Mehrwertdienst-Anbieter: 0190-Gesetz zeigt „deutliche Wirkung“
Ein Jahr nach Inkrafttreten des Mehrwertdienste-Gesetzes zieht der „Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V.“ (VATM) eine durchwegs positive Bilanz. „Das Gesetz zeigt deutliche Wirkungen“, sagt Geschäftsführer Jürgen Grützner. So seien unseriöse Anbieter „weitgehend vom Markt verschwunden“. Der Verband warnt aber zugleich vor Überregulierungen im Bereich der Dialer, 0190- und 0900-Nummern: „Nur dort ist Regulierung gefragt, wo sie auch wirklich notwendig ist.“
Vor genau einem Jahr, im August 2003, trat in Deutschland das „Gesetz zur Bekämpfung des Missbrauchs von 0190er-/0900er-Mehrwertdiensterufnummern“, kurz Mehrwertdienste-Gesetz, in Kraft. Aber ist der Missbrauch jetzt wirklich im Griff? Können Abzocker wirksam bekämpft werden – und seriöse Anbieter vernünftig arbeiten? Anlässlich des Jubiläums hat Dialerschutz.de Verbraucherschützer, Branchenvertreter, Verbraucherministerium und Opposition um Stellungnahmen gebeten. Für Teil 2 unserer kleinen Serie stellte sich Jürgen Grützner, Geschäftsführer des „Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V.“ (VATM), in Köln unseren Fragen.
Dialerschutz.de: Das Mehrwertdienste-Gesetz sollte Verbraucher besser vor Missbrauch schützen. Ist dieses Ziel erreicht?
Grützner:„Das Mehrwertdienstegesetz hat aus Sicht des VATM einen weitgehend fairen Ausgleich zwischen den Anforderungen des Verbraucherschutzes und den wirtschaftlichen Interessen der Anbieter herbeigeführt. Besondere Maßnahmen, wie die Veröffentlichung einer Black List über eingeleitete Maßnahmen bei Verstößen gegen das Mehrwertdienstegesetz und Rufnummernmissbrauch seitens der Regulierungsbehörde, die Einführung von Preisobergrenzen, verschärfte Preisangabenpflichten bei der Bewerbung der Dienste und nicht zuletzt der gesetzlich normierte Auskunftsanspruch des Verbrauchers über Namen und Anschrift von Anbietern von 0190er Diensten sowie eine klare Einteilung der Dienste bei 0900-9er Nummern für Dialer haben zu mehr Transparenz und Sicherheit für den Verbraucher geführt und zeigen nach einem Jahr Anwendung deutliche Wirkung.
Dialerschutz.de: Und wie waren die Auswirkungen auf die Branche selbst?
Grützner: Unseriöse Anbieter sind weitgehend vom Markt verschwunden, die Branche hat sich ein gutes Stück weit konsolidiert und auch im Rahmen ihrer Selbstverpflichtung – zu erwähnen ist hier der Verhaltenskodex des FST - dazu beigetragen, dass Missbrauch verhindert und Vertrauen beim Kunden gestärkt wird. Denn mit Blick auf Angebot und Nutzung von intelligenten Service-Rufnummern besitzt Deutschland ein bedeutendes, noch nicht erschlossenes Marktpotential. Auch in den nächsten Jahren erwarten wir im Durchschnitt zweistellige Wachstumsraten für den Markt der Auskunfts- und Mehrwertdienste.“
Dialerschutz.de: Eine Korrektur oder Nachbesserung der gesetzlichen Regelungen ist nicht nötig?
Grützner: Auf dem Mehrwertdiensteabend des VATM im März 2004 haben alle Beteiligten – von Regulierungsbehörde und Verbänden über Netzbetreiber bis zur Wissenschaft und politischen Entscheidungsträgern deutlich gemacht, dass in erster Linie die bestehenden Gesetzesmöglichkeiten auszuschöpfen sind. Dazu gehört ein weiterhin entschlossenes Vorgehen der Behörden zur Missbrauchsprävention. Erforderlich ist auch die kontinuierliche Aufklärung des Verbrauchers, denn nur ein informierter, aufmerksamer und verständiger Verbraucher ist in der Lage, frühzeitig möglichen Schaden abwenden zu können.
Dialerschutz.de: Das ist die Forderung an die Behörden. Und die Anbieter?
Grützner: Die Branche muss gleichzeitig Verhaltensregeln und Selbstverpflichtungen verantwortungsvoll leben und kontinuierlich weiterentwickeln. Eine transparente Preis- und Produktpolitik aller im Markt aktiven Unternehmen ist für die Missbrauchsprävention und die Vertrauensbildung beim Kunden daher unerlässlich. Im Hinblick auf die rasante technische Entwicklung und die zunehmende Vielfalt der Diensteangebote unterstützt ein verhältnismäßiges Nebeneinander von gesetzlichen Regelungen, klaren Zuteilungsregeln und freiwilligen Verhaltensregeln einen weitestgehenden Schutz der Verbraucher sowie ein seriöses und seitens der Verbraucher nachgefragte Angebot von Servicerufnummern und Mehrwertdiensten.
Dialerschutz.de: Vergangene Woche hat das Bundeswirtschaftsministerium neue Entwürfe für Verordnungen vorgelegt, in denen auch Aspekte wie Premium-SMS und die Nachweispflicht von Diensteanbietern berücksichtigt sind. Wie steht der VATM dazu?
Grützner: Leider wird das schnelle und bequeme Zahlungsmittel Premium SMS von einigen wenigen unseriösen Anbietern missbraucht, um durch Intransparenz die Verbraucher zum Versand möglichst vieler SMS zu bewegen. Dies ist insofern kritisch, als sich SMS- und MMS-Dienste zunehmender Beliebtheit erfreuen und auch für den dauerhaften Erfolg von UMTS ausschlaggebend sind. Daneben nutzt der Kunde zunehmend neue Formate wie die Teilnahme an Wett- und Quizshow, an Umfragen oder Abstimmungen sowie für Infoabrufe. Zielgerichtete und an den Ursachen ansetzende Maßnahmen tragen daher zur Verbesserung des Verbraucherschutzes und der -information bei. Zu nennen wären hier etwa die Verschärfung der Vorschriften für Preishinweise und die Verpflichtung zu deutlicheren Angaben bei der Bewerbung der Rufnummern; die Einführung einer Datenbanklösung für andere Rufnummerngassen sowie die Sicherstellung der Kontrolle und Einhaltung der Selbstverpflichtungsstandards in Verträgen der Netzbetreiber mit den Content- und Plattformanbietern.
Im Hinblick auf die derzeit anstehende Novellierung der Entwürfe zu TKV und TKNV sind Mehrfachregelungen in verschiedenen Gesetzten und Überreglementierungen zu vermeiden. Nur dort ist Regulierung gefragt, wo sie auch wirklich notwendig ist, um die selbst von den politischen Entscheidungsträgern angestrebte Entbürokratisierung und Entfaltung eines jungen, innovativen und dynamischen Marktes zu gewährleisten. Hierzu ist im Einzelfall zu prüfen, ob eine Regelung erforderlich und auch praktisch zielführend ist. Wir stehen in einem intensiven Dialog mit der Bundesregierung sowie mit den Verbraucherschützern. Dabei setzt der VATM auf ausgewogene Regelungen, die Kunden wie Unternehmen gerecht werden.
cu,
Sascha
http://www.dialerschutz.de/home/Aktuelles/aktuelles.html
P.S. Morgen im Teil 3: Martina Krogmann, MdB, Telekommunikationsexpertin der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag.
Ein Jahr nach Inkrafttreten des Mehrwertdienste-Gesetzes zieht der „Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V.“ (VATM) eine durchwegs positive Bilanz. „Das Gesetz zeigt deutliche Wirkungen“, sagt Geschäftsführer Jürgen Grützner. So seien unseriöse Anbieter „weitgehend vom Markt verschwunden“. Der Verband warnt aber zugleich vor Überregulierungen im Bereich der Dialer, 0190- und 0900-Nummern: „Nur dort ist Regulierung gefragt, wo sie auch wirklich notwendig ist.“
Vor genau einem Jahr, im August 2003, trat in Deutschland das „Gesetz zur Bekämpfung des Missbrauchs von 0190er-/0900er-Mehrwertdiensterufnummern“, kurz Mehrwertdienste-Gesetz, in Kraft. Aber ist der Missbrauch jetzt wirklich im Griff? Können Abzocker wirksam bekämpft werden – und seriöse Anbieter vernünftig arbeiten? Anlässlich des Jubiläums hat Dialerschutz.de Verbraucherschützer, Branchenvertreter, Verbraucherministerium und Opposition um Stellungnahmen gebeten. Für Teil 2 unserer kleinen Serie stellte sich Jürgen Grützner, Geschäftsführer des „Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V.“ (VATM), in Köln unseren Fragen.
Dialerschutz.de: Das Mehrwertdienste-Gesetz sollte Verbraucher besser vor Missbrauch schützen. Ist dieses Ziel erreicht?
Grützner:„Das Mehrwertdienstegesetz hat aus Sicht des VATM einen weitgehend fairen Ausgleich zwischen den Anforderungen des Verbraucherschutzes und den wirtschaftlichen Interessen der Anbieter herbeigeführt. Besondere Maßnahmen, wie die Veröffentlichung einer Black List über eingeleitete Maßnahmen bei Verstößen gegen das Mehrwertdienstegesetz und Rufnummernmissbrauch seitens der Regulierungsbehörde, die Einführung von Preisobergrenzen, verschärfte Preisangabenpflichten bei der Bewerbung der Dienste und nicht zuletzt der gesetzlich normierte Auskunftsanspruch des Verbrauchers über Namen und Anschrift von Anbietern von 0190er Diensten sowie eine klare Einteilung der Dienste bei 0900-9er Nummern für Dialer haben zu mehr Transparenz und Sicherheit für den Verbraucher geführt und zeigen nach einem Jahr Anwendung deutliche Wirkung.
Dialerschutz.de: Und wie waren die Auswirkungen auf die Branche selbst?
Grützner: Unseriöse Anbieter sind weitgehend vom Markt verschwunden, die Branche hat sich ein gutes Stück weit konsolidiert und auch im Rahmen ihrer Selbstverpflichtung – zu erwähnen ist hier der Verhaltenskodex des FST - dazu beigetragen, dass Missbrauch verhindert und Vertrauen beim Kunden gestärkt wird. Denn mit Blick auf Angebot und Nutzung von intelligenten Service-Rufnummern besitzt Deutschland ein bedeutendes, noch nicht erschlossenes Marktpotential. Auch in den nächsten Jahren erwarten wir im Durchschnitt zweistellige Wachstumsraten für den Markt der Auskunfts- und Mehrwertdienste.“
Dialerschutz.de: Eine Korrektur oder Nachbesserung der gesetzlichen Regelungen ist nicht nötig?
Grützner: Auf dem Mehrwertdiensteabend des VATM im März 2004 haben alle Beteiligten – von Regulierungsbehörde und Verbänden über Netzbetreiber bis zur Wissenschaft und politischen Entscheidungsträgern deutlich gemacht, dass in erster Linie die bestehenden Gesetzesmöglichkeiten auszuschöpfen sind. Dazu gehört ein weiterhin entschlossenes Vorgehen der Behörden zur Missbrauchsprävention. Erforderlich ist auch die kontinuierliche Aufklärung des Verbrauchers, denn nur ein informierter, aufmerksamer und verständiger Verbraucher ist in der Lage, frühzeitig möglichen Schaden abwenden zu können.
Dialerschutz.de: Das ist die Forderung an die Behörden. Und die Anbieter?
Grützner: Die Branche muss gleichzeitig Verhaltensregeln und Selbstverpflichtungen verantwortungsvoll leben und kontinuierlich weiterentwickeln. Eine transparente Preis- und Produktpolitik aller im Markt aktiven Unternehmen ist für die Missbrauchsprävention und die Vertrauensbildung beim Kunden daher unerlässlich. Im Hinblick auf die rasante technische Entwicklung und die zunehmende Vielfalt der Diensteangebote unterstützt ein verhältnismäßiges Nebeneinander von gesetzlichen Regelungen, klaren Zuteilungsregeln und freiwilligen Verhaltensregeln einen weitestgehenden Schutz der Verbraucher sowie ein seriöses und seitens der Verbraucher nachgefragte Angebot von Servicerufnummern und Mehrwertdiensten.
Dialerschutz.de: Vergangene Woche hat das Bundeswirtschaftsministerium neue Entwürfe für Verordnungen vorgelegt, in denen auch Aspekte wie Premium-SMS und die Nachweispflicht von Diensteanbietern berücksichtigt sind. Wie steht der VATM dazu?
Grützner: Leider wird das schnelle und bequeme Zahlungsmittel Premium SMS von einigen wenigen unseriösen Anbietern missbraucht, um durch Intransparenz die Verbraucher zum Versand möglichst vieler SMS zu bewegen. Dies ist insofern kritisch, als sich SMS- und MMS-Dienste zunehmender Beliebtheit erfreuen und auch für den dauerhaften Erfolg von UMTS ausschlaggebend sind. Daneben nutzt der Kunde zunehmend neue Formate wie die Teilnahme an Wett- und Quizshow, an Umfragen oder Abstimmungen sowie für Infoabrufe. Zielgerichtete und an den Ursachen ansetzende Maßnahmen tragen daher zur Verbesserung des Verbraucherschutzes und der -information bei. Zu nennen wären hier etwa die Verschärfung der Vorschriften für Preishinweise und die Verpflichtung zu deutlicheren Angaben bei der Bewerbung der Rufnummern; die Einführung einer Datenbanklösung für andere Rufnummerngassen sowie die Sicherstellung der Kontrolle und Einhaltung der Selbstverpflichtungsstandards in Verträgen der Netzbetreiber mit den Content- und Plattformanbietern.
Im Hinblick auf die derzeit anstehende Novellierung der Entwürfe zu TKV und TKNV sind Mehrfachregelungen in verschiedenen Gesetzten und Überreglementierungen zu vermeiden. Nur dort ist Regulierung gefragt, wo sie auch wirklich notwendig ist, um die selbst von den politischen Entscheidungsträgern angestrebte Entbürokratisierung und Entfaltung eines jungen, innovativen und dynamischen Marktes zu gewährleisten. Hierzu ist im Einzelfall zu prüfen, ob eine Regelung erforderlich und auch praktisch zielführend ist. Wir stehen in einem intensiven Dialog mit der Bundesregierung sowie mit den Verbraucherschützern. Dabei setzt der VATM auf ausgewogene Regelungen, die Kunden wie Unternehmen gerecht werden.
cu,
Sascha
http://www.dialerschutz.de/home/Aktuelles/aktuelles.html
P.S. Morgen im Teil 3: Martina Krogmann, MdB, Telekommunikationsexpertin der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag.