Kostenfalle: Anrufbeantworter stimmt teurem R-Gespräch zu

sascha

Administrator
Teammitglied
Kuriose Kostenfalle: Anrufbeantworter stimmt teurem R-Gespräch zu

Besitzer eines Anrufbeantworters können in eine kuriose Kostenfalle geraten. Experten von Computerbetrug.de und Dialerschutz.de haben nachgewiesen, dass die Ansage des Anrufbeantworters unter Umständen als Bestätigung für die Annahme eines teuren R-Gesprächs gewertet wird. Die Folge können hohe – und für den Betroffenen unerklärliche - Kosten auf der Telefonrechnung sein. Die Erkenntnisse werden nun auch in einem Gerichtsverfahren eine große Rolle spielen.

Seit Herbst 2002 wird in Deutschland das System des R-Gesprächs angeboten. Dabei zahlt nicht der Anrufer die Gesprächsgebühren, sondern der Angerufene. Dieser muss zur Sicherheit bestätigen, dass er die Kosten kennt und bereit ist, diese zu übernehmen. Das geschieht je nach System dadurch, dass der Angerufene entweder eine Tastenkombination in sein Telefon eingibt oder mit einem lauten „Ja“ die Zustimmung gibt. Doch das System hat seine Tücken, wie ein Experiment deutlich zeigt. Denn die Bestätigung mit „Ja“ muss nicht unbedingt der Angerufene selbst geben – es genügt, wenn er eine entsprechende Ansage auf seinem Anrufbeantworter hat.

Bei einem Expertentreffen von Computerbetrug.de und Dialerschutz.de in Bonn gelang der Nachweis. Bei einem ankommenden R-Gespräch wurde vor Zeugen ein als Ansage auf Anrufbeantwortern beliebtes Hörstück angespielt. In diesem beschwert sich ein fiktiver Kunde lautstark über seinen vermeintlich defekten Videorekorder. Das Hörspiel heißt 200Puls.mp3 und ist dutzendfach im Internet zu finden. Es zeichnet sich dadurch aus, dass etliche Sätze mit den Worten „Ja, verdammte Scheiße“ beginnt. Bei entsprechendem Start des Hörspiels geschah das Erstaunliche: Das R-Gespräch-System akzeptierte das „Ja“ der Bandansage als Bestätigung. Die Zeugen konnten sich auf Kosten des Angerufenen das Hörspiel zu Gemüte führen. Das System wurde auf diese Weise in einem von vier Versuchen überlistet – immerhin eine Quote von 25 Prozent. Das liegt auch daran, dass das „Ja“ der Bandansage in dem Zeitraum zu hören sein muss, den das R-Gesprächssystem für die Bestätigung vorgibt.

Die in unserem Experiment gewonnenen Erkenntnisse werden nun auch in einem Gerichtsverfahren eine Rolle spielen. In diesem Fall hatte ein Telefonbesitzer eine hohe Rechnung für angeblich akzeptierte R-Gespräche erhalten. Konkret handelte es sich um mehr als 40 R-Talk-Gespräche, alle in einer Länge von rund zwei Minuten – was wiederum der Länge des bei ihm auf dem Anrufbeantworter laufenden Hörspiels entspricht. Eine der Verbindungen ging allerdings über 17 Minuten. Das Gespräch wurde aufgezeichnet. Dabei ist zu hören, wie sich zwei Jugendliche darüber lustig machen, dass der Betroffene das Gespräch bezahlen müsse. Nachdem sich der Angerufene jedoch weigerte, die Kosten zu übernehmen, beantragte das entsprechende Telefon-Unternehmen einen Mahnbescheid. Um eine zügige Klärung der Angelegenheit im Klageverfahren zu erzwingen, hat der Anwalt des Betroffenen nun die Durchführung des strittigen Verfahrens beantragt.

Welche Folgen die offensichtliche Sicherheitslücke im System der R-Gespräche hat, bleibt abzuwarten. Nutzer von Anrufbeantwortern sollten auf jeden Fall aufmerksam werden, wenn sie auf ihrer Telefonrechnung unerklärliche Posten für R-Gespräche finden.

cu,

Sascha
 
Kostenfalle R-Gespräch / 0190-Gewinnanruf

Guten Morgen,

mir ist neulich folgendes passiert:

Telefon klingelt, ich nehme ab, melde mich, das triggert eine Ansage, die sich nach einem der allfälligen 0190-Gewinnanrufe anhört:

blablabla... Sie haben gewonnen ... blablabla...
Wenn Sie mehr über Ihren Gewinn erfahren wollen, sagen Sie jetzt JA.
Dieser Anruf ist für Sie völlig kostenfrei.

Da habe ich dann sicherheitshalber aufgelegt.

Das kam mir widersprüchlich vor. Wenn ich eine 0190-Nummer anrufen soll, wird die ja in der Bandansage ja genannt. Könnte es sich bei dem Anruf um ein - natürlich nicht kostenloses - R-Gespräch mit Abzockoption gehandelt haben?

Hat jemand schon ähnliche Erfahrungen gemacht?

Mfg :o

telefonmann
 
Hat zwar eine Weile gedauert, aber Teltarif hat den Bericht aufgegriffen unter http://www.teltarif.de/arch/2005/kw08/s16345.html
Anrufbeantworter kann zur Kostenfalle werden

Vorsicht beim Aufzeichnen der Bandansage
25.02.2005, 12:15

Ein Anrufbeantworter zeichnet nicht nur wichtige Nachrichten in Abwesenheit des Telefonteilnehmers auf, er kann auch unbemerkt die Telefonrechnung in die Höhe treiben. Wie die Sicherheitsexperten von Dialerschutz.de und Computerbetrug.de herausgefunden haben, kann die Ansage des Anrufbeantworters unter Umständen als Bestätigung für die Annahme eines teuren R-Gesprächs gewertet werden. Ein solcher Fall wird nun in einem Gerichtsverfahren verhandelt.

Ein "ja" der Bandansage wird für eine Annahme-Bestätigung gehalten

Möglich sollen solche Pannen bei Bandansagen sein, in denen die Silbe "ja" auftaucht, und zwar in dem Zeitraum, den das R-Gesprächssystem für die Bestätigung des Anrufempfängers vorgibt. Das System könne dieses "ja" als Bestätigung dafür akzeptieren, dass der Angerufene die anfallenden Kosten für das R-Gespräch kennt und bereit ist, diese an Stelle des Anrufers zu übernehmen. Dann werde die Verbindung hergestellt. Die Verbraucherschützer von Dialerschutz.de und Computerbetrug.de haben nach eigenen Angaben in Tests nachgewiesen, dass eine solche Kostenfalle durchaus möglich ist. Als Bandansage nahmen sie dabei ein Hörstück, in dem der Ausruf "Ja, verdammte Scheiße" auftaucht.
Mindestens ein Telefonbesitzer wurde Opfer dieser Schwachstelle des R-Gesprächssystems. Wie die Verbraucherschützer berichten, wurden ihm insgesamt mehr als 40 R-Gespräche mit einer Länge von rund zwei Minuten Länge in Rechnung gestellt. Diese zwei Minuten entsprechen der Länge der Bandansage seines Anrufbeantworters. In einer längeren Verbindung allerdings, die aufgezeichnet wurde, ist zu hören, wie sich zwei Jugendliche darüber lustig machen, dass der Betroffene für die R-Gesprächskosten aufkommen muss. Das Opfer weigerte sich, die entsprechenden Rechnungsposten zu begleichen, sein Telefonanbieter beantragte einen Mahnbescheid. Nun wird der Streitfall in einem nicht näher benannten Gerichtsverfahren ausgetragen.


R-Gespräche können bei den Diensteanbietern gesperrt werden

Vorsichtshalber sollten Telefonteilnehmer ihre Telefonrechnung auf unerklärliche Posten für R-Gespräche überprüfen. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte R-Gespräche bei den einzelnen Diensteanbietern für seinen Telefonanschluss sperren lassen. Oder man überlegt sich, wie man sein AB-Band bespricht.
Der R-Gesprächs-Dienst wird in Deutschland seit Herbst 2002 angeboten. Dabei wählt der Anrufer eine kostenlose Rufnummer und gibt anschließend die Telefonnummer des gewünschten Gesprächspartners über die Telefontastatur ein. Danach hat der Anrufer die Möglichkeit, seinen Namen einzusprechen, damit der Angerufene weiß, wer mit ihm verbunden werden möchte. Anschließend wird eine Verbindung zur Zielrufnummer hergestellt. Der Angerufene wird per Ansage darüber informiert, dass ein R-Gespräch für ihn vorliegt und wird über die anfallenden Kosten informiert. Danach kann er per Tastendruck oder mit einem lauten "Ja" seine Zustimmung für die Verbindungsherstellung geben. Dadurch soll eigentlich verhindert werden, dass ein ungewolltes Gespräch zustande kommt.
Ich finde es ja toll, dass ich meinen Anschluss fuer R-Gespraeche sperren lassen kann, aber warum muss ich mir eigentlich fuer jede neue Abzockmasche wieder eine Gegenmassnahme einfallen lassen? Wie waere es mit einer globalen Liste "Ich will nicht abgezockt werden", wo prinzipiell alle solchen Dienste drauf landen, wenn sie irgendwie teuer werden koennen? Scheint so, als waere das dem Innovationspotenzial des Standorts Deutschland abtraeglich...

Viel Spass im Wochenende,
TSCN
 
Heiko schrieb:
Ich finde es garnicht toll, dass ich meinen Anschluß für diesen Mist sperren muß wenn ich das nicht haben will.
und woher weiß ich, welchen Mist ich sperren muß, da ich jeden potentiellen Anbieter separat sperren muß

PS: der Link im Artikel von Teltarif sollte mal korrigiert werden

Wie die Sicherheitsexperten von Dialerschutz.de und Computerbetrug.de herausgefunden haben, kann die Ansage des Anrufbeantworters unter Umständen als Bestätigung für die Annahme eines teuren R-Gesprächs gewertet werden.
Code:
http://www.diealerschutz.de/
 
Heiko schrieb:
technofreak schrieb:
Heiko schrieb:
Ich finde es garnicht toll, dass ich meinen Anschluß für diesen Mist sperren muß wenn ich das nicht haben will.
und woher weiß ich, welchen Mist ich sperren muß, da ich jeden potentiellen Anbieter separat sperren muß
Auch richtig.
Durchblicken kann da keiner mehr.

Im Entwurf zur Ergänung des Telekommunikationsgesetzes ( http://www.bmwa.bund.de/Redaktion/Inhalte/Pdf/TKG-AendG-2005,property=pdf.pdf ) ist vorgesehen, dass bei der Regulierungsbehörde eine zentrale Liste zur Sperre von R-Gesprächen geführt werden soll.

„(2) Die Regulierungsbehörde führt eine Sperr-Liste mit Rufnummern von
Anschlüssen, die von R-Gesprächsdiensten für eingehende R-Gespräche zu
sperren sind. Endkunden können ihren Anbieter von Telekommunikationsdiensten
beauftragen, die Aufnahme ihrer Nummern in die Sperrliste oder
eine Löschung unentgeltlich zu veranlassen. Der Anbieter übermittelt den
Endkundenwunsch sowie etwaig erforderliche Streichungen wegen Wegfall
der abgeleiteten Zuteilung. Die Regulierungsbehörde stellt die Sperr-Liste
Anbietern von R-Gesprächsdiensten zum Abruf bereit.“

Natürlich muss dann wieder der Kunde selbst tätig werden, aber immerhin muss er nicht ermitteln, welche Anbieter es gibt.
 
Das ist schon mal ein Anfang.
Besser wäre IMHO das Anmeldesystem. Wer sowas nutzen will möge sich bitte - kostenlos - für den Dienst anmelden. Alle, die das nicht wollen, brauchen garnix zu tun.
 
Ein ähnlicher Fall wurde vom AG München entschieden.

Quelle: Beck-aktuell
http://rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp?toc=hp.root


AG München: Betreiber eines Münzfernsprechers muss für eingehende «R-Gespräche» nicht zahlen

Eine Telefongesellschaft, die «R-Gespräche», bei denen der Angerufene die Kosten für das Gespräch übernimmt, automatisch vermittelt, kann die Kosten von auf einem Münzfernsprecher empfangenen «R-Gesprächen» nicht dem Inhaber des Gerätes berechnen. Denn Münzfernsprecher entsendeten einen so genannten «Kuckuckston», an dem ein handvermittelnder Operator den Münzfernsprecher erkennen könne, führte das Amtsgericht München aus. Sei einem automatisierten Vermittlungssystem der Telefongesellschaft der «Kuckuckston» nicht erkennbar, trage hierfür die Gesellschaft das Risiko (Urteil vom 14.10.2004, Az.: 213 C 19481/04, rechtskräftig).
 
Mit der Klagerücknahme war über den Anspruch materiellrechtlich noch nicht entschieden, es hätte durchaus erneut Klage erhoben können werden.

Inzwischen liegt aber auch eine Verzichtserklärung des Telefonunternehmens vor.


Damit ist die Sache endgültig beendet.
 
Zurück
Oben