Minderjährige im Internet

Caroline

Frisch registriert
Hallo,

ich habe mal eine Frage. Ich arbeite für eine Online Auktionsseite im Internet und ein Kunde hat gestern ein Angebot angenommen und ist nun zur Zahlung unserer Gebühr verpflichtet.
Heute meldet sich der Herr und meinte, dass er noch keine Zahlung geleistet hat, somit keinen Auftrag angenommen hat. Auf meine Belehrung hin, dass die Annahme erfolgt ist meinte er ganz frech noch minderjährig zu sein und somit sollte uns ja bewusst sein, dass sicher kein Vertrag mit ihm zustande gekommen ist.

Wie ist denn hier die Rechtslage? Unsere AGBs zeigen eindeutig, dass alle Benutzer 18 Jahre sein müssen. Müssten wir uns hier besser absichern und wie müsste hier weiter verfahren werden?

Vielen herzlichen Dank
 
Wieso sollte der Kunde kein Widerrufsrecht haben?

Egal,wenn er tatsächlich minderjähig ist schwebt der Vertrag (siehe §108 BGB) unabhänig davon welches Alter er angegeben hat.
 
Zumindest die Abfrage des Geburtsdatums müsste vor der Auftragsannahme sein, und das ist auch allgemein üblich. Wenn da falsche Angaben gemacht werden, dann wäre das strafbar wegen Fälschung beweiserheblicher Daten (es gilt dann das Jugendstrafrecht).
Wenn aber nicht einmal eine solche Abfrage erfolgt, dann kann der Kaufvertrag von den Erziehungsberechtigten nachträglich jederzeit ohne Schadenersatzanspruch für unwirksam erklärt werden.
 
Was wird denn versteigert? Zigarren, Alkohol, erotische Dienstleistungen? Wenn nicht wozu ne Altersabfrage? Um später den Eltern anzudrohen zu können dem Zögling eine Anzeige zu verpassen oder Schadenersatz geltend zu machen? Der Gesetzgeber will nunmal nicht, dass sich Minderjährige verpflichten, Minderjährige sind halt ein Schicksalsschlag den man hinnehmen muß. Gibt es halt doch keine Provision wo ist der Schaden.
 
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