Lohnt sich der Widerspruch?

Alfredo

Frisch registriert
Hallo, Leidensgenossen!

Meine Rechnung ist ca. 95€ höher als sonst durch einen Satelliten-Dialer. Dieser ist aktiv geworden trotz 0190-Warner und AntVir-Programm. Die habe ich wohl ignoriert, weil ich damit keine Erfahrung hatte. Vom 6.1. bis zur T-Rechnung im Feb. ging das so. Irgendwann hatte ich wohl auch beim Warner so etwas wie: Internal Systems...oder so ähnlich als erlaubt angeklickt, dachte, damit funktioniert der Warner ohne weitere Störungen...! Das kommt davon, wenn man nicht genügend Englisch kann!!! Es war, laut Polizei, die Erlaubnis für internationale Verbindungen.

Nun ist meine Frage, ob ich mich damit rechtlich gesehen, absichtlich dafür entschieden habe und damit zahlungsverpflichtet bin!? Bin übrigens nicht rechtschutzversichert.

Wäre Euch dankbar für hilfreiche Antworten!

Mit freundlichem Gruß, `Alfredo´
 
Hi Alfredo,

Hierzu noch ne Frage, damit die rechtexperten es einfacher haben.

Hast du nur beim 0190 Warner was bestätigt oder auch bei irgend einem anderen Fenster, welches vorm oder beim Surfen um Erlaubniss fragte?
Wenn ja, was stand da, bzw musstest du was eingeben?
 
Ein blödes Problem.

Grundsätzlich gilt: Eine Willenserklärung ist nur dann eine, wenn die Erklärung vom Willen getragen wurde. Das setzt üblicherweise Wissen und Wollen voraus.

Bestätige ich in fehlerhaftem Verständnis was Englisches, wird es knapper: Der eigentliche (ggf. bewiesene) Erklärungsinhalt war: "Jau, her domett! Datt will isch hann!" Der Erklärungswunsch war "Du blödes Ding, schwätz' Deutsch mit mir und nerv nicht mehr!"

Hier streiten sich dann Anschein und Tatsache. Was ein echtes Beweispatt hervor ruft, welches sicherlich unangenehm und prozessual ungünstig ist ...
 
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