Mehrwert-SMS halten Österreichs Regulierer auf Trab

Aka-Aka

Chaostheoretiker
sorry, etwas verspätet gesehen...
http://www.heise.de/newsticker/meldung/89854
Gerade bei Kurznachrichten, deren Empfang Kosten verursacht, kommt es immer wieder zu Zwangsbeglückungen ohne gültige Bestellung. Auch fehlende oder mangelhafte Information über Entgelte sowie Schwierigkeiten beim Abbestellen eines SMS-Dienstes sorgen für Kalamitäten.
Die Aussichten?
Auf Basis der ersten vier Monate rechnte die RTR für das Gesamtjahr 2007 mit einem Anstieg der Streitschlichtungsfälle um etwa zehn Prozent
pdf-link
http://www.rtr.at/web.nsf/deutsch/Portfolio_Berichte_nach%20Kategorie_Berichte_Streitschlichtungsbericht2006/$file/Streitschlichtungsbericht%202006.pdf
Aus Sicht der Nutzer ist es gar nicht so leicht festzustellen, wann ein SMS, das man erhält, kostenpflichtig ist. Es ist eine Reihe von Fällen bekannt, bei denen Nutzer von Mobiltelefonen SMS erhalten haben, auch wenn sie niemals einen Dienst bestellt haben. Da einem einlangenden SMS auch nicht sofort entnehmbar ist, ob es etwas gekostet hat, bleibt einem die sorgfältige Kontrolle der nachfolgenden Rechnung nicht erspart. Finden sich in dieser Entgelte für Mehrwertdienste, ist der nächste Schritt eine Durchsicht des Einzelentgeltnachweises, um den genauen Dienst eruieren zu können. Anhand des Einzelentgeltnachweises sollte es dann möglich sein festzustellen, ob das erhaltene SMS verrechnet wurde oder nicht. Es erübrigt sich auszuführen, dass der Verrechnung eines nicht angeforderten Dienstes jegliche Rechtsgrundlage fehlt. Es obliegt dann dem betroffenen Betreiber den Rechnungseinspruch zu prüfen und eine entsprechende Gutschrift zu gewähren bzw. die Rechnung zu berichtigen.
 
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