mcn tele.com/Q1/ Holland 0190 92 189

Ahrens

Frisch registriert
Hallo,
ich bin neu in diesem Forum und mich hat auch ein Dialer erwischt. In meinem Fall handelt es sich um die NR.0190 092189. Die wird von der Telecom an die Fa. MCN Tele.com und wiederum von dieser an die Fa. Q1 vermietet. Die Fa. Q1 wiederum scheint an eine Fa. in Holland zu vermieten. Gegen die Firma Q1 liegt bereits eine Klage der Staatsanwaltschft Düsseldorf abtlg.120 unter dem Aktenzeichen 1488/03 vor. Ich werde nun selbst eine Anzeige bei meiner örtlichen Poliei gegen die Fa. Q1 machen und mich auf das laufende Verfahren beziehen.
Weiß jemand wie ich mich der Fa. MCN gegenüber am besten verhalte?Zahlen werde ich natürlich nicht. Aber ich wäre interessiert in welcher Form ich das der Fa. MCNmitzuteilen habe.
Annette
 
Nicht Q1 ist anzuzeigen, sondern deren Kunde in Holland. Schreibe an Q1 einen Widerspruch und gib das selbe Schreiben der MCN zur Kenntnis, mit der Bitte um Aussetzung des Mahn- und Inkassoverfahrens, bis der Sachverhalt durch Q1 geklärt ist.
 
anna schrieb:
Nicht Q1 ist anzuzeigen, sondern deren Kunde in Holland. Schreibe an Q1 einen Widerspruch und gib das selbe Schreiben der MCN zur Kenntnis, mit der Bitte um Aussetzung des Mahn- und Inkassoverfahrens, bis der Sachverhalt durch Q1 geklärt ist.

Wenn ich das richtig verstehe: Der Kunde ist somit die "Leistung", die Q1 erbracht hat. In meinem Fall konnten sie mir ja nicht sagen, wer der Kunde (die Leistung) war, da ich keinen ungekürzten Einzelverbindungsnachweis hatte. Wenn ich nun darauf bestanden hätte, jemanden anzuzeigen: WEN?

Duc
 
Q1 betreibt prinzipiell keine Dialer und ist auch für die Inhalte der Websites nicht verantwortlich - im Falle von fehlerhaften oder mißbräuchlichen Dialern gibt es zwar die Garantenstellung, doch der Zusammenhang muss erst erwiesen werden.
Q1 kennt immer seinen Kunden, an den sie die 0190er Nummer vergeben haben! Wie sollten die sonst abrechnen? Das mit dem EVN ist bei nahezu allen Produkten Schnee von gestern - darauf kann sich Q1 nicht unbedingt rausreden. Allerdings muss dann der Dialer in seinem Original vom Schaden her vorliegen. Solange es sich um Endkunden mit dem QuestNet-Dialer handelt, wird unter der Einwahltelefonnummer die Session gespeichert, auch wenn dieser Endkunde keinen EVN über seinen Provider bestellt hat. Wie das funktioniert, dass die Rufnummer generell durch einen Provider an den Contentanbieter (oder Dialerhersteller) übermittelt wird, ist mir noch ein Rätsel - vielleicht kann da mal jemand zur Aufklärung beitragen?! :help:
In dem Thema "Was soll ich tun?" geht es auch um einen Kunden der Q1. Hier wurde wirklich nachgewiesen, dass der (STT aus Dänemark) die Endkunden über ein "nicht-FST-konformes" Dialerprogramm via bösartiger Scriptsteuerung betrogen hatte. Q1 hat den mißbräuchlichen Vorgang selbst nachgewiesen, den ermittelnden Behörden ggü. bestätigt und die Dialernummer abgeschaltet. Trotzdem sowohl Q1, als auch deren Nummernvermieter mcn-tele.com von dem Sachverhalt wissen, werden die Endkunden weiter zur Kasse gebeten - und jetzt wird die Sache spannend, weil die eben erwähnte Behörde mit ins Boot steigt! Ab nächster Woche ist dann hier wieder Popkorn angesagt.
 
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