LG Hanau zu Preisangaben in Vertragsfallen

AW: LG Hanau zu Preisangaben in Vertragsfallen

Statt das Design zu ändern würde ich mein Geschäft einem andern im Ausland übertragen.

Die Anbieterseite wird jetzt argumentieren, dass Verstöße gegen die Preisangabenverordnung nicht dazu führen, dass ein geschlossener Vertrag unwirksam wird. Bei der Preisangabenverordnung handelt es sich "nur" um wettbewerbsrechtliche Normen.
ABER: Wenn ein Anbieter schon seinen Pflichten aus der Preisangabenverordnung nicht nachkommt, wieso soll er dann ernsthaft glauben dürfen, dass ein Verbraucher der seine Daten in eine Maske eingibt ein Vertragsangebot zu den Bedingungen des Anbieters abgeben will.

Erfreuliche Entscheidung.
 
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jetzt auch bei Heise
http://www.heise.de/newsticker/meldung/104019
Kläger des Verfahrens war der Dachverband der Verbraucherzentralen. Dieser hatte gegen eine Limited sowie deren Direktor geklagt, die im Internet verschiedene Webseiten anbietet, so einen Lebenserwartungsstest, einen Berufswahltest, einen IQ-Test und ein Flirtportal. Für deren Nutzung war jeweils ein Nutzungsentgelt in Höhe von 59 Euro, bei dem Flirtportal in Höhe von 79,95 Euro zu entrichten. Dabei waren die Websseiten in der Regel so gestaltet, dass sich der Hinweis auf diesen Preis versteckt in einem Text am unteren Seitenrand des Angebots sowie in den AGB befand. Lediglich ein Sternchenhinweis im oberen Teil verwies auf den die Preisangabe enthaltenen Absatz
 
AW: LG Hanau zu Preisangaben in Vertragsfallen

Damit dürfte sich erst mal eine Reihe von Threads in Wohlgefallen auflösen. Der Verbraucherschutz hat einen wichtigen Sieg errungen. Aber leider nur einen Teilsieg. Die Beklagten haben erst einmal verloren. Sie haben das erstmal sie akzeptiert, wie es bei http://www.nachbarschaft24.de/ zu sehen ist.
Sie werden es erneut versuchen, egal mit welcher Masche.

Felix
 
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Damit dürfte sich erst mal eine Reihe von Threads in Wohlgefallen auflösen.
"Die Botschaft höre ich wohl, allein mir fehlt der Glaube"
Sie haben das erstmal sie akzeptiert, wie es bei nachbarschaft24.de zu sehen ist.
Was die Beduinen akzeptiert haben sollen, erschließt sich mir nicht. Deren Modell basiert auf Verunsicherung und Drohung ( wie alle diese Modelle) und solange ein Teil der Betroffenen aus Unkenntnis und Angst zahlt, bleibt es lukrativ und wird weiter fortgesetzt.
 
AW: LG Hanau zu Preisangaben in Vertragsfallen

...erschließt sich mir nicht.
...mir auch nicht! Richtete sich das Verfahren nicht gegen einen bekannten Hessen und die Genealogie Ltd., Ahenforschung Tralala, Online Content Ltd.? Die erwähnten Beduinen sind zwar (auch) in Frankfurt und Umgebung, waren für die Verbraucherzentralen aber bislang eher nicht erreichbar.
 
AW: LG Hanau zu Preisangaben in Vertragsfallen

Mit akzeptiert meinte ich eigentlich nur, dass sie die entsprechenden Web-Sites vom Netz genommen haben. Aber Recht habt Ihr, wenn Ihr schreibt, dass sie es nicht lassen werden.
Mal sehen, wie lange sie brauchen, etwas neues in Umlauf zu bringen.

Felix
 
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