A
Anonymous
Bei http://www.dialerundrecht.de/Entscheidungen/agelmshorn300703.htm
wurde leider wieder einmal ein negatives Urteil veröffentlicht.
59 C 19/03 Amtsgericht Elmshorn
Der Richter hat leider alle Behauptungen und das Referenzurteil aus Kiel "vom Tisch gewischt"
Was hätte der Kläger (in diesem Fall der Verbraucher) da wohl richtiger machen können? Hat er wirklich zu wenig auf die Dialerproblematik hingewiesen oder wurde dieser Vortrag lediglich vom Gericht ignoriert?
Vielleicht wäre es doch besser gewesen abzuwarten bis der Anbieter geklagt hätte. Dann wäre ja nach Ansicht des Gerichtes dieser in der strengeren Pflicht gewesen.
Vielleicht hätte der Kläger sofort die Lastschrift rückgängig machen sollen, bis zu einer bestimmten Frist geht das ja, dann hätte der Diensteanbieter die "ungünstigere" Position des Klägers gehabt. Wäre ich ein Geschädigter, hätte ich es jedenfalls so gemacht und auch sofort meine Rechtsschutzversicherung eingeschaltet.
Kennt jemand eigentlich nähere Hintergründe zu diesem Fall?
wurde leider wieder einmal ein negatives Urteil veröffentlicht.
59 C 19/03 Amtsgericht Elmshorn
Der Richter hat leider alle Behauptungen und das Referenzurteil aus Kiel "vom Tisch gewischt"
Was hätte der Kläger (in diesem Fall der Verbraucher) da wohl richtiger machen können? Hat er wirklich zu wenig auf die Dialerproblematik hingewiesen oder wurde dieser Vortrag lediglich vom Gericht ignoriert?
Vielleicht wäre es doch besser gewesen abzuwarten bis der Anbieter geklagt hätte. Dann wäre ja nach Ansicht des Gerichtes dieser in der strengeren Pflicht gewesen.
Vielleicht hätte der Kläger sofort die Lastschrift rückgängig machen sollen, bis zu einer bestimmten Frist geht das ja, dann hätte der Diensteanbieter die "ungünstigere" Position des Klägers gehabt. Wäre ich ein Geschädigter, hätte ich es jedenfalls so gemacht und auch sofort meine Rechtsschutzversicherung eingeschaltet.
Kennt jemand eigentlich nähere Hintergründe zu diesem Fall?