Mehr Rechtssicherheit im Onlinehandel

Reducal

Forenveteran
IHK schrieb:
Mehr Rechtssicherheit im Onlinehandel

Vertragsrecht: Der BGH definiert Bedingungen für den Vertragsschluss im Netz und legt fest, wann er angefochten werden kann. Händler müssen die Rechtssprechung bei der Formulierung automatischer Bestätigungsmails berücksichtigen.

Auf Grund eines Fehlers bei der Datenübertragung im internet hatte ein Onlinehändler ein Notebook für 245 Euro statt 2650 Euro angeboten. Die ware wurde bestellt und ausgeliefert. Später bemerkte der Händler den Preisfehler, focht den Vertrag an und wollte das Notebook zurück. Mit den folgen fehlerhafter Preisangaben hatten sich in den vergangenen Jahren zahlreiche Gerichte mit den unterschiedlichsten Ergebissen beschäftigt: Mal wurde ein bindender Vertrag verneint, mal musste der Onlinehändler zum Billigpreis liefern.
Die BGH-Richter (Urteil vom 26.01.2005, AZ.:: VIII ZR 79/04) vertreten eine vermittelnde Auffassung: Sie bejahten den Vertragsschluss zu 245 Euro, gewährten dem Händler jedoch ein Anfechtungsrecht wegen eines so genannten Erklärungsirrtums. Damit ist die heftig umstrittene Frage, ob ein Softwarefehler (im Fall die fehlerhafte Datenübertragung) dem „menschlichen“ Erklärungsirrtum gleichzusetzen ist, endgültig geklärt. Wegen der sofortigen Anfechtung durch den Händler musste der Laptop gegen Rückerstattung von 245 Euro zurück gegeben werden.
Auch Unklarheiten bei automatischen Rückmails des Händlers nach bestellungen zum Zweck des Vertragsschlusses sind nun beseitigt. Leut BGH kommt ein verbindlicher Vertrag bereits dann zu stande, wenn eine Onlinebestellung per automatischer Rückmail beantwortet wird. „Dies gilt nur dann nicht, wenn in der Rückmail klipp und klar steht, dass sich der Händler die Entscheidung über den Vertragsschluss noch vorbehalten möchte“, ergänzt G. O. Rechtsexpertin bei der IHK.
Sie rät, dies bei der Formulierung automatischer Bestätigungsmails zu berücksichtigen, da Schadenersatzansprüche drohen, wenn bestellte Ware trotz einer entsprechenden Bestätigungsmail nicht geliefert werden kann.

Quelle: "Wirtschaft", Zeitung der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern (Druckausgabe 2/2005, Seite 10)
 
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