Ich danke das ist doch mal ein vernünftiges Urteil:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/85163
War das vorher nicht bekannt?
http://www.heise.de/newsticker/meldung/85163
Sehe grade aber, dass das ja schon fast vier Monate alt ist.Nach einem Urteil des Landgerichts München vom vom 25. Oktober 2006 (Az. 30 O 11973/05) steht dem Betreiber eines Forums ein virtuelles Hausrecht zu, auf dessen Basis er Nutzer von der weiteren Teilnahme ausschließen kann. Kläger des Verfahrens war der Heise Zeitschriften Verlag. Dieser hatte einem Teilnehmer der Foren von heise online aufgrund von wiederholten Verstößen gegen die Nutzungsbedingungen dauerhaft die Teilnahme an den Foren untersagt.
War das vorher nicht bekannt?