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@ Telekommunikation

Schau zunächst in unseren Erste-Hilfe-Kasten.

Bei der Hash-Nummer handelt es sich um ein eudeutige Identifizierungskennung des Dialers.

Ich würde aber der T-Com mitteilen, dass es ihre Aufgabe sei, Dir nachzuweisen welche Dienstleistung Du in Anspruch genommen hast.

Das kann sie auch über den CDR. Sachu da: http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?t=4505

Da solltest Du noch auf das BGH-Urteil verweisen, bisher liegt aber nur die Pressmitteilung vor: http://www.bundesgerichtshof.de/ unter Presse/Infos Pressemitteilungen Nr 27/04
 
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