LG München betätigt Hausrecht für Forenbetreiber

stieglitz

Mitglied
Ich danke das ist doch mal ein vernünftiges Urteil:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/85163
Nach einem Urteil des Landgerichts München vom vom 25. Oktober 2006 (Az. 30 O 11973/05) steht dem Betreiber eines Forums ein virtuelles Hausrecht zu, auf dessen Basis er Nutzer von der weiteren Teilnahme ausschließen kann. Kläger des Verfahrens war der Heise Zeitschriften Verlag. Dieser hatte einem Teilnehmer der Foren von heise online aufgrund von wiederholten Verstößen gegen die Nutzungsbedingungen dauerhaft die Teilnahme an den Foren untersagt.
Sehe grade aber, dass das ja schon fast vier Monate alt ist.
War das vorher nicht bekannt?
 
AW: LG München betätigt Hausrecht für Forenbetreiber

Ein guter Schritt, der beiden Parteien, also den User und dem Forumbetreiber mehr Sicherheit bieten wird. Demnach können und sollten die Forenbetreiber, deren User gegen die eigenen Regeln vertoßen auschließen dürfen, aber damit können dieses, also Forenbetreiber auch gegen etwaitige Vertöße selbst haftbar gemacht werden. Ausreden werden dann nicht mehr gelten.
 
AW: LG München betätigt Hausrecht für Forenbetreiber

Ausreden werden dann nicht mehr gelten.
Genau, über den Berg ist weiter als zu Fuß.

Ausreden haben noch nie gegolten. So ein Quark. Das Gericht bestätigt, dass Forenbetreiber bewusste Störungen durch Querulanten nicht dulden müssen. Nicht mehr, aber auch nicht weniger.
 
AW: LG München betätigt Hausrecht für Forenbeteiber

Genau, über den Berg ist weiter als zu Fuß.

Ausreden haben noch nie gegolten. So ein Quark. Das Gericht bestätigt, dass Forenbetreiber bewusste Störungen durch Querulanten nicht dulden müssen. Nicht mehr, aber auch nicht weniger.


Richtig, und überall gilt, wo Hausrecht, da auch Haftung. Dies gilt für jeden Laden /Geschäft in der " reallen Welt". Zumindest haben diese mehr Haftung und /oder Verantwortung als in der " virtuellen Welt"
Das ausgerechntet Heise gegen einen " Querulanten " vorgeht, ist nicht verwunderlich. Wenn man doch die Urteile oder die Probleme aufruft, die dieser Forenbetreiber in der Vergangenheit hatte betrachtet.
Daher ist es in meinen Augen, als ein Zwischenschritt anzusehen. Ein Zwischenschritt für mehr geregelte Verhältnisse in der Virtuellen Welt. Auch hier kann und sollte man nicht machen was und wie es einem gefällt.

Dies gilt für Gewerbetreibende, Verbraucher, aber eben auch für Forenbetreiber.

Mfg
 
AW: LG München betätigt Hausrecht für Forenbetreiber

Hallo,
ein weiteres Beispiel, wie die Nutzer ein kritisches Forum gefährden können.
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,497701,00.html

Leider sind sich auch in diesem Forum viele ihres Tuns nicht bewusst, wenn sie sich nicht an die Forenregeln halten.
Ich frage mich bei dem o.g. Urteil sowies, wie man als Forenbetreiber/Mod sowas verhindern kann.
Viele Grüße
Pfadfinder
 
AW: LG München betätigt Hausrecht für Forenbetreiber

selbst wenn es in einem Forum Beleidigungen geben sollte - manche Leute beleidigen andere live im TV in einer ganz anderen Stellung:
http://www.spiegel.de/spiegelspecial/0,1518,490716-2,00.html
Ihr kleinen Petzliesen habt kein Pimmelwutz. Das muss man an dieser Stelle mal sagen um diese Uhrzeit ... Das sind paar halbkleine Waisenzigeuner, die immer petzen. Mork vom Ork. Der kriegt meine zwei oder drei Privatanwälte heut nacht um 4 Uhr noch auf den Hals gehetzt ... Ich werd das rausfinden, wer Mork vom Ork ist.
Aber Recht und Gerechtigkeit sind zwei Sachen - und ob alles, was von deutschen Gerichten entschieden wird, wenigstens Recht ist (wenn schon nicht Gerechtigkeit), das darf bezweifelt werden, nein, eigentlich muss es bezweifelt (iSv hinterfragt) werden.

All das ändert für mich nichts daran, dass Deine grundsätzliche Aussage richtig ist (Beispiel, wie die Nutzer ein kritisches Forum gefährden können). Denn gäbe es keine Poster, die Beleidigungen posten, dann gäbe es keine Beleidigungen, die gefährlich sein könnten. So einfach ist das. Zunächst. Denn dann würden sich halt die Anwälte hinsetzen und über postings stolpern, die beleidigend gemeint sein könnten (wie ja auch hier angedeutet: "Begriff ... zu verwenden, wenn mit ... *** gemeint ist").

Selbst das ändert aber nichts an der Verpflichtung von Postern, sich Beleidigungen zu verkneifen. Manche sind offenbar von der Aufgabe kognitiv überfordert, sich die möglichen Konsequenzen klar zu machen.
Ooops, eine Beleidigung? Oder eine objektive Darstellung? Fragt B*!
 
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