Das Landgericht Berlin hat in einem Beschluß vom 01.12.2004 (Az., 97 O 189/04) entschieden, dass die Anbieter von Dialern deutlich über die von der Einwahl verursachten Kosten aufklären müssen.
Im konkreten Fall ging es darum, dass ein Nutzer auf einer Webseite dreimal "OK" eingeben musste und aufgrund der Gestaltung der Bestätigungsfenster nicht gut genug erkennen konnte, ob und wie viel die Einwahl kosten würde. Erst am Ende des dritten Fensters befand sich ganz unten links in einem grauen Balken der Hinweis "9009000121429,95/Einwahl!"
Einem "normalen" Nutzer hätte hierbei nicht auffallen müssen, dass es sich hierbei um eine Verbindung handelt, die pro Einwahl € 29,95 kostet.
Bis der Nutzer zu diesem unauffälligen Preishinweis kommt, muß er bereits auf zwei Seiten "OK" einggeeben haben, ohne dass ihm die relevanten Preisinformationen angezeigt wurden. Dies hält einen erheblichen Teil der Nutzer davon ab, sich vor der OK-Eingabe mit dem genauen Inhalt des Fensters zu befassen. Selbst wenn er dies tut ist es fraglich, ob er den Preishinweis erkennt und auch richtig deutet.
Die mangelnde Aufklärung über die Einwahlkosten stellt dem Gericht zufolge einen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung und gegen das Gesetzt gegen den unlauteren Wettbewerb dar.
Interessant ist in diesem Fall, dass gerade zu der Nummer 0900-90001214 relativ viele Beschwerde bei uns eingingen. Das zeigt unter anderem auch die entsprechende Diskussion im Forum.
http://www.computerbetrug.de/news/050218_01.php
Im konkreten Fall ging es darum, dass ein Nutzer auf einer Webseite dreimal "OK" eingeben musste und aufgrund der Gestaltung der Bestätigungsfenster nicht gut genug erkennen konnte, ob und wie viel die Einwahl kosten würde. Erst am Ende des dritten Fensters befand sich ganz unten links in einem grauen Balken der Hinweis "9009000121429,95/Einwahl!"
Einem "normalen" Nutzer hätte hierbei nicht auffallen müssen, dass es sich hierbei um eine Verbindung handelt, die pro Einwahl € 29,95 kostet.
Bis der Nutzer zu diesem unauffälligen Preishinweis kommt, muß er bereits auf zwei Seiten "OK" einggeeben haben, ohne dass ihm die relevanten Preisinformationen angezeigt wurden. Dies hält einen erheblichen Teil der Nutzer davon ab, sich vor der OK-Eingabe mit dem genauen Inhalt des Fensters zu befassen. Selbst wenn er dies tut ist es fraglich, ob er den Preishinweis erkennt und auch richtig deutet.
Die mangelnde Aufklärung über die Einwahlkosten stellt dem Gericht zufolge einen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung und gegen das Gesetzt gegen den unlauteren Wettbewerb dar.
Interessant ist in diesem Fall, dass gerade zu der Nummer 0900-90001214 relativ viele Beschwerde bei uns eingingen. Das zeigt unter anderem auch die entsprechende Diskussion im Forum.
http://www.computerbetrug.de/news/050218_01.php