Reducal
Forenveteran
http://forum.computerbetrug.de/showthread.php?p=140564#post140564
Da frage ich mich schon, ob sein kann, was nicht ist? Der Internetanschlussinhaber hat keine Kenntnis von einer Missbrauchshandlung und soll stellvertretend für den Verursacher in Anspruch genommen werden. @ Juristen, geht das hier mit rechten Dingen zu?
Das sehe ich zwar anders aber ettliche Kanzleien, die derzeit die Musikindustrie und andere vertreten, teilen diese Meinung. Ein Internetanschlussinhaber, der sein WLAN nicht verschlüsselt oder nicht nachvollzogen werden kann, wer über ein bekanntes, offenes WLAN tatsächlich gesurft ist, wird von den Vertretern der Rechteinhabern derzeit mit Schadenersatzforderungen überzogen.Antidialer schrieb:Schon wenn dein Nachbar über deinen WLAN Anschluss Tauschbörsen nutzt, können dir erhebliche finanzielle Schäden entstehen, weil du für deinen Anschluss strafrechtlich haftbar bist.
Da frage ich mich schon, ob sein kann, was nicht ist? Der Internetanschlussinhaber hat keine Kenntnis von einer Missbrauchshandlung und soll stellvertretend für den Verursacher in Anspruch genommen werden. @ Juristen, geht das hier mit rechten Dingen zu?