Nehmen wir an jemand tappt in eine Abo-Falle, sagen wir, einfach so als Beispiel opendownload, und bezahlt für ein Jahr. Kann er nach einiger Zeit, wenn ihm klar wird, dass a) garkein Vertrag zu Stande kam, oder wenigstens b) ihm zumindest für die Zukunft noch immer ein Rücktrittsrecht zusteht und er dieses ausübt, dass gezahlte Geld (ggf. abzüglich der "Beiträge" vor der Zeit des Widerrufs) herausverlangen?
Nach Kondiktionsrecht (bei fehlendem Vertrag oder Anfechtung)? M.E. ja, denn § 814 BGB greift nicht, dann sogar voll.
nach § 346 BGB, ja, abzüglich eben der geleisteten Beiträge würde ich meinen.
Findet jemand diese Rechtsauffassung unvertretbar?
Wäre doch witzig, wenn die mal nen Mahnbescheid bekommen...
Gruß
Danjo
Nach Kondiktionsrecht (bei fehlendem Vertrag oder Anfechtung)? M.E. ja, denn § 814 BGB greift nicht, dann sogar voll.
nach § 346 BGB, ja, abzüglich eben der geleisteten Beiträge würde ich meinen.
Findet jemand diese Rechtsauffassung unvertretbar?
Wäre doch witzig, wenn die mal nen Mahnbescheid bekommen...
Gruß
Danjo