Hallo
Kurze Fallschilderung:
x antwortet auf eine "normale" ohne finanz. Interessen scheinend ausgelegt Kontaktanzeige im Internet. Daraufhin erhält er eine email als Antwort die "persönlich" erscheint und mit dem link zu einer Homepage versehen ist. Dann geht x auf diese Homepage und bekommt dort angeboten gegen Angabe seiner Emailadresse einen downloadlink zugesandt zu bekommen mit dem er ein Sexvideo runterladen kann. Dafür muss er unter Anderem die AGB`s bestätigen. In den AGB`s steht das er für die Zusendung des Downloadlinks 70€ zahlen muss. Die Zusendung des Downloadlinks geschieht in dem Augenblick in dem man das Formular ausfüllt, die AGB`s akzeptiert hat und auf „DOWNLOAD“ klickt. Nach der Zusendung der Downloadlinks bekommt x eine Rechnung über die 70€ per email mit dem Hinweis das x auch den „Verzicht auf Widerruf“ akzeptiert hätte (§ 312d Abs. 3 Nr. 2 BGB ) und somit die Bezahlung nicht mehr abgewendet werden könne. Muss x zahlen?
Die Homepage auf der x sich eingetragen hat um den Downloadlink zu erhalten sieht so aus:
[noparse]http://www.daserstemalvonsexysarah.com/[/noparse]
Wenn man auf den Play-Button des Videos klickt, dann geht der Text und das Formular auf.
Kurze Fallschilderung:
x antwortet auf eine "normale" ohne finanz. Interessen scheinend ausgelegt Kontaktanzeige im Internet. Daraufhin erhält er eine email als Antwort die "persönlich" erscheint und mit dem link zu einer Homepage versehen ist. Dann geht x auf diese Homepage und bekommt dort angeboten gegen Angabe seiner Emailadresse einen downloadlink zugesandt zu bekommen mit dem er ein Sexvideo runterladen kann. Dafür muss er unter Anderem die AGB`s bestätigen. In den AGB`s steht das er für die Zusendung des Downloadlinks 70€ zahlen muss. Die Zusendung des Downloadlinks geschieht in dem Augenblick in dem man das Formular ausfüllt, die AGB`s akzeptiert hat und auf „DOWNLOAD“ klickt. Nach der Zusendung der Downloadlinks bekommt x eine Rechnung über die 70€ per email mit dem Hinweis das x auch den „Verzicht auf Widerruf“ akzeptiert hätte (§ 312d Abs. 3 Nr. 2 BGB ) und somit die Bezahlung nicht mehr abgewendet werden könne. Muss x zahlen?
Die Homepage auf der x sich eingetragen hat um den Downloadlink zu erhalten sieht so aus:
[noparse]http://www.daserstemalvonsexysarah.com/[/noparse]
Wenn man auf den Play-Button des Videos klickt, dann geht der Text und das Formular auf.