yourfone hat 50 000 SIM-Karten samt Prepaid-Tarif für die Integration von Flüchtlingen zur Verfügung gestellt. Wie wir
bereits berichtet haben, werden 20 000 SIM-Karten an den Deutschen Caritasverband und 30 000 SIM-Karten an das Deutsche Rote Kreuz gehen. Der mögliche Startschuss dafür soll in den kommenden ein bis zwei Wochen erfolgen. Zuvor sind noch einige logistische Abstimmungen durchzuführen. Abhängig vom Erfolg der Aktion und der Nachfrage ist yourfone auch nicht davon abgeneigt, noch mehr SIM-Karten zu spenden. Interessant ist nun, wie man die SIM-Karten unter den Flüchtlingen verteilen möchte und welche Voraussetzungen diese dafür erfüllen müssen.
Wie uns Roberto Alborino (Referatsleiter Migration und Integration im Deutschen Caritasverband) im Gespräch mitgeteilt hat, will man die Prepaid-SIM-Karten koordiniert verteilen. So hat man sich dazu entschlossen, die SIM-Karten nur den Flüchtlingen zu geben, die eine große Chance haben, in Deutschland Bleiberecht zu erhalten. Zudem gehen die SIM-Karten an die Erstaufnahmeeinrichtungen in den Beratungsstellen und werden von den Sozialarbeitern einzeln verteilt. Dabei werden die Prepaid-SIM-Karten je nach Bedarf an die bundesweiten Erstaufnahmeeinrichtungen geschickt. Laut Alborino gebe es zum Beispiel in Essen eine große Nachfrage.
Flüchtling muss Registrierung der SIM-Karten zustimmen
Asylsuchende, die eine SIM-Karte erhalten können, müssen für die Nutzung dieser einer Registrierung zustimmen. Denn nach dem
Telekommunikationsgesetz (TKG) gibt es die Verpflichtung, zu jeder SIM-Karte die Personendaten und Adresse aufzunehmen. Für Asylsuchende ohne Ausweispapiere gibt es nun eine neue Ausnahmeregelung von BNetzA, BMWi und BMI.
Hat der Flüchtling der Registrierung zugestimmt, dann erhält dieser nach drei Monaten eine Info-SMS in seiner Sprache, in der der Asylsuchende dazu aufgefordert wird, sich erneut zu registrieren, damit er die SIM-Karte weiterhin nutzen kann. Der entsprechende Nachweis muss in Form einer neuen Bescheinigung über die Meldung Asylsuchender oder eine Aufenthaltsgestattung im Zusammenhang mit der Asylantragstellung erbracht werden.