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Ich habe eine grundsaetzliche Frage, welche Regeln es fuer anwaltliche Schreiben gibt:
Ein Anwalt schreibt, dass er die Vertretung der Interessen seines Klienten uebernimmt und stellt eine Rechnung ueber Betrag X aus. In diesem Schreiben behauptet er, sein Klient wuerde einen ausstehenden Betrag Y fordern, geht aber nicht darauf ein, aus was sich Betrag X zusammensetzt. Betrag X ist mehr als doppelt so hoch wie Betrag Y und in dem Schreiben gibt es keinen Hinweis darauf, wie sich der Differenzbetrag denn nun genau zusammensetzt. Auch kein Wort von Mehrwertsteuer oder sonstwas.
Ist sowas rechtens? Oder sollte ein anwaltliches Schreiben nicht auch gewissen Grundsaetzen genuegen wie eine "normale" Rechnung?
Der besagte Fall steht in Zusammenhang mit einem "Mehrwertdienst". Ich weiss nicht, ob es da bestimmte Sonderregeln gibt, aber das Schreiben macht den Eindruck eines Vordruckes, der nicht auf die Besonderheiten des zugrunde liegenden Falles eingeht.
Ein Anwalt schreibt, dass er die Vertretung der Interessen seines Klienten uebernimmt und stellt eine Rechnung ueber Betrag X aus. In diesem Schreiben behauptet er, sein Klient wuerde einen ausstehenden Betrag Y fordern, geht aber nicht darauf ein, aus was sich Betrag X zusammensetzt. Betrag X ist mehr als doppelt so hoch wie Betrag Y und in dem Schreiben gibt es keinen Hinweis darauf, wie sich der Differenzbetrag denn nun genau zusammensetzt. Auch kein Wort von Mehrwertsteuer oder sonstwas.
Ist sowas rechtens? Oder sollte ein anwaltliches Schreiben nicht auch gewissen Grundsaetzen genuegen wie eine "normale" Rechnung?
Der besagte Fall steht in Zusammenhang mit einem "Mehrwertdienst". Ich weiss nicht, ob es da bestimmte Sonderregeln gibt, aber das Schreiben macht den Eindruck eines Vordruckes, der nicht auf die Besonderheiten des zugrunde liegenden Falles eingeht.