Ahh gut gefunden also den Gerichtlichen Mahnbescheid einfach in die Tonne drücken !? Oder habe ich da jetzt was falsch verstanden?
Zitat:Wenn du als Empfänger dem Mahnbescheid nicht innerhalb von 14 Tagen widersprichst (dazu genügt ein Kreuzchen auf dem Mahnbescheid und die Rücksendung ohne Begründung), ist wieder der Gläubiger dran. Er muss jetzt einen Vollstreckungsbescheid beantragen.
Also einfach in die Tonne kicken denn da steht ja ....nicht innerhalb von ..... ist der Gläubiger wieder dran. Lg
Zitat:Wenn du als Empfänger dem Mahnbescheid nicht innerhalb von 14 Tagen widersprichst (dazu genügt ein Kreuzchen auf dem Mahnbescheid und die Rücksendung ohne Begründung), ist wieder der Gläubiger dran. Er muss jetzt einen Vollstreckungsbescheid beantragen.
Also einfach in die Tonne kicken denn da steht ja ....nicht innerhalb von ..... ist der Gläubiger wieder dran. Lg