Mahnung von Server4you.de aus dem Jahre 2005

Hallo,

pünktlich zum 1 April 2009 bekomme ich von der Firma Server4You eine Mahnung über 19.99 Euro + 15 Euro Mahngebühren, ich hätte damals was bestellt und natürlich nicht bezahlt
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So so, die Herren bei Server4You brauchen knapp 4 Jahre um eine Mahnung zu schreiben? Ich muss schon sagen, das ist ja richtig schnell
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die Buchhaltung arbeitet offensichtlich schneller als der Support, Hut ab
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Ich habe natürlich meine Unterlagen durch gesehen, ich habe damals was bestellt, das ist schon richtig, allerdings hab ich den Vetrag wiederrufen, da mir der Laden statt einen Server für 9.99 Euro im Monat einen Server für 19.99 Euro im Monat andrehen wollte.

Der Widerruf des Vertrages wurde auch Bestätigt, ein Vetragsverhälnis bestand ohnehin nicht, da meine Unterschrift für einen Server von 9.99 im Monat und nicht 19.99 im Monat vergeben wurde. Emailverkehr nebst Unterlagen (Einschreibe mit Rückschein) alles vorhanden.

Nun wie dem auch sei finde ich das meine Arbeit entlohnt werden müsste, denn wenn ich nun schon 2-3 Stunden in meinen Unterlagen forschen muss und meine Zeit aufwenden muss wegen deren Unfähigkeit würde ich sagen das hier doch auch eine Entlohnung für mich herraus springen müsste?

Ach ja, weiterhin habe ich gute Lust den Laden eine Anzeige wegen versuchten Betrug anzuhängen, [........]? Ich empfinde es als [.............]! Was meint Ihr?

Grüsse Racser
 
AW: Verjährung?

Huhu,

ja Danke! Ja normal ist die Forderung ohnehin Verjährt, da diese Abzocke Seitens dieser Firma aber offensichtlich System (ich hab mal etwas gegoogelt) hat möchte ich bei dieser Firma einen bleibenden Eindruck hinterlassen, daher denke ich über eine Anzeige nach, allerdings weiss ich nicht obs was bringt?

Für normal halte ich solches Geschäftsgebarren jedenfalls nicht, einen Kunden nach 4 Jahren eine Mahnung zu schicken, denn normalerweise landet ja Emailverkehr etc. auch ja irgendwann mal im Papierkorb.

Oder mal abwarten wie weit die Herren gehen und dann mit dem Brügel drauf schlagen? XD Ich habe ja nix zu befürchten ;) Habe Emailverkehr, sogar ÜbegabeEinschreiben mit Rückschein + Betätigung des Wiederrufes! Tja wenn ich das hab sollte das der Firma auch vorliegen? Wenn nicht sind Sie schlapperer oder unfähig, und das gehört meiner Meinung nach bestraft.

Grüsse Racser

Hm ...

Sind Forderungen nicht nach drei verstrichenen Kalenderjahren verjährt?

Quelle: Wikipedia Verjährung

Oder gibt er für besonders lahme Firmen eine Ausnahme?

Nebelwolf
 
AW: Mahnung von Server4you.de aus dem Jahre 2005

Emailverkehr nebst Unterlagen (Einschreibe mit Rückschein) alles vorhanden.
Brav!

Nun wie dem auch sei finde ich das meine Arbeit entlohnt werden müsste...
Dann solltest du der Firma eine Rechnung schreiben - so wie sie dir!

Ach ja, weiterhin habe ich gute Lust den Laden eine Anzeige wegen versuchten Betrug anzuhängen, [........]?
So schwer es fällt, was anderes zu glauben - ja doch, das ist eine rein zivile Forderungssache, deren Ursache sicher nicht in einer Betrugsabsicht liegt.

Jeder kann jedem einen Rechnung für irgendwas stellen, nur muss er auch im Zweifelsfall beweisen können, dass die Forderung zu Recht erhoben wird.
 
AW: Mahnung von Server4you.de aus dem Jahre 2005

Wenn die Forderung aus dem Jahre 2005 ist, dann ist sie natürlich ganz eindeutig verjährt. :rolleyes:
Wenn solche Forderungen eingetrieben werden sollen, dann kann das zwei Ursachen haben: extreme Schlampigkeit oder extreme Dreistigkeit. - Oder beides zusammen.

Natürlich hat das "Unternehmen" in so einem Fall keine Handhabe mehr, die Forderung rechtlich geltend zu machen.

In so einem Fall hat man 2 Möglichkeiten.
Entweder man schreibt eine einzige Antwort, in der man die Forderung wegen Verjährung bestreitet.

Oder man verzichtet auch darauf, weil einem dafür das Porto zu schade ist. Jedenfalls gibt es keine Rechtspflicht, nach der man etwa auf eine ungerechtfertigte Forderung reagieren müsste.

Wenn dann ein Mahnbescheid kommt (was wohl extrem unwahrscheinlich sein dürfte...), dann widerspricht man diesem einfach.
Mahnbescheid bekommen: Was Sie jetzt wissen sollten: computerbetrug.de und dialerschutz.de
 
AW: Mahnung von Server4you.de aus dem Jahre 2005

Huhu,

Schade! Danke für die Antworten, hätte denen natürlich gern eins ausgewischt :-D Mhh, naja ich schreib denen erstmal gar nix, sollen die erstmal weiter kräftig Porto ausgeben um Ihre Forderung zu bekräftigen :wall:

Irgendwann schick ich denen dann ne Mail, geb doch nicht erneut Porto für diesen Verein aus ;) Danke für Eure Antworten, Racser...
 
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