A
Anonymous
Wo steht eigentlich, dass man für die Nutzung nicht registrierter Dialer keine Zahlungen leisten muss?? Bisher finde ich immer nur, dass die RegTP diese Rechtsauffassung hat. Aber gibt es auch Urteile in dieser Richtung oder evtl. Rechtsvorschriften die dies explizit aussagen?
Es ist doch so, dass der User sich sich beliebig auf kostenpflichtigen Seiten bewegen kann ohne dafür zahlen zu müssen, wenn der verwendete Dialer nicht registriert ist - nach der Auffassung der RegTP. Der User könnte sich also beliebig Musik, Software, Filme usw. aus dem Netz laden und müßte dafür nichts bezahlen, obwohl er mit dem bestätigen der kostenpflichtigen Verbindung einen Vertrag mit dem Inhalteanbieter geschlossen hat. Der User bekommt also seine Leistung aus dem Vertragsverhältnis, aber der Verkäufer = Inhalteanbieter geht leer aus. Das wird doch nicht den Interessen beider Seiten gerecht. Daher scheint mir die Rechtsauffassung der RegTP doch äußerst fragwürdig. Ich sehe dafür auch keine Rechtsgrundlage.
Stimmt mir da jemand zu? Oder gibt es Argumente für die Auffassung der RegTP??
robin
Es ist doch so, dass der User sich sich beliebig auf kostenpflichtigen Seiten bewegen kann ohne dafür zahlen zu müssen, wenn der verwendete Dialer nicht registriert ist - nach der Auffassung der RegTP. Der User könnte sich also beliebig Musik, Software, Filme usw. aus dem Netz laden und müßte dafür nichts bezahlen, obwohl er mit dem bestätigen der kostenpflichtigen Verbindung einen Vertrag mit dem Inhalteanbieter geschlossen hat. Der User bekommt also seine Leistung aus dem Vertragsverhältnis, aber der Verkäufer = Inhalteanbieter geht leer aus. Das wird doch nicht den Interessen beider Seiten gerecht. Daher scheint mir die Rechtsauffassung der RegTP doch äußerst fragwürdig. Ich sehe dafür auch keine Rechtsgrundlage.
Stimmt mir da jemand zu? Oder gibt es Argumente für die Auffassung der RegTP??
robin