Mangelhafte Ware

A

Anonymous

Mahlzeit!

ich erstand vor ein paar Tagen einen Zweibeinständer auf ebay. Bewertungen des Verkäuferin waren ok. und der Versand war auch schnell. Ich packe den Ständer aus und bemerke, das er nicht weit genug einklappt (ca 50% bzw. 50°) und dadurch die Gefahr des Aufsetzens besteht.

Nun möchte die Verkäuferin mir nur den Kaufpreis + Versand erstatten, aber nicht den Rückversand, mit dem Hinweis auf die 40,- € Grenze. Ich weiß jetzt aber nicht, wie es sich in diesem Fall verhält, da die Ware ja, m. E., mit einem groben Mangel behaftet ist und ich sie demzufolge nicht gebrauchen kann.

Ich habe natürlich die Verrkäuferin zuerst angeschrieben und Sie höflich und ausführlich, mit Fotos, auf diesen Mangel aufmerksam gemacht.:argue:;)

Wie verhält es sich rechtlich in diesem Fall. Pech für mich? Wer hat hier Erfahrung und möchte Sie mir mitteilen? Vielen Dank im voraus! :D

Btw. S.... Aufriss für 13,- - 17,- €! :laber:


MfG.

Stan
 
Fahrradständer

Hallo,

das Geld habe ich vollständig zurückerhalten, Dank der Hilfe, die mir hier
zu Teil geworden ist. :) :)
Ich schrieb u. A. noch folgendes:

Kopie
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Sehr geehrte Frau ............,

der Ständer ist auf dem Rückweg, bitte begutachten Sie ihn, dann
werden Sie mir m. E. recht geben.
Hilfsweise zeige ich Ihnen an, das hier ein Mangel nach dem Sachmängel-
recht vorliegt und deshalb auch die Rücksendung zu bezahlen ist.

Mit freundlichen Grüßen

Stan .........


ps. Paßt mir auch nicht das ganze, ich hätte ihn lieber angebaut und gut wäre es
gewesen. Stattdessen habe ich mir jetzt einen anderen ersteigert.
___________________________________________________________

Vorteilhaft war auch, das ich gleich bewertet wurde. In diese Richtung mußte ich
aber nichts andeuten. :argue:
Inzwischen ist der zweite gekaufte Fahrraddoppelständer zur Zufriedenheit angebaut.

Fazit.
Ärgerlich, aber letztendlich hat es doch geklappt.

Vielen Dank! :)

Schöne Weihnachten, guten Rutsch und weiterhin viel Erfolg gegen das
umherschweifende Abgreifertum! :bash:
 
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