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Gericht entscheidet in letzter Instanz: 9Live betreibt kein Glücksspiel
Landgericht Freiburg: TV-Gewinnspiele von 9Live sind kein unerlaubtes Glücksspiel / Kammer bestätigt bisher geltende Rechtsauffassung / Christiane zu Salm: "Das Urteil untermauert einmal mehr unser Geschäftsmodell"
Die Quizsendungen bei 9Live sind kein unerlaubtes Glücksspiel. Das hat das Landgericht Freiburg in einem nun verkündeten Urteil entschieden.
Erstmals ist damit die gängige Rechtsauffassung zu TV-Gewinnspielen in einem rechtskräftigen Urteil festgehalten. Mit seiner letztinstanzlichen Entscheidung schließt sich das Landgericht ausdrücklich der Beurteilung der Staatsanwaltschaft München I an, die im April letzten Jahres ihre Ermittlungen gegen 9Live nach intensiver Prüfung eingestellt hatte. [...]
Quelle: presseportal.de, 24.05.2005
Vgl. auch:
LG Freiburg: Quizsendungen des Senders «9Live» sind keine verbotenen Gewinnspiele
Die von «9Live» ausgestrahlten Quizsendungen fallen nicht unter das Verbot für unerlaubtes Glücksspiel nach § 284 StGB . Das hat das Landgericht Freiburg nach Angaben des Münchener Privatsenders nun in zweiter Instanz entschieden. Die Kosten pro Anruf beim Sender seien ein unerheblicher Einsatz und orientierten sich an den Portokosten für eine deutsche Postkarte, heißt es in der Entscheidung der 3. Zivilkammer (Az.: 3 S 308/04). Die Revision wurde nicht zugelassen.
Quelle: beck.de/rsw/, 24. Mai 2005
Hier im Forum zu 9Live u.a.
"TV-Beitrag über Gewinnspiele mit 0137-Nummern"
"0137 = 813,- Euro Rechnung!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!"