Kuriose Kostenfalle: Anrufbeantworter stimmt teurem R-Gespräch zu
Besitzer eines Anrufbeantworters können in eine kuriose Kostenfalle geraten. Experten von Computerbetrug.de und Dialerschutz.de haben nachgewiesen, dass die Ansage des Anrufbeantworters unter Umständen als Bestätigung für die Annahme eines teuren R-Gesprächs gewertet wird. Die Folge können hohe – und für den Betroffenen unerklärliche - Kosten auf der Telefonrechnung sein. Die Erkenntnisse werden nun auch in einem Gerichtsverfahren eine große Rolle spielen.
Seit Herbst 2002 wird in Deutschland das System des R-Gesprächs angeboten. Dabei zahlt nicht der Anrufer die Gesprächsgebühren, sondern der Angerufene. Dieser muss zur Sicherheit bestätigen, dass er die Kosten kennt und bereit ist, diese zu übernehmen. Das geschieht je nach System dadurch, dass der Angerufene entweder eine Tastenkombination in sein Telefon eingibt oder mit einem lauten „Ja“ die Zustimmung gibt. Doch das System hat seine Tücken, wie ein Experiment deutlich zeigt. Denn die Bestätigung mit „Ja“ muss nicht unbedingt der Angerufene selbst geben – es genügt, wenn er eine entsprechende Ansage auf seinem Anrufbeantworter hat.
Bei einem Expertentreffen von Computerbetrug.de und Dialerschutz.de in Bonn gelang der Nachweis. Bei einem ankommenden R-Gespräch wurde vor Zeugen ein als Ansage auf Anrufbeantwortern beliebtes Hörstück angespielt. In diesem beschwert sich ein fiktiver Kunde lautstark über seinen vermeintlich defekten Videorekorder. Das Hörspiel heißt 200Puls.mp3 und ist dutzendfach im Internet zu finden. Es zeichnet sich dadurch aus, dass etliche Sätze mit den Worten „Ja, verdammte Scheiße“ beginnt. Bei entsprechendem Start des Hörspiels geschah das Erstaunliche: Das R-Gespräch-System akzeptierte das „Ja“ der Bandansage als Bestätigung. Die Zeugen konnten sich auf Kosten des Angerufenen das Hörspiel zu Gemüte führen. Das System wurde auf diese Weise in einem von vier Versuchen überlistet – immerhin eine Quote von 25 Prozent. Das liegt auch daran, dass das „Ja“ der Bandansage in dem Zeitraum zu hören sein muss, den das R-Gesprächssystem für die Bestätigung vorgibt.
Die in unserem Experiment gewonnenen Erkenntnisse werden nun auch in einem Gerichtsverfahren eine Rolle spielen. In diesem Fall hatte ein Telefonbesitzer eine hohe Rechnung für angeblich akzeptierte R-Gespräche erhalten. Konkret handelte es sich um mehr als 40 R-Talk-Gespräche, alle in einer Länge von rund zwei Minuten – was wiederum der Länge des bei ihm auf dem Anrufbeantworter laufenden Hörspiels entspricht. Eine der Verbindungen ging allerdings über 17 Minuten. Das Gespräch wurde aufgezeichnet. Dabei ist zu hören, wie sich zwei Jugendliche darüber lustig machen, dass der Betroffene das Gespräch bezahlen müsse. Nachdem sich der Angerufene jedoch weigerte, die Kosten zu übernehmen, beantragte das entsprechende Telefon-Unternehmen einen Mahnbescheid. Um eine zügige Klärung der Angelegenheit im Klageverfahren zu erzwingen, hat der Anwalt des Betroffenen nun die Durchführung des strittigen Verfahrens beantragt.
Welche Folgen die offensichtliche Sicherheitslücke im System der R-Gespräche hat, bleibt abzuwarten. Nutzer von Anrufbeantwortern sollten auf jeden Fall aufmerksam werden, wenn sie auf ihrer Telefonrechnung unerklärliche Posten für R-Gespräche finden.
cu,
Sascha
Besitzer eines Anrufbeantworters können in eine kuriose Kostenfalle geraten. Experten von Computerbetrug.de und Dialerschutz.de haben nachgewiesen, dass die Ansage des Anrufbeantworters unter Umständen als Bestätigung für die Annahme eines teuren R-Gesprächs gewertet wird. Die Folge können hohe – und für den Betroffenen unerklärliche - Kosten auf der Telefonrechnung sein. Die Erkenntnisse werden nun auch in einem Gerichtsverfahren eine große Rolle spielen.
Seit Herbst 2002 wird in Deutschland das System des R-Gesprächs angeboten. Dabei zahlt nicht der Anrufer die Gesprächsgebühren, sondern der Angerufene. Dieser muss zur Sicherheit bestätigen, dass er die Kosten kennt und bereit ist, diese zu übernehmen. Das geschieht je nach System dadurch, dass der Angerufene entweder eine Tastenkombination in sein Telefon eingibt oder mit einem lauten „Ja“ die Zustimmung gibt. Doch das System hat seine Tücken, wie ein Experiment deutlich zeigt. Denn die Bestätigung mit „Ja“ muss nicht unbedingt der Angerufene selbst geben – es genügt, wenn er eine entsprechende Ansage auf seinem Anrufbeantworter hat.
Bei einem Expertentreffen von Computerbetrug.de und Dialerschutz.de in Bonn gelang der Nachweis. Bei einem ankommenden R-Gespräch wurde vor Zeugen ein als Ansage auf Anrufbeantwortern beliebtes Hörstück angespielt. In diesem beschwert sich ein fiktiver Kunde lautstark über seinen vermeintlich defekten Videorekorder. Das Hörspiel heißt 200Puls.mp3 und ist dutzendfach im Internet zu finden. Es zeichnet sich dadurch aus, dass etliche Sätze mit den Worten „Ja, verdammte Scheiße“ beginnt. Bei entsprechendem Start des Hörspiels geschah das Erstaunliche: Das R-Gespräch-System akzeptierte das „Ja“ der Bandansage als Bestätigung. Die Zeugen konnten sich auf Kosten des Angerufenen das Hörspiel zu Gemüte führen. Das System wurde auf diese Weise in einem von vier Versuchen überlistet – immerhin eine Quote von 25 Prozent. Das liegt auch daran, dass das „Ja“ der Bandansage in dem Zeitraum zu hören sein muss, den das R-Gesprächssystem für die Bestätigung vorgibt.
Die in unserem Experiment gewonnenen Erkenntnisse werden nun auch in einem Gerichtsverfahren eine Rolle spielen. In diesem Fall hatte ein Telefonbesitzer eine hohe Rechnung für angeblich akzeptierte R-Gespräche erhalten. Konkret handelte es sich um mehr als 40 R-Talk-Gespräche, alle in einer Länge von rund zwei Minuten – was wiederum der Länge des bei ihm auf dem Anrufbeantworter laufenden Hörspiels entspricht. Eine der Verbindungen ging allerdings über 17 Minuten. Das Gespräch wurde aufgezeichnet. Dabei ist zu hören, wie sich zwei Jugendliche darüber lustig machen, dass der Betroffene das Gespräch bezahlen müsse. Nachdem sich der Angerufene jedoch weigerte, die Kosten zu übernehmen, beantragte das entsprechende Telefon-Unternehmen einen Mahnbescheid. Um eine zügige Klärung der Angelegenheit im Klageverfahren zu erzwingen, hat der Anwalt des Betroffenen nun die Durchführung des strittigen Verfahrens beantragt.
Welche Folgen die offensichtliche Sicherheitslücke im System der R-Gespräche hat, bleibt abzuwarten. Nutzer von Anrufbeantwortern sollten auf jeden Fall aufmerksam werden, wenn sie auf ihrer Telefonrechnung unerklärliche Posten für R-Gespräche finden.
cu,
Sascha