MBS Telekommunikation-Talkline-Intrum

A

Anonymous

Hi leute,

schreib euch jetzt mal hier mein fall auf, vielleicht könnt ihr mal eure meinung schreiben.

bekam am 20.03.02 Rechnung von der Telekom mit Talklinedienst über 6 sec. für 43,67 EUR(ohne Mwest.). Ich konnt mir nicht erklären woher das kam.
Ich legte Widerspruch ein und bezahlte Talkline nicht.

Am 19.04.02 erhielt ich eine Mahnung von Talkline. Betrag jetzt 50,52 (mit Mwest) wovon ich schon 26,67 bezahlt haben soll, laut Talkline. Daher fordert Talkline in dieser Mahnung nur noch 26.45 (inkl. Mahngebühr). Ich habe aber nichts bezahlt seid dem 20.03.02.
Habe Widerspruch eingelegt das ich nichts bezahlt habe und aus meinen Einzelverbindungsnachweis hervor geht, dass ich zum geforderten Zeitpunkt mich mit meinem Provider nicht im Internet befunden habe.

Am 29.04 bekam ich ein neues Schreiben über eine Aufschlüsselung, was Mehrwertdienstnummer alles so anrichten können. Habe sowas nie angefordert und auch nicht drauf reagiert.

Am 18.05.02 bekam ich wieder ein Schreiben von Talkline. Letzte Mahnung, als Überschrift, und mit der Forderung 53,12 EUR (inkl. Mahngebühr) zu zahlen.
Ich legte natürlich wieder Widerspruch ein.

Am 21.05.02 bekam ich dasgleiche Schreiben wie ich am 24.04.02 schon eins bekam.

Am 02.07.02 bekam ich ein Schreiben von Talkline mit dem Nachweis, welcher Firma meine, laut Talkline, angewählte Rufnummer gehört.
Rufnummer: 0190-050...
Firma: MBS Telekommunikation GmbH aus Hamburg.
Nachforschungen ergaben zwei Adressen in Hamburg und die Firma wurde auch schon einmal bei SternTV beim Thema DailerBetrug erwähnt.
Soll wohl eine Scheinfirma oder so sein, hieß bei SternTV.

Am 29.07.02 wurde es interessant. Ich bekam ein Brief von Intrum Justitia mit einer Zahlungsforderung von 80.87 EUR (inkl. allen Gebühren).
Ich legte natürlich Widerspruch ein und zahlte nicht, da für mich nicht erwiesen ist das ich zu der Zeit im Internet war, denn nach meinem Einzelverbindungsnachweise bestand zum Zeitpunkt, der angeblichen Benutzung eines Dienstes, keine Internetverbindung mit meinem Provider.

Am 28.08.02 bekam ich wieder Schreiben von Intrum, Inhalt:
Aufgrund eines Missverständnisses schließen wir den Vorgang an dieser Stelle ab.
Super, dachte ich mir, endlich kein Briefe schreiben mehr.

Aber dann, am 14.10. Schreiben von Talkline, talkline nimmt Bezug auf eine Anfrage von mir die es nie gegeben hat.
Angeblich konnte meine Verbindung eindeutig nachgewiesen werden.
Ich habe aber nicht drauf geantwortet.

Am 13.11 neues Schreiben von Talkline.
Thema diesmal, Dailer.
Habe ich nie gefordert und habe auch wieder nicht drauf geantwortet.
Das Schreiben bekam ich sogar innerhalb 2 Tagen zweimal mit gleichem Datum.

Aber am 20.11.02 wieder Schreiben von Intrum.
Nehmen bezug auf mein Schreiben vom 02.08.02. Haben angeblich mit Talkline alles geklärt und hoffen damit alles meine Fragen geklärt zu haben und warten auf die offene Zahlung von 80.87 EUR.
Wenn ich nicht reagiere werden die anwälte eingeschlatet.
Ich legte Widerspruch ein, weil ich ja am 28.08 schon ein Schreiben über die Niederlegung meines Falles bekam.
Und bat um Rückantwort bis zum 10.12.02.

Nichts passierte. Tagelang nichts. Nach wochen immer noch nicht. Super Fall niedergelegt.

Jetzt am 05.07 wieder ein Schreiben bekommen von Intrum solle doch bitte die offene Zahlung begleichen, bereits ca.88 EUR.
Ansonsten geht die Sache ohne neue Mittleilung an die Anwälte.
Ich legte Widerspruch ein und mal schauen was jetzt passiert.

Was haltet ihr von dem Fall?
Ist es schon eine TV Doku??
Sollte ich vielleicht SternTV einschalten??
Was sagt ihr?

Euer CyberJunior
 
cyberjunior schrieb:
Hi leute,

Was haltet ihr von dem Fall?
Ist es schon eine TV Doku??
Sollte ich vielleicht SternTV einschalten??
Was sagt ihr?


von Gunnar
Wichtig wäre, daß Du die Nachweise, die nach solchen Verbindungen
im PC sich verewigen , sicherst und Kopierst, daß Du Beweisunterlagen hast.
Wenn Du von Anfang an gegen die Forderung eingewendet hast mit der Einforderung sämtlicher Nachweise, kompletter EVN, Nachweis eines Vertragsabschlusses (Willenserklärung, die Verbdg zu halten) usw,
können, solage diese Nachweise nicht Vorliegen, keine Mahngeb. in der Höhe zu der Forderung addiert werden
siehe, http://193.23.168.59/Diplomarbeiten/FB6/Diplom/i_t3_4-7.htm
hier in diesem Forum findest du alle Links und Querverweise für die Lösung ähnlich gelagerter Fälle wie bei Dir.
Lesen ist hier angesagt.
Laß dich nicht unterkriegen.
Die Zeitungen, TV usw wissen alles über die Dialerka...
Wurde schon mehrfach publiziert.
Jeder Geschädigte ist vor Recht und Gesetz ein Einzelkämpfer.
Die Publikationen haben in den letzten Monaten in den Gerichtssälen einiges bewirkt
mfg :lol:
Gunnar
 
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