Kuriositäten

cicojaka

Mitglied
Heute bin ich aus gegebenem Anlass googlend unterwegs gewesen, um Neues zu verschiedenen Sachen zu finden. Gestolpert bin ich hierüber:

verd***.ba**.ch

Was soll das denn bitte sein???

Vielleicht lese ich es mir ganz durch beim Zubettgehen...
f.
 
UWG § 6c

Wer es im geschäftlichen Verkehr selbst oder durch andere unternimmt, Nichtkaufleute zur Abnahme von Waren, gewerblichen Leistungen oder Rechten durch das Versprechen zu veranlassen, sie würden entweder von dem Veranlasser selbst oder von einem Dritten besondere Vorteile erlangen, wenn sie andere zum Abschluss gleichartiger Geschäfte veranlassen, die ihrerseits nach der Art dieser Werbung derartige Vorteile für eine entsprechende Werbung weiterer Abnehmer erlangen sollen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
 
Heiko schrieb:
UWG § 6c

Wer es im geschäftlichen Verkehr selbst oder durch andere unternimmt, Nichtkaufleute zur Abnahme von Waren, gewerblichen Leistungen oder Rechten durch das Versprechen zu veranlassen, sie würden entweder von dem Veranlasser selbst oder von einem Dritten besondere Vorteile erlangen, wenn sie andere zum Abschluss gleichartiger Geschäfte veranlassen, die ihrerseits nach der Art dieser Werbung derartige Vorteile für eine entsprechende Werbung weiterer Abnehmer erlangen sollen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


Gilt das auch für das Networkmarketing-System wie MLM, Amway oder Herbalife?
 
Nein.
In der Regel werden da die Kunden nämlich wieder zu Verkäufern und sind damit keine "Nichtkaufleute" mehr.
 
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