Klarheit durch warenkorb!

Belsen

Frisch registriert
Ich verstehe nicht wieso nicht ein Warenkorb zwingend vorgeschrieben ist, den man aufrufen und bestätigen muß! Darin muß dann stehen, das man z.B. gerade ein Abo abschließt mit Mindestvertragslaufzeit und Kosten/Gesamtkosten oder man einen Dienstleistung für 50 € kauft, ect. Dann dürfte man erst zur "Leistung" gelangen. Unklarheiten wären Ausgeräumt und die Betrüger kalt gestellt. Da hat der Gesetzgeber geschlafen!!
 
AW: Klarheit durch warenkorb!

Wäre doch eine einfache Lösung und genau so sollte man bei allen anderen Fällen auch handhaben. Z.B. beim Handy bekommt man erst eine SMS in der drin steht was man kauft und was es kostet und die bestätigt man dann oder auch nicht. Wer ist denn auf die Idee gekommen, dass man mit einer einzigen SMS ein Abo abschließen kann???
 
AW: Klarheit durch warenkorb!

Wenn Du ein wenig Zeit hast, suche bitte nach Bundestagsdrucksachen zum Thema Telekommunikationsgesetz.

ich habe leider nicht aus dem Stegreif die Links, irgendwo gab es Sammlungen von Lobbystellungnahmen - entweder auf den Seiten des FST, bei BITKOM oder beim VATM.

Überblick:
http://www.tkrecht.de/index.php4?direktmodus=novelle-genese

Da gab es dann z.B. den Antrag von Frau M*K* (CDU) und anderen, der Bundestag möge doch bitte ein TKG fabrizieren, das mehr Wachstum und Innovation in der Telekommunikation schaffen soll. Innovation ist Neusprech für "Verbraucherschutz kastrieren". Frau M*K* wurde später bekannt durch die legendäre "shit happens-Affäre" :)

Wenn Du Dir das durchliest, wird Dir schon einiges klarer:
Gleichzeitig müssen klare Anreize für die Entwicklung und den Aufbau alternativer Abrechnungsplattformen bzw. Micropayment-Systeme durch die Wettbewerber geschaffen werden.

Übersetzung; Bitte keine lästigen Hürden wie Sicherheit für Verbraucher einbauen und bedenken: Dialer gibt's ja nicht mehr, was sollen die Abzocker denn jetzt nur einsetzen?

Aber klar, Verbraucherschutz soll es schon geben:
Den Verbraucherschutz zu stärken. Die Dialer-Problematik und die in anderen Rufnummerngassen auftretenden Probleme sind zu lösen. Im Rahmen der Kundenschutzverordnung ist sicherzustellen, dass Entgeltsysteme weiterhin zertifiziert werden müssen, um eine genaue und richtige Gebührenabrechnung zu gewährleisten. Netzbetreiber sind zu verpflichten, auf Wunsch des Kunden Rufnummernblöcke nicht nur für abgehende, sondern auch für eingehende Telefongespräche zu sperren.

Leider ist der obige Link Mist, da fast alle Links ins Nirwana führen und man sich das per Hand raussuchen muß...
Und ich kann mich nicht mehr erinnern, wo das was Wichtiges stand. Vielleicht kann ja jemand helfen? Oder ich suche bei Gelegenheit ein paar spannende Stellungnahmen raus (Tipp: suche nach Stellungnahmen von VATM oder BITKOM)
 
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