Wie die Ministerin erklärte, habe die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post im März festgelegt, dass in Zustimmungsfenstern auf die Kostenpflichtigkeit und die Höhe der Telefonkosten innerhalb der Einwahlprogramme hingewiesen werden müsse. Sowohl vor dem Download als auch der Installation des Programms sei die ausdrückliche Zustimmung des Nutzers einzuholen.