und nicht effektiv, oder schnell und nicht effektiv oder gar nicht. Folgende Hypothesen wurden inzwischen überprüft und verworfen:
a) Trifft die erste Beschwerde an einem Montag ein, der in einer Woche liegt, an der Vollmond ist, wird sie dann in weniger als 21 Tagen abearbeitet und abgeschlossen, wenn die Anzahl der Beschwerdeführer ungerade ist.
b) Trifft die Beschwerde an einem Dienstag zwischen 11:02 und 11:07 ein oder an einem Mittwoch oder Donnerstag nach 10:33 oder an einem Freitag um genau 9:12, dann wird sie in weniger als 28 Tagen bearbeitet und abgeschlossen, wenn am darauffolgenden Wochenende der SSV Meschede ein Heimspiel hat und in der ersten Halbzeit in Führung geht.
c) Ist der Beschwerdeführer Linkshänder und unter 33 und ist sein Bruder größer als 187cm, dann wird die Beschwerde nicht einmal angeschaut, wenn nicht der Großvater des Beschwerdeführers mindestens Unterhosengröße 7 hat. Dies gilt nicht, wenn der Beschwerdeführer keinen Bruder hat und der Großvater verstorben ist.
d) Beschwerden werden dann besonders schnell bearbeitet, wenn im Moment, in dem die Beschwerde die Bundesnetzagentur erreicht, die Quersumme der Uhrzeit ungerade ist, wobei nur Stunden und Minuten berücksichtigt werden.
e) Ist der Nachname des Beschwerdeführers kürzer als der Name des zuständigen Beamten und ist gleichzeitig die Gesamtbuchstabenanzahl der Beschwerde gerade, dann wird die Beschwerde binnen 14 Tagen bearbeitet, wenn in der darauffolgenden Woche am Donnerstag Feiertag ist.