MUSS oder KANN DTAG Inkasso für 0190-Anbieter ausführen?

A

Anonymous

Hallo,

ich habe dummerweise auf einen Link geklickt, hinter dem sich ein Dialer verbarg (der ohne Meldung über Kosten o.ä. im Hintergrund munter drauf los gedialt hat).
Der Schaden ist nicht hoch (keine 25 Euro), ich hab's von der Rechnung abgezogen und die DTAG informiert.

Nun hatte ich erwartet, dass mir vom Dialerbetreiber oder dessen Inkassounternehmen (nexnet, ...) ein Schreiben ins Haus flattert.

Kommt aber nicht, stattdessen schreibt mir die DTAG: "Wir müssen ausdrücklich auf die Zahlung der 0190er Verbindung bestehen."

Kann mir jemand sagen, ob die Telekom tatsächlich gesetzlich verpflichtet ist, das Inkasso zu betreiben (ob sie einen Vertrag mit dem Anbieter hat, interessiert mich erstmal gar nicht)?

Danke für jede Info,

VSO
 
Tja, erst mal, wer ist der der "Besitzer der Tel.Nummer" ?? die DTAG? dann hat sie das Recht.
Schau mal nach, wer der "Besitzer der Nummer ist...
 
Problem mit der Nummer

Hi,

das ist ja gerade der Witz: der Besitzer der Nummer ist nicht aufgeführt.
Daraufhin habe ich die DTAG angeschrieben.
Diese schreibt, der Anbieter sei "kein Kunde der DTAG" (also, sie rückt nicht mit dem Namen des Besitzers heraus) und verweist auf FST e.V. und auf RegTP.

Gruß, VSO
 
Wie kann das - DTAG rechnet ab, kennt aber Anbieter nicht??

Hi,

irgendwie kapier ich's nicht.

Wie soll das gehen? Die DTAG rechnet über Ihre Rechnung den Anbieter ab.
Sie schreibt aber:
"Leider ist es uns nicht möglich nähere Angaben über die reklamierte Service 0190-Rufnummer zu machen. Der Anbieter ist kein Kunde der Deutschen Telekom AG."

Die DTAG überweist dem Kunden doch den Betrag, der auf meiner Rechnung steht (deswegen will sie ihn ja von mir haben). Und dann soll der Anbieter kein Kunde der DTAG sein?!

Für mich liest sich das wie eine Verarschung.

Aber ich lass' mich gern aufklären...
 
Nachtrag:

Es ist wirklich keine Nummer in der Rechnung angegeben.
Dort steht nur: "2 Verbindungen zum Service 0190x".

Eine Nummer steht nur im EVN: 0190 833 2097.
 
Re: Nachtrag:

vso schrieb:
Eine Nummer steht nur im EVN: 0190 833 2097.

Die wurde von der RegTP an KomTel GMBH vergeben. diese haben die dann weitervermietet und du musst dann bei KomTel anfragen.

Da die Telekom diese Nummer nicht vermietet hat, sollte sie nach einem Einspruch von dir, eigentlich nicht weiter inkasso betreiben, sondern an KomTel melden, das du nicht zahlungswillig bist und KomTel macht sich dann weiter die arbeit mit dir.

Die Adresse von KomTel findest du hier: http://www.regtp.de/reg_tele/rufnummern/mwd/0190_Betreiberliste.pdf Seite 3 der PDF Datei.
und wo deine Tel.Nr zu finden ist hier: http://www.regtp.de/reg_tele/rufnummern/mwd/0190_RNB_Betreiber.pdf

wie du nun bemerktest, seit dem wir die Tel.Nr von dir haben, können wir zumindest etwas weiterhelfen. An wen KomTel nun die Nummer weitervermittelt hat, das weiss nur KomTel. und an wen der Mieter der Nummer diese wiederum noch weitervermietete und dieser dann usw usw. das erfährst du nur wenn du hartnäckig bist und nicht zahlst.
 
Re: Wie kann das - DTAG rechnet ab, kennt aber Anbieter nich

vso schrieb:
Hi,

irgendwie kapier ich's nicht.

Die DTAG überweist dem Kunden doch den Betrag, der auf meiner Rechnung steht (deswegen will sie ihn ja von mir haben). Und dann soll der Anbieter kein Kunde der DTAG sein?!

Der Kunde bist du. Du bist Kunde der Telekom und hast über die Leitung der Telekom ein Angebot eines anderen TK Unternehmen genutzt.
Das andere TK Unternehmen merkte halt nur, das du von der Telekom kommst und leitet die Rechnung dann an die Telekom mit der bitte diese bei dir einzutreiben und dann an sie weiterzuleiten.

Ist das selbe, als wenn du ein Päckchen bei Qualle bestellst, das kommt nach Hause und deine Frau nimmt das an bezahlt erstmal und will dann das Geld von dir wiederhaben. Dann ist ja nicht sie Quallekunde sondern weiterhin du und sie will nur ihre Auslagen erstattet haben. Sie kann dir dann ja auch nicht sagen, wofür den Qualle Geld will und was im Paket drin ist. (wenn sie nicht zu den neugierigen Frauen gehört, die deine Post immer zuerst öffnet ;))
 
vso schrieb:
Kann mir jemand sagen, ob die Telekom tatsächlich gesetzlich verpflichtet ist, das Inkasso zu betreiben (ob sie einen Vertrag mit dem Anbieter hat, interessiert mich erstmal gar nicht)?

Danke für jede Info,

VSO
@VSO
Die Telekom wurde nur für die Rechnungsstellung und Weiterleitung der
Engelte an die anderen Anbieter verplichtet. Für das Inkasso einer strittigen Forderung für einen anderen Betreiber liegt keine Verpflichtung vor. Hierzu benötigt die Telekom eine Inkassovollmacht.

Flite
 
Sorry für die unglückliche Ausdrucksweise

Ich habe das wohl schlecht ausgedrückt oben mit dem "Kunden".
Worauf ich hinaus wollte ist, dass die Telekom die Firma doch wohl kennen MUSS - sonst könnte ja kein Geld fließen zwischen den beiden.
Sie tut aber so, als könne sie keine Auskünfte zu dem Unternehmen geben.
Dafür dürfen die sich aber einen anderen Dummen suchen - nicht mit mir...
 
@VSO,

die DTAG wollte Dir lediglich mitteilen das der Diensteanbieter kein Kunde
der Telekom ist und die DTAG daher auch keine Informationen über den Service hat. Der DTAG ist es schon bekannt für welchen Netzbetreiber sie die Engelte inkassiert, meint aber sie kann diese Information aus Gründen des Datenschutzes nicht weitergeben.
Was mich persönlich interessiert, wie wird die Verbindung auf der Rechnung ausgewiesen? Etwa unter " Verbindungen Deutsche Telekom" oder "Beträge anderer Anbieter"

Gruß Veruschka
 
@VSO,

da wäre noch eine etwas ältere Entscheidung des LG München I vom 23.05.2000, Az. : 15 T 9232/00 . Diese Entscheidung ist der Telekom bereits bekannt, da die Deutsche Telekom AG Partei war.
Zitat:

"Wenn zu vermuten ist, dass der über die 0190-Nummer kontaktierte Service-Anbieter am Gebührenaufkommen Telekom beteiligt ist, ... dann muss mangels schutzwürdigem Geheimhaltungsinteresse der Name des Anbieters bekannt gegeben werden"

Gruss Veruschka
 
@ VSO

Falls die Telekom plötzlich erklärt, sie hätte die Daten gelöscht, dann kannst Du auch auf die Entscheidung des OLG Dresden 9. Zivilsenat, Urteil vom 25.01. 2001 AZ 9 U 2729/00 verweisen. Es erging zu § 6 Abs. 3 Telekommunikations-Datenschutzverordnung (TDSV).

Der Orientierungssatz laut Juris-Datenbank lautet:

"Die Nichtzahlung einer Rechnung über TK-Dienstleistungen ist als konkludente Einwendung gegen die Abrechnung des Telekommunikationsunternehmens aufzufassen. Löscht der Dienstleister die Verbindungsdaten, obwohl er von seinem Kunden weder ausdrückliche Einwendungen noch eine Zahlung erhalten hat, so hat er die sich daraus ergebende Beweisnachteile hinzunehmen."
 
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