Millionenbetrug mit 0190-Dialern: Erste Urteile gefallen
Im Osnabrücker Prozess wegen Millionenbetrugs mit illegalen 0190-Dialern sind am Donnerstag die ersten Urteile gefallen. Das Landgericht sprach zwei der vier Angeklagten des gewerbs- und bandenmäßigen Computerbetrugs für schuldig. Die Männer, die ein Geständnis abgelegt hatten, wurden zu Bewährungsstrafen verurteilt. Gegen ihre mutmaßlichen Komplizen wird weiter verhandelt.
Ein Jahr und zehn Monate Freiheitsstrafe für Jan A., ein Jahr und sechs Monate für Ralf K, so lautete das Urteil der 10. Strafkammer des Landgerichts Osnabrück. Beide Strafen wurden zur Bewährung ausgesetzt. Ralf K. muss zudem 1400 Euro als Bewährungslage bezahlen. Bei ihm waren zuvor 3000 Euro sichergestellt worden, die aus den Dialer-Betrügereien stammten, bei Jan A. sogar 110.000 Euro. Beide erklärten sich damit einverstanden, dass dieses Geld einbehalten wird.
Dass die Männer mit Bewährung davonkamen, lag vor allem an ihren Geständnissen. Die beiden hatten bereits bei ihrer Festnahme eingeräumt, an der größten Betrugsserie mit Dialern beteiligt gewesen zu sein, die es je in Deutschland gab. Versteckt hinter Briefkastenfirmen mit Namen wie „Liquid Inc.“ und „DYI Media Inc.“ hatten die Täter in den Jahren 2002 und 2003 tausenden Internetnutzern illegale Dialer untergejubelt. Dialerschutz.de hatte mehrfach darüber berichtet. Die Einwählprogramme, die sich auf Internetseiten und hinter Werbebannern versteckten, installierten sich auf den Rechnern der Betroffenen und wählten sich dann unbemerkt von den Opfern über teure 0190-Nummern ins Internet ein. Dabei entstand in Einzelfällen ein Schaden von bis zu 3000 Euro. Die Geschädigten hatten es danach allerdings schwer, den Betrug nachzuweisen: Die Dialer waren so programmiert, dass sie sich nach den Einwahlen automatisch von den Rechnern löschten. Insgesamt soll die Bande mit ihrer Masche zwölf Millionen Euro erbeutet haben.
Nachdem Jan A. und Ralf K. gestanden hatten, konnte in ihrem Fall auf eine umfangreiche Beweisaufnahme verzichtet werden. Ihr Verfahren wurde abgetrennt und am Donnerstag abgeschlossen. Die Urteile gegen sie sind bereits rechtskräftig. Anders sieht es mit Edward B. und Jörg H. aus. Gegen die beiden Männer, die als eigentliche Drahtzieher gelten, wird weiter vor dem Landgericht verhandelt. Der Prozess wird am 20. Juni fortgesetzt. Dann werden weitere Zeugen und Sachverständige gehört. Ein Urteil wird für Anfang September erwartet.
http://www.dialerschutz.de/aktuelles.php?action=output&id=364
cu,
Sascha
Im Osnabrücker Prozess wegen Millionenbetrugs mit illegalen 0190-Dialern sind am Donnerstag die ersten Urteile gefallen. Das Landgericht sprach zwei der vier Angeklagten des gewerbs- und bandenmäßigen Computerbetrugs für schuldig. Die Männer, die ein Geständnis abgelegt hatten, wurden zu Bewährungsstrafen verurteilt. Gegen ihre mutmaßlichen Komplizen wird weiter verhandelt.
Ein Jahr und zehn Monate Freiheitsstrafe für Jan A., ein Jahr und sechs Monate für Ralf K, so lautete das Urteil der 10. Strafkammer des Landgerichts Osnabrück. Beide Strafen wurden zur Bewährung ausgesetzt. Ralf K. muss zudem 1400 Euro als Bewährungslage bezahlen. Bei ihm waren zuvor 3000 Euro sichergestellt worden, die aus den Dialer-Betrügereien stammten, bei Jan A. sogar 110.000 Euro. Beide erklärten sich damit einverstanden, dass dieses Geld einbehalten wird.
Dass die Männer mit Bewährung davonkamen, lag vor allem an ihren Geständnissen. Die beiden hatten bereits bei ihrer Festnahme eingeräumt, an der größten Betrugsserie mit Dialern beteiligt gewesen zu sein, die es je in Deutschland gab. Versteckt hinter Briefkastenfirmen mit Namen wie „Liquid Inc.“ und „DYI Media Inc.“ hatten die Täter in den Jahren 2002 und 2003 tausenden Internetnutzern illegale Dialer untergejubelt. Dialerschutz.de hatte mehrfach darüber berichtet. Die Einwählprogramme, die sich auf Internetseiten und hinter Werbebannern versteckten, installierten sich auf den Rechnern der Betroffenen und wählten sich dann unbemerkt von den Opfern über teure 0190-Nummern ins Internet ein. Dabei entstand in Einzelfällen ein Schaden von bis zu 3000 Euro. Die Geschädigten hatten es danach allerdings schwer, den Betrug nachzuweisen: Die Dialer waren so programmiert, dass sie sich nach den Einwahlen automatisch von den Rechnern löschten. Insgesamt soll die Bande mit ihrer Masche zwölf Millionen Euro erbeutet haben.
Nachdem Jan A. und Ralf K. gestanden hatten, konnte in ihrem Fall auf eine umfangreiche Beweisaufnahme verzichtet werden. Ihr Verfahren wurde abgetrennt und am Donnerstag abgeschlossen. Die Urteile gegen sie sind bereits rechtskräftig. Anders sieht es mit Edward B. und Jörg H. aus. Gegen die beiden Männer, die als eigentliche Drahtzieher gelten, wird weiter vor dem Landgericht verhandelt. Der Prozess wird am 20. Juni fortgesetzt. Dann werden weitere Zeugen und Sachverständige gehört. Ein Urteil wird für Anfang September erwartet.
http://www.dialerschutz.de/aktuelles.php?action=output&id=364
cu,
Sascha