Landesschulministerin warnt vor Kostenfallen bei Aufgaben

Wie die Ministerin erklärte, habe die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post im März festgelegt, dass in Zustimmungsfenstern auf die Kostenpflichtigkeit und die Höhe der Telefonkosten innerhalb der Einwahlprogramme hingewiesen werden müsse. Sowohl vor dem Download als auch der Installation des Programms sei die ausdrückliche Zustimmung des Nutzers einzuholen.
vielleicht sollte man ihr den Link auf CB/DS und das Forum nennen. Sie drückt sich etwas
schwammig und unklar aus. Die von ihr genannten Forderungen wurden ja
angeblich schon bisher erfüllt, wie die tibetanischen Gebetsmühlen aus dem Dialerlager
unermüdlich vor sich hinleiern.
Erst ab 17.6 kann mit der entscheidenden Änderung vom 17.3 gerechnet werden.

tf
 
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