Löschung der Verbindungsdaten

A

Anonymous

Hallo,

im Zusammenhang mit unberechtigten Forderungen von Talkline stieß ich in diesem Forum des öfteren auf den Hinweis, man solle die Verbindungsdaten von der Telekom löschen lassen. Wir haben talkline mehrfach nachdrücklich um eben diese Daten gebet und erhielten folgendes Schreiben: (gekürzt)

...Eine Prüfung der von Ihnen beanstandeten Verbindungen hat ergeben, dass keine fehlerhaften Berechnungen vorliegen.
Anhand er uns vorliegenden Datenbänder konnte eindeutig festgestellt werden, dass sie beanstandeten Verbindungen eindeutig von Ihrem Anschluß aus verursacht wurden. Zum besseren Verständnis haben wir Ihnen einen Auszug des Datenbandes beigefügt.
Bitte beachten Sie, dass Sie bei der Antragstellung zur Freischaltung Ighres Anschlusses keine volständige Speicherung Ihrer Verbindungsdaten wünschten....
Beigefügt: Kopie der Einzelverbindungsübersicht (EVÜ)
Rechnungs-Nr...
Datum Zeit Dauer Zielrufnummer Betrag Währung
08.06.02 01:51:39 0:00:02 0190050XXX 25,8534 EUR

Zitatende

(man beachte: 2 Sekunden für schlappe 25 Euro netto! und das zu nachtschlafender Zeit!)

Bedeutet das nun, dass Talkline in der Beweisführung nun auf der sicheren Seite ist, dass sie nur Ihre eigenen Datenbestände haben, oder dass die anderweitig erwähnte Zählerprüfung bei der Telekom durch Talkline schon erfolgte?

Wer kann helfen?

Grüße
 
Hi ,
jetzt bin ich aber verblüfft, wo in aller Welt hast du das gelesen, daß man die Verbindungsdaten
löschen lassen soll? :o
Das wäre mir vollkommen neu!
Das einzige was mir bekannt ist , daß die Telekom von sich aus nach 80Tagen (um die Welt :wink: )
die Verbindungsdaten löscht!
Gruß
Tf
 
das kann genau bei talkline durchaus sinn machen. wenn ich mich mit meinen einwendungen an den telekommunikationsanbieter wende, dann hat der ja normalerweise die verbindungsdaten rauszurücken und eine gebührenzählerprüfung zu beantragen. anstatt das einfach zu tun, beschäftigt man sich bei talkline mit schwachsinnigen folgeschreiben, die den geschädigten kunstvoll überreden sollen, dass die berechneten verbindungen aufgrund des hohen anspruchs an die technik nahezu hundertprozentig zweifelsfrei eindeutig dem anschluss zugeordnet werden konnten. später dann kommt ein sinniges schreiben, dass eine solche prüfung aufgrund verkürzter speicherung der verbindungsdaten nicht möglich ist... wichtig ist, dass sie zum zeitpunkt meiner ersten einwendung bei talkline möglich gewesen wäre. kann ich also den zugang des schreibens nachweisen und hat talkline ausreichend zeit gehabt, die gebührenzählerprüfung zu beantragen, spricht eigentlich nichts dagegen, die verbindungsdaten tatsächlich löschen zu lassen - damit gäbe es keinen verbindungsnachweis mehr, der vor gericht bestand hätte...
 
also ich weiß nicht, ob das von einem Gericht so gesehen würde. Es könnte durchaus auch anders interpretiert werden,
nämlich daß ich willentlich Beweisdaten vernichtet habe. Ob das so optimal ist , wage ich zu bezweifeln.
Das Gericht könnte das durchaus zu meinen Ungunsten als bewußte Verschleierungstaktik interpretieren.
 
ein schelm, wer böses dabei denkt... :wink:

bei talkline schaut es konkret so aus: der geschädigte erhebt einwendungen gegen den rechnungsbetrag und dann kommt ein sinniges musterschreiben, in dem etwas von "nochmaliger sorgfältiger prüfung der verbindungsdaten" gefaselt wird. hier könnte (sollte?) man durchaus die gebührenzählerprüfung vermuten. reagiert talkline also mit einem entsprechenden schreiben, kann man annehmen, dass die beweisführung bereits abgeschlossen ist. was jetzt noch zum glück fehlt, ist die möglichkeit für den geschädigten auch einsicht zu nehmen... wenn sich jetzt herausstellt, dass plötzlich doch keine entsprechenden dokumente existieren, kann man dem geschädigten schlecht einen vorwurf daraus machen. auch wenn er die löschung der verbindungsdaten veranlasst hat - die beweismittel sollten sich ja inzwischen woanders befinden...
 
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