A
Anonymous
Mahlzeit!
ich erstand vor ein paar Tagen einen Zweibeinständer auf ebay. Bewertungen des Verkäuferin waren ok. und der Versand war auch schnell. Ich packe den Ständer aus und bemerke, das er nicht weit genug einklappt (ca 50% bzw. 50°) und dadurch die Gefahr des Aufsetzens besteht.
Nun möchte die Verkäuferin mir nur den Kaufpreis + Versand erstatten, aber nicht den Rückversand, mit dem Hinweis auf die 40,- € Grenze. Ich weiß jetzt aber nicht, wie es sich in diesem Fall verhält, da die Ware ja, m. E., mit einem groben Mangel behaftet ist und ich sie demzufolge nicht gebrauchen kann.
Ich habe natürlich die Verrkäuferin zuerst angeschrieben und Sie höflich und ausführlich, mit Fotos, auf diesen Mangel aufmerksam gemacht.:argue:
Wie verhält es sich rechtlich in diesem Fall. Pech für mich? Wer hat hier Erfahrung und möchte Sie mir mitteilen? Vielen Dank im voraus!
Btw. S.... Aufriss für 13,- - 17,- €! :laber:
MfG.
Stan
ich erstand vor ein paar Tagen einen Zweibeinständer auf ebay. Bewertungen des Verkäuferin waren ok. und der Versand war auch schnell. Ich packe den Ständer aus und bemerke, das er nicht weit genug einklappt (ca 50% bzw. 50°) und dadurch die Gefahr des Aufsetzens besteht.
Nun möchte die Verkäuferin mir nur den Kaufpreis + Versand erstatten, aber nicht den Rückversand, mit dem Hinweis auf die 40,- € Grenze. Ich weiß jetzt aber nicht, wie es sich in diesem Fall verhält, da die Ware ja, m. E., mit einem groben Mangel behaftet ist und ich sie demzufolge nicht gebrauchen kann.
Ich habe natürlich die Verrkäuferin zuerst angeschrieben und Sie höflich und ausführlich, mit Fotos, auf diesen Mangel aufmerksam gemacht.:argue:
Wie verhält es sich rechtlich in diesem Fall. Pech für mich? Wer hat hier Erfahrung und möchte Sie mir mitteilen? Vielen Dank im voraus!
Btw. S.... Aufriss für 13,- - 17,- €! :laber:
MfG.
Stan