AW: MAXOLUTION mahnbescheid von gericht
Hallo,
in öffentlichen Foren darf leider keine Rechtsberatung gegeben werden, deshalb nur der allgemeine Hinweis, dass man einem Mahnbescheid, so man meint, dass er unberechtigt ist, innerhalb von 2 Wochen widersprechen muss. Dazu reicht ein Kreuzchen auf dem Formular (Forderung wird bestritten) aus. Danach muss er wieder zurückgeschickt werden.
Als nächstes wird eine seriöse Firma nach einigen Wochen eine Klage einreichen. Man hat dann aber genug Zeit, um sich mit einem Anwalt zu beraten oder mithilfe einer Verbraucherzentrale sich vorzubereiten. Wenn mir sowas passieren würde, bräuchte ich keinen Anwalt
Derjenige, welche Forderungen gegen mich hat, muss diese verdammt gut begründen können. Wenn ich definitiv nix bestellt / angemeldet habe siehts schlecht aus für den Fordernden.
Eine unseriöse Firma hingegen lässt den "Nicht-" Kunden lange zappeln indem einfach keine Klage erhoben wird. Die Fristen bis wann er klagen muss sind leider recht lang.
Bei einem Betrag, den Du gesagt hast, würde sich aber schon im Vorfeld ein Gespräch mit einem Anwalt lohnen. Die Kosten kannst Du bei einem Prozessgewinn vom Kläger holen.
In Deinem Fall könnte es z.B. auch sein, dass jemand auf Deinem Namen etwas bestellt hat. Allerdings ist es dann Sache des Klägers, dafür zu Sorgen dass die Daten korrekt sind.
Übrigens hat MAXOLUTION auch in diesem Forum eine Krankenakte:
http://forum.computerbetrug.de/showthread.php?t=43260
Viele Grüße,
Jens