Captain Picard
Commander
http://www.heise.de/newsticker/meldung/45277
cp
kein Wunder , wenn deutsche Gerichte überlastet sind....Heise schrieb:Die äußere Gestalt des Moorhuhns genieße den Schutz des Urheberrechts
und dürfe deshalb in ihren charakteristischen Merkmalen nicht nachgeahmt werden.
Gerade diese Merkmale fänden sich bei "Kikeriki" aber nicht wieder, meint das Gericht.
Der dreilappige Kamm wirke noch unnatürlicher als der Kamm des Moorhuhns,
die roten Kehllappen seien bei weitem nicht so stark verlängert, die Flügel lägen nicht am Körper an.
Der extrem in die Breite gezogene, pausbackige Schnabel rufe einen schläfrigen
Gesichtsausdruck des "Kikeriki" hervor, wodurch er sich völlig vom Moorhuhn
unterscheide. Entscheidend sei ein Vergleich der Augenpartien: Die gesamte Figur
des Moorhuhns sei von den überdimensional großen, vollständig geöffneten
"Glubschaugen" geprägt. Demgegenüber seien die Augen von "Kikeriki" wesentlich
kleiner und halb geschlossen. Auch schiele dieser im Gegensatz zum Moorhuhn nicht
cp